"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Möchte Insolvenverfahren beginnen und habe noch einige Fragen  (Gelesen 3438 mal)

shadow26

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Hallo,

um eure Zeit nicht unnötig zu beanspruchen kurz zur Situation...

Ich habe zwischen 20 und 30 Gläubigern, zwei Häuser wurden bereits versteigert, mit dem dritten tut die Bank sich schwer. Meine Frau hat 10 Gläubiger etwa, viele kleine Dinge die eigentlich keiner Insolvenz bedürfen, aber leider auch beim dritten unversteigerten Haus den Kredit mitunterschrieben. Aber sie ist keine Besitzerin.

Nun habe ich bei der örtlichen Diakonie wegen des Insolvenzverfahrens angefragt, bekam von dort einen Fragebogen unter anderem auch mit einer Forderungsaufstellung...  nun habe ich die letzten drei Jahre sehr viel mit der Vogel Strauss Taktik gearbeitet (also kopfindensand )  und nun einen Schuhkarton voller Mahnungen, Vollstreckungsbescheide...     Heute abend habe ich mich dann mal hingesetzt und wollte alle Gläubiger anschreiben mit der Bitte um eine aktuelle Forderungsaufstellung.  Musterbrief habe ich schnell gefunden :
http://www.meine-schulden.de/fp_files/forderungsaufstellung1.pdf

Nun nach dem Ausdrucken bin ich mir aber unsicher...   Kann ich denn schon einen solchen Brief versenden mit Verweis auf eine Insolvenz wo ich noch nicht mal einen Termin habe bisher?   Oder kann man das nur einmal?  Würde ich besser erstmal neutraler nach einer Forderungsaufstellung fragen?

Bekomme ich denn erfahrungsgemäss überhaupt eine Rückmeldung?

Neben der Verfahrenstechnischen Frage noch eine andere bezüglich des dritten Hauses...   Das steht einem Insoverfahren meiner Frau doch nciht im Wege, da ja keine weiteren Kosten auf sie zu kommen da  ja nur ich Eigentümer bin. Aber kann ich denn auch schon das Verfahren beantragen, oder sollte ich eher warten bis das Haus weg ist wegen dem grundsatz das ich ja keine neuen Schulden machen sollte und so ein Haus ja Kosten verursacht?

Ein drängendes Problem im Moment ist auch der Umstand das meine Hausbank mir nach 2 Jahren unter Pfändung das Konto meiner Frau kündigen will. Dort ging mein Lohn ein (also der unpfändbare Teil) und der war freigestellt, so das ich das Konto ohne jede Beschränkung nutzen konnte. Nun haben wir kein Konto mehr ab Mitte Juni und sind da ein wenig ratlos. Ein jedermann Konto gäbe es aber nur wenn ich keine Kontopfändung habe, aber die werde ich ja noch eine Zeitlang haben.....   :neutral:

Kann ich ohne rechtliche Schwierigkeiten denn meinen Lohn auf das Konto meines Vaters gehen lassen und ist er da auch sicher (Stichwort Gehaltsabrechnungspfändung) ?



Also es wäre schön wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. Weiter Infos kann ich gerne nachreichen.

Gruss vom Schatten
Gespeichert
 

Avatar

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Möchte Insolvenverfahren beginnen und habe noch einige Fragen
« Antwort #1 am: 18. Mai 2010, 12:58:34 »

Kann ich denn schon einen solchen Brief versenden mit Verweis auf eine Insolvenz wo ich noch nicht mal einen Termin habe bisher?   Oder kann man das nur einmal?  Würde ich besser erstmal neutraler nach einer Forderungsaufstellung fragen?

Bekomme ich denn erfahrungsgemäss überhaupt eine Rückmeldung?

- Sie sollten es auf jeden Fall vermeiden die Gläubiger von geplanter Inso zu informieren.

Sie können den Lohn kurzfristig auf das Konto eines Verwandten laufen lassen. Sollten sich aber schnellstmöglich um ein neues Konto bemühen da der spätere Treuhänder mit Sicherheit diverse Kontoauszüge verlangt.
« Letzte Änderung: 18. Mai 2010, 13:02:14 von Avatar »
Gespeichert
 

lenchik22

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 203
Re: Möchte Insolvenverfahren beginnen und habe noch einige Fragen
« Antwort #2 am: 18. Mai 2010, 13:11:27 »

Hallo, um so einen Schreiben zu schicken, muss man ja Geld haben, um den Gläubigern was anbieten zu können. Wenn das nicht der Fall ist, sollte man die Zahlen nehmen, die man so findet.

Bei der Diakonie dauert das Ganze sehr lange, weil so viele Leute pleite sind. Wir haben von der Diakonie Tipp bekommen bei einem kostenpflichtigen Insolvenzverwalter anzuklopfen und da haben wir dann über ihn den Antrag zu Inso gestellt. Hat uns insgesamt für 2 Personen 450,- gekostet. Das ging aber dafür auch schnell.

Das Einzige was wir vor der Insolvenzeröffnung gemacht haben, ist alle Gläubiger in Kenntniss gesetzt, dass wir zahlungsunfähig sind.

Zum Konto: wer hat die Kontopfändung beantragt? Man muss zum Gericht gehen und die Freigabe beantragen. Dann wird der Pfändungsfreibetrag ermittelt und darf nicht von der Bank gepfändet werden (Ehefrau und evtl. Kinder müssen dabei berücksichtigt werden).

So weit ich weiß, kann man auch private Inso nur dann machen, wenn man nicht mehr als 25 Gläubiger hat. Ansonsten weiß ich nicht, was man machen soll.

Was hat es mit dem Dritten Haus auf sich? Gut, die Frau hat mit unterschrieben, aber sie meldet auch Inso an oder? Wenn nicht, dann müsste man ihre Bürgschaft auslösen. DAs kann man aber nur, wenn man entsprechend Geld hat. Habt ihr aber wohl nicht oder?

Ansonsten wie geschrieben, würde ich einen kostenpflichtigen Insolvenzberater kontaktieren, bitte keinen Anwalt, die verlangen mind. das Doppelte...

Viel Erfolg
LG
Lena
Gespeichert
 

Hoffnung

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28
Re: Möchte Insolvenverfahren beginnen und habe noch einige Fragen
« Antwort #3 am: 18. Mai 2010, 14:50:39 »

Hallo, um so einen Schreiben zu schicken, muss man ja Geld haben, um den Gläubigern was anbieten zu können. Wenn das nicht der Fall ist, sollte man die Zahlen nehmen, die man so findet.

Ich habe lediglich meine Gläubiger und deren Adressen sowie die Verträge/Az.: zusammengesucht und mein Anwalt hat die Gläubiger angeschrieben und die Forderungshöhen zusammengetragen.

Bei der Diakonie dauert das Ganze sehr lange, weil so viele Leute pleite sind. Wir haben von der Diakonie Tipp bekommen bei einem kostenpflichtigen Insolvenzverwalter anzuklopfen und da haben wir dann über ihn den Antrag zu Inso gestellt. Hat uns insgesamt für 2 Personen 450,- gekostet. Das ging aber dafür auch schnell.

Ein Termin beim Insolvenzanwalt war innerhalb einer Woche möglich und dann ging alles auch gleich zügig vorwärts. Der Anwalt war auch jederzeit für mich da, als "blöde" Schreiben der Banken und dubiose Aufforderungen zur Veräußerung der Immobilie gekommen sind, um mich unter Druck zu setzen.

Das Einzige was wir vor der Insolvenzeröffnung gemacht haben, ist alle Gläubiger in Kenntniss gesetzt, dass wir zahlungsunfähig sind.

Zum Konto: wer hat die Kontopfändung beantragt? Man muss zum Gericht gehen und die Freigabe beantragen. Dann wird der Pfändungsfreibetrag ermittelt und darf nicht von der Bank gepfändet werden (Ehefrau und evtl. Kinder müssen dabei berücksichtigt werden).

So weit ich weiß, kann man auch private Inso nur dann machen, wenn man nicht mehr als 25 Gläubiger hat. Ansonsten weiß ich nicht, was man machen soll.

Nach meiner Kenntnis ist die "magische" Zahl 19: D. h. eine Verbraucherinsolvenz (IK- Kennung) ist mit bis zu nicht mehr als 19 Gläubigern möglich, wenn keine Schulden aus einer selbständigen Tätigkeit dabei sind. darüber hinaus ist genau so das Inso-Verfahren möglich, dann allerdings als Regelinsolvenzverfahren (IN-Kennung).

Was hat es mit dem Dritten Haus auf sich? Gut, die Frau hat mit unterschrieben, aber sie meldet auch Inso an oder? Wenn nicht, dann müsste man ihre Bürgschaft auslösen. DAs kann man aber nur, wenn man entsprechend Geld hat. Habt ihr aber wohl nicht oder?

Ansonsten wie geschrieben, würde ich einen kostenpflichtigen Insolvenzberater kontaktieren, bitte keinen Anwalt, die verlangen mind. das Doppelte...

Ich hatte, gerade weil bei mir auch eine Immobilie dranhing, einen Fachanwalt für Insolvenzrecht und der hat mich sehr gut beraten, über alles aufgeklärt (Kontensperrung, Lastschriftrückbuchungen, Vorrang vojn Abtretungen, gesonderte Verwertung der Immobilie und, und, und- Sachen, von denen manche Schuldner offensichtlich vor der Eröffnung des Inso-Verfahrens nie was gehört hatten -s. manche Forenbeiträge) und sehr zügig und eigenständig gearbeitet. Und er war auch nicht teurer ... Viele Kanzleien bieten auch eine sehr kostengünstige sogenannte Erstberatung an

Viel Erfolg
LG
Lena

Auf jeden Fall scheint vorliegend eine umfassende Beratung angebracht.

Viel Erfolg

VG Hoffnung
Gespeichert
 

doktor mabuse

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 383
Re: Möchte Insolvenverfahren beginnen und habe noch einige Fragen
« Antwort #4 am: 18. Mai 2010, 17:08:15 »

Hallo,

eine professionelle Stelle aufzusuchen, auch wenn sie etwas Geld kostet, macht auf jeden Fall Sinn.
Ob Verbraucher -(IK) oder Regelinsolvenz (IN) sollte Sie nicht daran abhalten, die Insolvenz anzustreben, wenn dies der einzig noch verbleibende Weg sein sollte. Verbraucherinso gilt immer dann, wenn Sie nie selbstständig sind, oder waren, unabhängig von der Gläubigerzahl. Habe selbst über 25 Gläubiger und bin in Verbraucherinso. Bei Selbsständigkeit gilt die Regelinso.

Gruß
Doktor Mabuse
Gespeichert
 

Hoffnung

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28
Re: Möchte Insolvenverfahren beginnen und habe noch einige Fragen
« Antwort #5 am: 18. Mai 2010, 17:32:22 »

Hallo,

Dr. Mabuse hat recht  :thumbup:. hatte das nicht mehr ganz auf dem Schirm.
Hier noch mal der Anwendungbereich der Verbraucherinsolvenz:

§ 304 InsO - Grundsatz

(1) Ist der Schuldner eine natürliche Person, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat, so gelten für das Verfahren die allgemeinen Vorschriften, soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist. Hat der Schuldner eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt, so findet Satz 1 Anwendung, wenn seine Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
(2) Überschaubar sind die Vermögensverhältnisse im Sinne von Absatz 1 Satz 2 nur, wenn der Schuldner zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, weniger als 20 Gläubiger hat.

VG Hoffnung
Gespeichert
 

lenchik22

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 203
Re: Möchte Insolvenverfahren beginnen und habe noch einige Fragen
« Antwort #6 am: 18. Mai 2010, 18:04:37 »

@Hoffnung

Schön, dass wenigstens einer eine gute Beratung erhalten hat. Hätten wir das gehabt, hätten wir unser PKW auf den Stiefvater zugelassen, damit falls was passiert, wir wenigstens Geld aus der Restverwertung behalten, um anderes Auto kaufen zu können. So ist der Brief jetzt beim IV und wird nicht rausgerückt.

