Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: chaotr am 10. April 2009, 19:41:10

Titel: Mitteilung an den Vermieter über Insolvenz nach Umzug
Beitrag von: chaotr am 10. April 2009, 19:41:10
Hallo Leute,

erstmal ein super Forum hier.
Habe nach einigen Antworten gesucht und die meisten auch gefunden, klasse.

Was ich nicht gefunden habe:

Bin zur Zeit noch in der Eröffnungsphase (seit Jan2007), sobald ich in der WVP bin kann ich wieder diverse Dinge tun, alles klar.

Aber, zur Zeit würde der TH sofort, bei Umzug, den neuen Vermieter kontaktieren um klar zustellen, dass er (TH) aus der "Haftung" ist.
Informiert er auch den Vermieter über die Inso nach Abschluss des Eröffnungsverfahrens? Wäre wichtig, da der jetzige Vermieter tierisch nervt.

 Vielen Dank im Vorfeld für eure Antworten

Gruß
chaotr
Titel: Re: Mitteilung an den Vermieter über Insolvenz nach Umzug
Beitrag von: paps am 13. April 2009, 17:48:51
Normalerweise wird nach Aufhebung des Verfahrens kein Vermieter mehr informiert.