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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Klebeman am 09. Januar 2012, 17:10:31

Titel: möchte heiraten.....trotz privatinsolvenz!
Beitrag von: Klebeman am 09. Januar 2012, 17:10:31
 Hallo!!!

bin seit 3 jahren in der privatinsolvenz unde möchte demnächst heiraten. was hat das für auswirkungen weil meine verlobte mehr verdient als ich(ca. das doppelte), lohnt sich das dann überhaupt??? ich möchte nicht das meine verlobte darunter leiden muss,das war ja meine fehler die ich gemacht habe und das ich jetzt in der privatinsolvenz bin.
mein insolvenz verwalter meinte nur schicken sie die heiratsurkunde...fertig^^...??? aber mit dieser aussage kann ich nix anfangen :sad:
kann mir einer da weiterhelfen???
Titel: Re: möchte heiraten.....trotz privatinsolvenz!
Beitrag von: horst69 am 09. Januar 2012, 17:14:06
Dein Verlobter hat nichts zu befürchten, er haftet nicht für deine Verbindlichkeiten !
Titel: Re: möchte heiraten.....trotz privatinsolvenz!
Beitrag von: Klebeman am 09. Januar 2012, 18:12:04
verlobte...bitte  :cheesy:

wie sie hat nix zu befürchten....warum soll ich dann die heiratsurkunde zum insolvenzverwalter schicken???
Titel: Re: möchte heiraten.....trotz privatinsolvenz!
Beitrag von: Insoman am 09. Januar 2012, 18:22:41
Zitat
warum soll ich dann die heiratsurkunde zum insolvenzverwalter schicken?

..weil anders herum ein Schuh draus wird..
Die Heirat löst eine Unterhaltspflicht Ihrer Frau gegenüber aus.
Genaugenommen erhöht sich Ihre Pfändungsfreigrenze um eine Person, solange das Gericht nichts anderes bestimmt.




Titel: Re: möchte heiraten.....trotz privatinsolvenz!
Beitrag von: Der_Alte am 09. Januar 2012, 18:29:05
Mit dem Tag der Eheschließung erhöht sich die Pfändungsfreigrenze entsprechend der Tabelle (bisher Spalte Null, jetzt Spalte 1). Macht in der Grundsumme schon mal gute 260 € mehr im Monat.

Sollte der Treuhänder einen entsprechenden Antrag stellen wird das Gericht dem Antrag mit großer Wahrscheinlichkeit folgen und die Ehefrau ist nicht mehr zu berücksichtigten. Dann bleibt hinsichtlich Pfändung alles beim alten.
Titel: Re: möchte heiraten.....trotz privatinsolvenz!
Beitrag von: Klebeman am 09. Januar 2012, 18:33:18
genau das ist ja das problem....sie verdient! sie verdient ihr eigenes geld und so ist nicht unterhaltplichtig.und nach der liste würde ein pfändung stattfinden!!!
das frustiert mich :cry: :cry:
Titel: Re: möchte heiraten.....trotz privatinsolvenz!
Beitrag von: Der_Alte am 09. Januar 2012, 18:40:14
Sorry, verstehe Ihr Anliegen nicht.

Sie heiraten vermutlich nicht, um Geld zu sparen, sondern aus anderen Motiven.

Dann ist es doch zumindest tröstlich, dass das bisher vorhandene Einkommen durch die Eheschließung nicht weniger wird. Solange kein Antrag gestellt wird ist der höhere Pfändungsfreibetrag durch den Arbeitgeber anzusetzen. Aber Sie müssen auch damit leben, dass weiterhin auf gleichem Niveau gepfändet werden könnte. Sie haben also keinen Verlust zu befürchten; höchstens keinen Gewinn.

Ihr persönliches Schicksal, dass Sie jetzt "unter die Haube" gekommen sind, kann, wenn Ihre Ehefrau so gut verdient, doch den Gläubigern nicht zum Nachteil gereichen. Gesetzlich ist es so geregelt und ich finde es sogar gerecht.
Titel: Re: möchte heiraten.....trotz privatinsolvenz!
Beitrag von: makro am 09. Januar 2012, 21:00:40
genau das ist ja das problem....sie verdient! sie verdient ihr eigenes geld und so ist nicht unterhaltplichtig.und nach der liste würde ein pfändung stattfinden!!!
das frustiert mich :cry: :cry:
Halt, nicht falsch verstehen, bei der zukünftigen wird nichts gepfändet! Egal wieviel sie verdient!
Titel: Re: möchte heiraten.....trotz privatinsolvenz!
Beitrag von: Klebeman am 10. Januar 2012, 03:33:33
.....das weiss ich ja...sobald wir verheiratet sind wird ihr gehalt angerechnet,das heisst bei mir könnten sie pfänden,das ganze gehalt!!....richtig oder falsch??
Titel: Re: möchte heiraten.....trotz privatinsolvenz!
Beitrag von: Der_Alte am 10. Januar 2012, 05:23:37
Nein. Es wird weiterhin nur Ihr eigenes Gehalt berücksichtigt. Der Pfandungsbetrag wird weiterhin durch die Heirat nicht höher, sondern durch die grundsätzliche Unterhaltsberechtigubg zunächst einmal niedriger.
Das Einkommen der Frau bleibt vollständig unangetastet. 
Titel: Re: möchte heiraten.....trotz privatinsolvenz!
Beitrag von: Achdujeh am 10. Januar 2012, 09:42:09
.....das weiss ich ja...sobald wir verheiratet sind wird ihr gehalt angerechnet,das heisst bei mir könnten sie pfänden,das ganze gehalt!!....richtig oder falsch??
Falsch! Noch einmal mit anderen Worten:

Wie schon mehrfach erklärt wurde, geht es lediglich darum, ob der Unterhaltsanspruch des neuen Ehepartners zu einem günstigeren Pfändungsbetrag führt.

Prinzipiell besteht ein Unterhaltsanspruch der Ehefrau. Weil dies aber sehr gut verdient und nicht von Ihnen unterhalten werden muss, wird dieser prinzipielle Unterhaltsanspruch sicher vom Gericht wieder aufgehoben. Und damit sind Sie dann wieder beim jetzigen Zustand.

Für Sie ändert sich also nichts. Und die Ehefrau ist ohnehin von Ihrer Insolvenz nicht betroffen.

FG Achdujeh
Titel: Re: möchte heiraten.....trotz privatinsolvenz!
Beitrag von: Klebeman am 10. Januar 2012, 12:08:52
.....also....steht eine hochzeit nix im wege??? aber dann verstehe ich nicht,warum mein verwalter eine verdienstbescheinigung haben wollen wenn....sich sowieso nix ändert???
Titel: Re: möchte heiraten.....trotz privatinsolvenz!
Beitrag von: Achdujeh am 10. Januar 2012, 14:02:52
.....also....steht eine hochzeit nix im wege??? aber dann verstehe ich nicht,warum mein verwalter eine verdienstbescheinigung haben wollen wenn....sich sowieso nix ändert???
Das ist ganz simpel. Durch die Hochzeit rutschen Sie automatisch in der Pfändungstabelle auf eine Unterhaltspflicht. Und das heißt, es gibt weniger zu pfänden. Um zu überprüfen, ob er nicht einen Antrag auf Nichtberücksichtigung der neuen Ehefrau stellen kann, muss der TH erstmal feststellen, ob es Sinn macht, den Antrag zu stellen. Und dazu braucht er einen Einkommensnachweis.

Da eh nichts daran zu ändern ist, dass die Ehefrau wieder aus der Unterhaltspflicht herausfällt, sollte man ihm einfach den gewünschten Nachweis geben.

FG Achdujeh
Titel: Re: möchte heiraten.....trotz privatinsolvenz!
Beitrag von: horst69 am 10. Januar 2012, 14:03:12
Nein, wie ich eingangs sagte, ändert sich nichts!

Er will die Bescheinigung haben, um zu sehen ob Sie Ihrer Frau gegenüber Unterhaltspflichtig sind!

Sie müssen iHm diese nicht geben, aber er kann dann einen Antrag bei Gericht stellen und dem müssen Sie dann offen legen was Ihre Frau verdient.

Es geht nur darum, ob Ihre Pfändungsfreigrenze steigt oder nicht.

Da Ihre Frau gut verdient,würde ein Gericht Ihre Frau nicht mehr als unterhaltspflichtige Person zählen!