"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: möchte inso vorzeit beenden  (Gelesen 1790 mal)

DennisK

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
möchte inso vorzeit beenden
« am: 19. Juli 2007, 09:32:19 »

hallo, ich möchte meine inso, noch nicht in der wohlverhaltensperiode, vorzeitig beenden.

verschuldung beträgt ca.  55. 000 € angemeldet wurde ca.  30. 000 €.  ca.  10. 000 € könnte ich aufbringen.

wie geht das, ist es sinnvoll? über tipps würde ich mich freuen.

vielen dank, gruß dennis
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: möchte inso vorzeit beenden
« Antwort #1 am: 19. Juli 2007, 19:48:07 »

Normalerweise kann das "Verfahren" nicht vorzeitig beendet werden"
Sie sollten sich beim IV erkundigen, wann mit dem Schlußtermin zu rechnen ist.
Danach könnte durch Sie ein Versuch gestartet werden, mit den 10.000 (natürlich von einem Dritten) alle Gläubiger zum Verzicht zu bewegen.
Haben alle verzichtet, kann durch Sie Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB gestellt werden.

M.E. funktioniert das während des Verfahrens nicht; und das Geld des Dritten wäre verloren.

Dies hat den Vorteil, dass Sie nur mit den Gläubigern verhandeln müssen, die am Verfahren teilgenommen haben; die restschuldbefreiung erhalten Sie aber für alle Schulden die vor Eröffnung bestanden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz