Hallo,
ja, weil sich meine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse geändert haben. Bis einschl. Nov. 2011 bekam ich ALG II. Jetzt habe ich einen Job zwar nur 5 Std. aber verdiene etwas unter der Pfändungsfreigrenze. Wenn ich dies nicht binnen
zwei Wochen beantworte und die benötigten Unterlagen nicht vorlege, kann das Gericht die Stundung unabhängig davon, ob sich meine wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben, aufheben. (§4c Nr. 1 InsO). Das betrifft das 1. Schriftstück aus der Zustellungsurkunde.
2. Schriftstück:
...gericht hat zu prüfen, ob die bewilligte Stundung der Verfahrenskosten aufzuheben ist.
Gemäss § 4 c Ziff 5. InsO kann die Bewilligung der Stundung aufgehoben werden, wenn Ihnen die Restschuldbefreiung versagt oder widerrufen wird. Diese Voraussetzung ist nach den Beschlüssen des BGH vom 16.12.2004 - IX ZB 72/03, NZI 2005, 232 und vom 15.11.2007, IX ZB 74/07auch dann schon gegeben, wenn die Voraussetzungen für eine Versagung / einen Widerruf lediglich vorliegen.
Fehlende Mitwirkung:
Dies ist im vorliegenden Verfahren gegeben, da Sie während des Insolvenzverfahrens Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten nach diesem Gesetz vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben; §§ 290 I Ziffer 5, 97 InsO.
Trotz Aufforderung erteilen Sie dem Insolvenzverwalter keine Auskünfte über Ihr Nettoeinkommen seit dem 1.12.2011.
Diesen Obliegenheitspflichten sind Sie nicht nachgekommen, insbesondere sind Sie verzogen ohne dies dem Gericht und dem Treuhänder mitzuteilen und ohne dem Treuhänder die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Das Gericht erwägt daher, die bewilligte Stundung aufzuheben. Bevor dies geschieht, erhalten Sie Gelegenheit zu Stellungnahme binnen 1 Woche.
Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Aufhebung der Stundung die Restschuldbefreiung gefährdet.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Rechtspfleger
-automatisiert erstellt, ohne Unterschrift gültig.
Das liest sich doch wohl schrecklich oder? Ist dies ein Standardschreiben?
Und ja, mein Freund hat gerade einen Termin beim Anwalt für Insolvenzrecht gleich morgen Nachmittag gemacht.
LG
lillyfee