Nur so als Beispiel.
Gespeichert
 

DarkAngel35

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 103
Re: Möchte Insolvenverfahren beginnen und habe noch einige Fragen
« Antwort #7 am: 20. Mai 2010, 18:26:11 »

Hallo,Hallo,

eine professionelle Stelle aufzusuchen, auch wenn sie etwas Geld kostet, macht auf jeden Fall Sinn.
Ob Verbraucher -(IK) oder Regelinsolvenz (IN) sollte Sie nicht daran abhalten, die Insolvenz anzustreben, wenn dies der einzig noch verbleibende Weg sein sollte. Verbraucherinso gilt immer dann, wenn Sie nie selbstständig sind, oder waren, unabhängig von der Gläubigerzahl. Also soweit ich informiert bin stimmt diese Aussage nicht.Ich bin noch bis vorraussichtlich 31.5. Selbständig und melde mein Gewerbe ab.Daher rutsche ich ins Verbraucherinso und weil ich nur max. 8 - 10 Gläubiger habe und auch keine Schulden an Krankenkasse etc. von Mitarbeitern...ich war immer alleine tätig...Zitat Internet: "daneben ist das Verbraucherinsolvenzverfahren für Verfahren von Personen vorgesehen, die früher eine selbständige Tätigkeit ausübten, diese aber nun nicht mehr ausführen."Habe selbst über 25 Gläubiger und bin in Verbraucherinso. Bei Selbsständigkeit gilt die Regelinso.

Gruß
Doktor Mabuse
Gespeichert
Endlich schuldenfrei...
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Möchte Insolvenverfahren beginnen und habe noch einige Fragen
« Antwort #8 am: 21. Mai 2010, 12:30:48 »

Hallo,

Verbraucherinso gilt immer dann, wenn Sie nie selbstständig sind, oder waren, unabhängig von der Gläubigerzahl. Habe selbst über 25 Gläubiger und bin in Verbraucherinso. Bei Selbsständigkeit gilt die Regelinso.

Regelinsolvenz --> Aktive Selbständigkeit oder ehemalige Selbständigkeit mit mehr als 19 Gläubiger und/oder Verbindlichkeiten aus Lohnverhältnissen (z.B. Lohn, Sotialversicherung etc.)

Verbraucherinsolvenz --> Der Rest

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Leopold Bloom

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 136
Re: Möchte Insolvenverfahren beginnen und habe noch einige Fragen
« Antwort #9 am: 23. Mai 2010, 21:02:07 »

Besonderheiten bei der Antragstellung:

Während der Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens unmittelbar beim Insolvenzgericht gestellt werden kann, muss dem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch des Schuldners mit seinen Gläubigern vorausgehen. Das Scheitern des Einigungsversuchs muss eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Rechtsanwalt oder Steuerberater im Antragsvordruck bescheinigen.

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/a/zustand/verfahren/vf_Insolvenzverfahren.php#anker_sprungmarke_0_13

Tja, da hat eine Schuldnerberatungsstelle wohl Interesse daran, die Klienten möglichst ins Verbraucherinsoverfahren zu drängen.

Gruß Leopold Bloom
« Letzte Änderung: 23. Mai 2010, 21:04:23 von Leopold Bloom »
Gespeichert
 

stevo141

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8
Re: Möchte Insolvenverfahren beginnen und habe noch einige Fragen
« Antwort #10 am: 24. Mai 2010, 15:40:48 »

Hallo
hier noch eine Zusatzinfo; weiß nicht, ob diese schon gepostet wurde. Ab 1. Juli gilt endlich das Gesetz über das P-Konto (Pfändungsschutzkonto).Hierzu folgender Link:

http://www.sozialleistungen.info/fin/bankprodukte/girokonto/pfaendungsschutzkonto.html

Gruß
stevo
Gespeichert
 

DarkAngel35

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 103
Re: Möchte Insolvenverfahren beginnen und habe noch einige Fragen
« Antwort #11 am: 28. Mai 2010, 21:36:54 »

Hallo
hier noch eine Zusatzinfo; weiß nicht, ob diese schon gepostet wurde. Ab 1. Juli gilt endlich das Gesetz über das P-Konto (Pfändungsschutzkonto).Das habe ich bei der Postbank auch schon für mein Guthabenkonto beantragt...Das kann ja im Prinzip jeder machen, auch wenn er keine (noch nicht) Insolvenz beantragen will/hat... :wink:Hierzu folgender Link:

http://www.sozialleistungen.info/fin/bankprodukte/girokonto/pfaendungsschutzkonto.html

Gruß
stevo
Gespeichert
Endlich schuldenfrei...
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz