Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: candy22 am 22. November 2011, 12:00:45

Titel: Mit Bausparvertrag die Kaution oder Provision bezahlen
Beitrag von: candy22 am 22. November 2011, 12:00:45
Hallo ihr Lieben!

Ich stehe leider vor einem Insolvenzverfahren :rougi:

Da ich vorhabe demnächst wegzuziehen wollte ich den Bausparvertrag (der müsste erst gekündigt werden) dafür in Anspruch zu nehmen, quasi für Provision oder Kaution.

Würde dieses Vorhaben unter §290 Vermögensverschwendung fallen?

Die Insolvenzeröffnung wird voraussichtlich im Frühjahr 2012 sein.

Ich danke jetzt schon einmal :?

Liebe Grüsse

von der candy22 :rougi:
Titel: Re: Mit Bausparvertrag die Kaution oder Provision bezahlen
Beitrag von: Der_Alte am 22. November 2011, 12:06:58
Wenn Sie damit eine Mietsicherheit finanzieren wollen, ist es keine Vermögensverschwendung, weil das Vermögen ja nicht weg ist. Sie haben es ja weiterhin, allerdings als Forderung gegenüber dem zukünftigen Vermieter. Das müssen Sie auch so im Insolvenzantrag angeben.
Da der Treuhänder zumindest für die Phase des eigentlichen Verfahrens bei Freiwerden der Mietkaution auf diese zurückgreifen kann, ist diese dem Verfahren auch nicht entzogen.
Titel: Re: Mit Bausparvertrag die Kaution oder Provision bezahlen
Beitrag von: candy22 am 24. November 2011, 17:22:58
Hallo.

Lieben Dank für die schnelle Antwort.

Das heisst, dass ich den Bausparbetrag bis zur Insolvenzeröffnung in eine Mietsicherheit umgewandelt haben muss. Wie kann ich es verhindern, dass das Geld weg ist, wenn ich keine Wohnung gefunden hab bis zu diesem Zeitpunkt? bzw. wie vermeide ich eine Überschneidung?

Ist eine Art Risiko oder?

Liebe Grüße

candy22