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Autor Thema: mit Vergleich um die Inso gekommen  (Gelesen 2091 mal)

RacingPaul

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mit Vergleich um die Inso gekommen
« am: 26. Juli 2013, 15:15:51 »

Hallo zusammen,

ich wollte mich mal melden und allen Mut machen,
dass
sollten ca. 25% Geld für einen Vergleich zur Verfügung stehen

es in jedem Fall zu versuchen

bei mir hat es geklappt
und am Ende hat auch das Finanzamt eingewilligt

zwischenzeitlich alles überwiesen

jetzt, nach ca. 10 Jahren

kein Gerichtsvollzieher mehr......
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felis

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Re: mit Vergleich um die Inso gekommen
« Antwort #1 am: 28. Juli 2013, 13:18:53 »

Ich freue mich auf den Tag, wo ich auch sagen kann: Alles bezahlt.

Bei mir waren es 35 %, damit alle Gläubiger zustimmen.

vg felis
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timon28

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Re: mit Vergleich um die Inso gekommen
« Antwort #2 am: 28. Juli 2013, 20:00:55 »

@racingpaul

das ist doch prima.
Ich hatte die Gelegenheit und Möglichkeit leider nicht in meiner Insophase. Und wenn, hätt ichs sicher auch probiert.

Ich stell mir nur die Frage jetzt: Zur Zeit sind ca 26% der Schuldsumme an den TH geflossen, am Ende des Jahres sollten es dann ca 31% sein. Die Verfahrenskosten sind, wie ich bei einem Besuch des Insogerichts heruasgefunden hab, recht gering, und auch noch gestundet. Normal sollten die Verfahrenskosten aber von den durch den TH eingenommen Geldern gezahlt werden.

Ob ich bei einem Stand von 26% oder 31 %, die beim Th auf dem Anderkonto schlummern, einen vorzeitigen Antrag auf Erteilung der RSB stellen kann? Und würde der wohl positiv beschieden? Ich hab so das Gefühl, dass eben das nicht passieren wird.
Denn rechnerisch müssten bis zum Ende der WVP mindestens 60% der Schuldsumme zusammenkommen.

Wer hat Erfahrung und kann Tips geben?
Danke dafür?

LG Timon28
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Verbraucherinso Beginn Januar 2011
Ankündigung RSB Februar 2012
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waldi

Re: mit Vergleich um die Inso gekommen
« Antwort #3 am: 28. Juli 2013, 20:20:18 »

@timon28: racingpaul berichtet von erfolgreichem außergerichtlichen Vergleichsverfahren, welches auf Ihren Fall in keinster Weise anwendbar ist.
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timon28

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Re: mit Vergleich um die Inso gekommen
« Antwort #4 am: 28. Juli 2013, 20:26:33 »

@waldi

das ist richtig, und das weiss ich auch

um eine aussergerichtliche Einigung ging es mir ja nicht, sondern, ob ein Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB Erfolgversprechend sein könnte, bei 26 oder 31 % an durch Pfändung an den TH geflossenen Geldern
Da das Geicht sich ausrechnen könnte, dass zum Ende der WVP mindestens 60% der Schuldsumme zusammen kommen......

Ich möchte gleichzeitig aber betonen, dass ich mich keinesfalls drücken möchte um die Begleichung der Schulden. Sondern eben nur wissen, ob und wer mit gleicher oder ähnlicher Vorgehensweise Erfahrung hat

Timon28
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GelberHai

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Re: mit Vergleich um die Inso gekommen
« Antwort #5 am: 29. Juli 2013, 01:45:58 »

@timon 28

Mit allem Respekt, irgendwie scheint die Botschaft nicht bei dir ankommen zu wollen. Deshalb hier vielleicht etwas deutlicher: Restschuldbefreiung kann auf Antrag vorzeitig erteilt werden, wenn alle Kosten bezahlt und alle teilnehmenden Gläubiger befriedigt sind. Das heisst, alle Gläubiger haben ihre jeweilige Gesamtsumme erhalten, die im Antrag angegeben wurden. Es geht hier nicht um Prozenteschieberei wie viel wann "voraussichtlich" bezahlt ist, um einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB zu stellen. Die Schulden muessen insgesamt vor Ende der Abtretungserklaerung getilgt sein, also vor Ablauf der sechs Jahre. Dann macht ein Antrag Sinn.

Klar kannst du versuchen mit allen Gläubigern nochmal zu verhandeln, ob sie sich mit den voraussichtlich zu erwartenden 60% (wie in deiner Rechnung angegeben) zufriedengeben. Ich denke nicht, denn dann waere es gar nicht erst zur Verfahrenseroeffnung gekommen (Stichwort: aussergericthlicher Einigungsversuch der zwingend vor Verfahrenseroeffnung stattfindet)...
« Letzte Änderung: 29. Juli 2013, 01:53:18 von GelberHai »
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