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Autor Thema: Mit AL II Anspruch auf Selbstbehalt?  (Gelesen 1800 mal)

Asmo

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Mit AL II Anspruch auf Selbstbehalt?
« am: 04. April 2008, 11:45:37 »

Hallo,

erstmal möchte ich hier Alle als Neuzugang herzlich grüßen.

Folgendes: seit Februar 2008 bin ich in der VI, also noch in der *heißen Phase*.

Ich lebe mit meinem 7jährigen Sohn von AL II. Das Sozialamt hat mir eine von den hiesigen Stromlieferern durch die Inso verlangte Vorauszahlung per Darlehen gezahlt. Dafür werden mir monatlich 50 € einbehalten.

Eine durch Lohnpfändung an mich zu zahlende Schmerzensgeldsumme fließt jetzt auch ungemindert in die Inso-Masse, die Unterlagen sind schon übergeben und das Mandat durch meinen Anwalt niedergelegt.

Da ich 50 € zurückzahlen muss und die Schmerzensgeldbeträge monatlich meist nur 30 € ausmachen, würde ich also auch mit Zahlungsempfang unter dem Selbstbehalt liegen.

Besteht hier eine Möglichkeit für mich, wieder an das Schmerzensgeld zu kommen?

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dobberstein

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Re: Mit AL II Anspruch auf Selbstbehalt?
« Antwort #1 am: 04. April 2008, 13:09:18 »

Der Schmerzensgeldanspruch ist doch keine Lohnzahlung.
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pd
 

Asmo

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Re: Mit AL II Anspruch auf Selbstbehalt?
« Antwort #2 am: 04. April 2008, 15:46:22 »

Nein, eine Lohnzahlung ist es nicht - aber es zählt als Einkommen.

Auch ohne Lohneinnahmen hat man doch gewiss einen Selbstbehalt - sonst könnte man ja auch Kindergeld und/oder Unterhalt pfänden, da auch diese als Einkommen gelten.

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paps

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Re: Mit AL II Anspruch auf Selbstbehalt?
« Antwort #3 am: 04. April 2008, 20:45:54 »

Sie sollten versuchen, wenn es ein rechtskräftiges Urteil dazu gibt, beim Insolvenzgericht die Freigabe zu bewirken.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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