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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Mitwirkungspflicht und Oliegenheitspflicht verletzt - stimmt nicht. Hilfe.  (Gelesen 5927 mal)

lillyfee

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Hallo ihr lieben,
meine Finger zittern, aber ich versuch euch was zu unglaubliches zu schreiben.
Habe einen schlechten IV. Seit Jan. 2011 RI. . Der 1. Termin war am 12.04.2011 und der 2. am 3.04.12 um 9.45 Uhr beim AG - Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen. Beim 1. war ich nicht. Zum 2. bin ich in Begleitung meiner Schwester gegangen, weil ich jedesmal einen Nervenzusammenbruch bekomme, wenn ich alleine bin. Leider kamen wir 2 Minuten zu spät wegen der Eingangskontrolle. Als wir in den Saal kamen, waren 2 Frauen und 1 Mann da. Der Mann fragte mich wer ich sei. Ich nannte meinen Namen und dann sagte er,
dass wir zu spät sind und die Verhandlung bereits vorbei sei. Ich fragte höflich nach seinem Namen, den er mir unfreundlich sagte. Er meinte nur mein IV wäre da gewesen. Meine Schwester fragte, warum man die zwei Minuten nicht gewartet hätte. Mein Gott, der hat meine Schwester angeschrien, was sie überhaupt im Saal zu suchen hätte. Ich bat ihn höflich um den 1. Zwischenbericht, der seit Oktober 2011 dem Gericht vorliegen sollte (hatte schon mehrmals um Einsicht gebeten, wurde immer verweigert.)Er wollte ihn per Post zuschicken. Gut war ja vorbei und wir fuhren die 40 km wieder zurück nach Hause.
Dann kam der Brief vom IV. Ich sei verpflichtet die Steuererklärung zu machen und ihm zuzusenden. Und er bat wieder um meine Einkommensnachweise, die ich ihm bereits am 6.02.2012 übermittelt hatte. Per Post und per Fax mit Sendebericht. Da hab ich mir immernoch nichts gedacht. Dann am 14.04.2012 eine Zustellung vom AG. Inhalt: 1. Zwischenbericht vom 4.04.2012, in dem steht ich würde meine Pflichten verletzen. Noch ein Schriftstück: ich soll wieder eine Erklärung über meine wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben, um zu prüfen, ob die Bewilligung der Stundung entfällt, da ich einer neuen besser bezahlten Beschäftigung nachgehe. (War bis 30. Nov.2011 ALG II -Empfänger). Frist 2 Wochen. Dann noch ein Schriftstück:Man wirft mir vor, dass ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bin. Es geht um die Unterlagen, die ich am 6.02.12 per Fax an den IV geschickt habe. Und meine Obliegenheitspflicht habe ich auch verletzt. Ich soll verzogen sein und habe es nicht gemeldet. Ich bin aber nicht verzogen. Meine Meldeadresse ist gleich geblieben. Stellungnahme 1 Woche. Fahre morgen zum Gericht und gebe Stellungnahme persönlich gegen Quittung ab. Habe ich meine Obliegenheitspflicht verletzt, weil ich einen neuen Freund habe, hätte ich dem Gericht das mitteilen müssen. Was soll ich jetzt machen. Ich verliere die Restschuldbefreiung und das Gericht will die Stundung aufheben. Helft mir. Ist es sinnig, einen anderen Anwalt zu Rate zu ziehen? Mein Freund würde den bezahlen, weil ich so down bin und unsere Beziehung darunter leidet.

Bitte, hat einer eine Idee?
LG lillyfee
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jessy1984

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hey lilifey,

Erst einmal ganz ruhig bleiben und tief luft holen....
Also an deiner stelle würde ich folgende dinge tun. 1.) du hast faxberichte hattest du in deinem anderen posting geschrieben. Die kopieren und mit abgeben. Als nachweis das du die die erforderlichen angaben gemacht hast. 2.) die werfen dir vor du hättest deinen neuen wohnsitz nicht mitgeteilt??? Wie kommen die darauf??? Ist post nicht zustellbar gewesen??? Bist du während des verfahren gar nicht umgezogen? Ab zum amt meldebestätigung besorgen, dann wird dieser vorwurf zumindest entkräftet werden können. 3.) deinen freund hättest du nicht mitteilen müssen, das ist irrelevant. Geht niemanden was an.

So nun zum weiterem punkt bist du in der wohlverhaltensperiode oder noch im eröffneten verfahren????
Wenn die stundung der verfahrenskosten aufgehoben wird, dann sieht es schlecht aus... Mmh

Wenn du für das gericht einen einspruch macht dann poste ihn hier... Wegen verbesserungsvorschlägen... Und unsere spezialisten haben bestimmt noch einen guten rat für dich.

Gruss, jessi
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lillyfee

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Hallo,
habe dem Gericht gestern um 22.30 Uhr vorab gefaxt. Bin dann heute mit meiner Stellungnahme und Anlagen zum Gericht. Mein Freund hat mich begleitet. Der IV war auch da; hat mich aber nicht erkannt. Weil der Rechtspfleger und die Sekretärin im Urlaub/Kur sind, wurde die Akte verlegt. Die nette Dame hat in 3 Zimmern gesucht und gefunden. Meine Stellungnahme hat sie quittiert und zu den Akten gelegt. Sie hat sogar geschaut, warum ich verzogen sein soll; das konnte sie sich nicht erklären. Da letztes Jahr im Juni 1 x Post zurückgekommen sei, danach aber alles zugestellt wurde meinte sie es handelt sich um Formvordrucke und man hat vergessen den Passus mit der Obliegenheitspflicht herauszunehmen. Okay. Deswegen habe ich die ganze Nacht nicht geschlafen.
Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kann ich nicht ausfüllen. Ich mache eh alles falsch. Wie lebt man eigentlich, wenn die Stundung aufgehoben wird und somit de RSB entfällt?
Was bedeutet das für mich? Ist das besser als noch Jahre in Angst zu leben, Fehler zu machen und die RSB zu verlieren? Bei mir reicht ja schon die Androhung RSB zu verlieren und ich verlier dafür die Nerven.
Liebe Grüße
lillyfee
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jessy1984

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 hey ich kann dich so gut verstehen... Wie man lebt kann ich dir auch nicht sagen. Kann mir mir nur vorstellen dss wenn dir die rsb tatsächlich versagt werden sollte das alle gläubiger auf einmal auf dich einbrügeln. Der tabellenauszug wirkt wie ein urteil, mit dem können die gegen dich sofort vollstrecken... Das einzige was du machen kannst ist in nen paar jahren einen neuen antrag auf restschuldbefreiung zustellen
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doktor mabuse

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Hallo,

Sie dürften noch im Verfahren sein, weil ja noch Prüfungstermine angesetzt sind, die gibts nicht mehr in der Wohlverhaltensphase.
Ist natürlich eine vertrackte Sache, zum einen waren Sie nicht beim 1. anberaumten Termin (warum auch immer) und beim 2. war das Zeitfenster so knapp bemessen, daß Sie zu spät kamen. Wer war denn dieser ominöse Herr, ein Rechtspfleger/Richter?
Leider konnten Sie so die Dinge nicht mehr im persönlichen Gespräch richtigstellen und müssen es jetzt schriftlich tun.
Wie schon gesagt, sollten Sie alle noch verfügbaren "Beweismittel" sammeln und versuchen, schnellstmöglich einen Termin beim Sachbearbeiter des Gerichts bekommen. Akteneinseit darf Ihnen nicht verwehrt werden, Sie sind ja schliesslich Verfahrensbeteiligter!
Und eine neue Liebschaft müssen Sie auch Niemandem mitteilen, so weit ist es in unserem Staate doch noch nicht. Es sei denn, Sie wohnen zusammen und es ist für die Berechnung von ALG II Geldern relevant.
Womit wurde denn die Pflichtverletzung begründet?
Ausserdem ist für die Erstellung der Steuererklärung der Treuhänder zuständig, dafür bekommt er sein Geld. Wird leider gern versucht, auf den Schuldner abzuwälzen. Stellen Sie schriftlich klar, daß Sie das nicht können und ausserdem haben Sie ja im noch laufenden Verfahren die Verfügungsgewalt über ihr Vermögen verloren...

Vielleicht erhalten wir noch ein paar hilfreiche Infos.

Gruß,
Doktor Mabuse
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lillyfee

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Hallo,
ja ich bin noch im Verfahren, das Gericht und der IV wollen dies in ca. 4 Wochen abschließen.
Beim 1. Termin war ich nicht, weil die Dame bei Gericht sagte, dass das nicht wichtig für mich sei. Der käme eh nur der IV hin. Als der 2. Termin angeordnet war, fragte ich ob dieser wichtig sei, zumal die Forderung die nachträglich geprüft werden sollte, bereits dem Gericht bekannt war. Deshalb bin ich von der Verbraucher ind die RI gekommen.Man sagte, dass es nicht um die Prüfung gehen, sondern um das Verfahren zu schließen. Ich dachte natürlich, dass erst das Vermögen des Schuldners verwertet werden muss, und dann wird geschlossen. Deshalb bin ich hin.
Der omninöse Herr war der Rechtspfleger, die Dame am Computer seine Sekretärin nehme ich an.
Die 2. Dame kannte ich nicht, aber der Rechtspfl. sagte, dass sie nichts mit dem Fall zu tun habe.
Der IV hat mir jetz so oft telefonisch mitgeteilt, dass 2 Gläubiger alles daran setzen werden, dass ich die RSB verliere, dass es wohl so sein wird. Irgendwie werden sie es schaffen. Zumal der IV im Bericht schreibt ich komme der Mitwirkungspflicht nicht nach. Das ist echt gemein. :cry:
LG lillyfee
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jessy1984

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wie der iv sagt dir 2 gläubiger werden alles daran setzen das du deine rsb nicht bekommst??? Woher weiss der das??? Schlusstermin war ja noch nicht. Schreibt der iv deine gläubiger an??
Hattest du jemals ein persönliches gespräch mit deinem iv? Ich meine sorry mal ehrlich was hat der iv davon wenn dir die rsb versagt wird????

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lillyfee

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Hallo,
er weiß es, weil er mit denen gesprochen hat. Der Iv hat keine Gläubiger angeschrieben soweit ich weiß. Muss er das? Persönliches Gespräch: ja. 1 mal. Er bat mich um alle Geschäftsunterlagen und sollte dann die böse Geschichte vergessen, den Trennungsunterhalt 10.000,-- € dürfte ich -wenn er denn fließt- behalten, weil unpfändbar.  Sollte mich bei ihm nur melden, falls ich umziehe oder einen Job habe. Das hörte sich doch sehr nett an.
Aber da hat er wohl geschwindelt. Die Unterlagen habe ich mit meinem Freund in sein Büro gebracht. Die sind aber auch weg. Er schreibt in seinem Bericht, dass ich das Vermögen, dass in der Tabele steht, nicht belegen konnte. Deswegen habe ich Schwierigkeiten das Formular persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse auszufüllen. Wenn ich es weg lasse, habe ich dann im 1. Formular gelogen? Dann Versagung RSB?
Ich hätte Jura studieren sollen. Würde euch allen auch gerne mal schreiben und helfen. Aber bei mir läufts nicht so rund. Ist alles so anders.
LG
lillyfee
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jessy1984

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ok also wenn ich dich richtig verstanden habe fordert das gericht das formular um darüber zu entscheiden ob dir die stunung nahträglih versagt wird? Füllst du es nicht aus wird die stundung wahrscheinlich versagt werden. Du müsstest die verfahrenskosten zahlen, wenn du diese nicht zahlen kannst war es das mit der rsb... Schafst du echt nicht das alleine auszufüllen???
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armekirchenmaus

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Hallo Lillyfee,
was sind das denn für Gläubiger, die auf jeden Fall wollen, dass dir die RSB versagt wird? Haben sie wirklich einen Grund? Denn im Falle eines Antrags auf Versagung der RSB sind DIE GLÄUBIGER in der Beweispflicht. Sie müssen belegen können, dass du dich nicht "wohlverhalten" hast. Ich möchte dir auf jeden Fall empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen (ein einmaliges Beratungsgespräch kostet kein Vermögen). Ich glaube, du brauchst eine kompetente Beratung... auch, damit du nachts wieder schlafen kannst!
Kopf hoch!
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lillyfee

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Hallo,
ja, weil sich meine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse geändert haben. Bis einschl. Nov. 2011 bekam ich ALG II. Jetzt habe ich einen Job zwar nur 5 Std. aber verdiene etwas unter der Pfändungsfreigrenze. Wenn ich dies nicht binnen zwei Wochen beantworte und die benötigten Unterlagen nicht vorlege, kann das Gericht die Stundung unabhängig davon, ob sich meine wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben, aufheben. (§4c Nr. 1 InsO). Das betrifft das 1. Schriftstück aus der Zustellungsurkunde.

2. Schriftstück:
...gericht hat zu prüfen, ob die bewilligte Stundung der Verfahrenskosten aufzuheben ist.
Gemäss § 4 c Ziff 5. InsO kann die Bewilligung der Stundung aufgehoben werden, wenn Ihnen die Restschuldbefreiung versagt oder widerrufen wird. Diese Voraussetzung ist nach den Beschlüssen des BGH vom 16.12.2004 - IX ZB 72/03, NZI 2005, 232 und vom 15.11.2007, IX ZB 74/07auch dann schon gegeben, wenn die Voraussetzungen für eine Versagung / einen Widerruf lediglich vorliegen.
Fehlende Mitwirkung:
Dies ist im vorliegenden Verfahren gegeben, da Sie während des Insolvenzverfahrens Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten nach diesem Gesetz vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben; §§ 290 I Ziffer 5, 97 InsO.
Trotz Aufforderung erteilen Sie dem Insolvenzverwalter keine Auskünfte über Ihr Nettoeinkommen seit dem 1.12.2011.
Diesen Obliegenheitspflichten sind Sie nicht nachgekommen, insbesondere sind Sie verzogen ohne dies dem Gericht und dem Treuhänder mitzuteilen und ohne dem Treuhänder die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Das Gericht erwägt daher, die bewilligte Stundung aufzuheben. Bevor dies geschieht, erhalten Sie Gelegenheit zu Stellungnahme binnen 1 Woche.
Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Aufhebung der Stundung die Restschuldbefreiung gefährdet.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Rechtspfleger
-automatisiert erstellt, ohne Unterschrift gültig.

Das liest sich doch wohl schrecklich oder? Ist dies ein Standardschreiben?
Und ja, mein Freund hat gerade einen Termin beim Anwalt für Insolvenzrecht gleich morgen Nachmittag gemacht. :cheesy:
LG
lillyfee
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armekirchenmaus

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Hallo Lillyfee,

das klingt wirklich nicht gut... Auf jeden Fall zum Anwalt! Und alle Unterlagen mitnehmen. Das mit dem vermeintlichem Umzug kann vielleicht mit der zurückgekommenen Post im Juni, die du erwähnt hast, zusammenhängen. Würde ich auch auf jeden Fall erwähnen. Halt uns mal auf dem laufenden, wie es weiter geht... Ich drück dir die Daumen.
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lillyfee

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Hallo armekirchenmaus,
nochmal zu Deiner Frage wer die Gläubiger sind: die beiden, bei denen ich die größten Schulden habe.
Und danke für den Zuspruch. Ich werde Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten. Bis bald. :rolleyes:
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lillyfee

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Hallo,
da bin ich wieder. War am Freitag beim Insolvenzanwalt. Hat auf die Unterlagen geschaut und gesagt ich hätte einen guten Brief ans Gericht geschrieben. Besser hätte er es auch nicht machen können, außer das der Brief bei ihm 300-400 € gekostet hätte. Leider versteht er das auch nicht, was dort passiert ist. Er hat mir gesagt, ich solle mich gut mit dem IV stellen, da er vom Gericht beauftragt wurde. Und ich solle den Spieß umdrehen. Da bei mir verwertbares Vermögen ist, der IV in seinem Zwischenbericht schreibt, es sei wertlos, ich ihm aber für einige Gegenstände potentielle Käufer genannt habe, soll das Gericht ihn um Stellungnahme bitten, bezgl. der Wertlosigkeit. Denn die Verfahrenskosten wären dopptelt und dreifach gedeckt. Es könnte sogar nach Quote verteilt werden. Da dieser besagte Ordner verschwunden ist, soll ich den IV um ein persönliches Gespräch bitten und ihm nochmal die Unterlagen zur Verfügung stellen. Natürlich alles nur mit Zeugen. Und meine Post soll ich immer per Einschreiben/Rückschein versenden. Der Anwalt meint, es könne dann nichts schiefgehen. Aber ich bin im Zweifel, ihr wisst ja, vor Gericht und auf hoher See ......
LG  :rougi:
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armekirchenmaus

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Hallo Lillyfee,
ich hoffe, du hast nun ein besseres Gefühl und kannst wieder schlafen. Spieß umdrehen klingt doch gar nicht so schlecht. Dann sieht das Gericht auf jeden Fall, dass du bemüht bist, möglichst viele Schulden zu begleichen. Allerdings musst du natürlich aufpassen, dass der Insolvenzverwalter nicht sauer wird, wenn du nun seine "Gutmütigkeit" (dass er dir die "wertvollen" Gegenstände gelassen hat, indem er sie als "wertlos" bewertet), ins Gegenteil verdrehst und dadurch den Insolvenzverwalter schlecht dastehen lässt.
Ach ja... es ist schon ein Spaziergang auf dem Drahtseil so eine Insolvenz.
Ich wünsch dir weiterhin viel Glück!
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Schuldenheini

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