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Autor Thema: Möchte Nebengewerbe Mann ist Insolvenz  (Gelesen 4522 mal)

9966braun

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Möchte Nebengewerbe Mann ist Insolvenz
« am: 16. Juli 2007, 09:55:36 »

Hallo alle miteinander,

wie ihr ja bereits wisst, ist mein mann in der Privaten Insolvenz, wir haben 3 Kinder und ich bin Hausfrau.

Nun habe ich die Möglichkeit, mir durch "Heimarbeit" (Jeans-Partys) ein wenig dazu zu verdienen was aber bedeutet, dass ich ein Nebengewerbe anmelden muss und das natürlich auch will.

Meine Frage ist daher natürlich, ob mein Verdienst angerechnet wird auf die Freigrenze meines Mannes.  Wenn ja, ab welchem "Einkommen" zähle ich selbst dann nicht mehr als Unterhaltspflichtige??

(In den ersten 2 Jahren wird wohl anscheinend bei diesem Nebengewerbe nur Negativeinkunft vorhanden sein, da man ja etliche Investitionen tätigen muss um sich ein Lager aufzubauen was aber nicht zwingend notwendig ist. )

Über eine Antwort wäre ich daher sehr dankbar.

Liebe Grüße
Nati
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Feuerwald

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Re: Möchte Nebengewerbe Mann ist Insolvenz
« Antwort #1 am: 16. Juli 2007, 10:34:33 »



Hallo Nati

angerechnet wird das  Einkommen des Ehepartners nicht.
Es kann passieren, dass eine unterhaltspflichtige Person teilweise oder ganz wegen eigenen Einkünften unberücksichtigt bleibt.
Eine Tabelle gibt es hier leider nicht. 

Bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit dürfte das Jahreseinkommen maßgeblich sein (Steuerbescheide)

Was mir eher Sorgen macht, sind Ihre Gründungspläne. Denn wer heute schon weiss, zwei Jahre lang im SOLL zu arbeiten, hm, der kann schnell selbst auf die Nase fallen.

Bei "Heimarbeit" und "Party-Verkauf" sollten eigentlich keine größeren Investitionen anfallen, auch braucht man eigentlich kein großes Lager.  Haben Sie Ihr Gründungskonzept einmal prüfen lassen ?

Gruss
Feuerwald
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9966braun

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Re: Möchte Nebengewerbe Mann ist Insolvenz
« Antwort #2 am: 16. Juli 2007, 11:31:53 »

Zitat von: Feuerwald link=topic=1253. msg5630#msg5630 date=1184574873


Hallo Nati

angerechnet wird das  Einkommen des Ehepartners nicht. 
Es kann passieren, dass eine unterhaltspflichtige Person teilweise oder ganz wegen eigenen Einkünften unberücksichtigt bleibt. 
Eine Tabelle gibt es hier leider nicht.  

Bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit dürfte das Jahreseinkommen maßgeblich sein (Steuerbescheide)

Was mir eher Sorgen macht, sind Ihre Gründungspläne.  Denn wer heute schon weiss, zwei Jahre lang im SOLL zu arbeiten, hm, der kann schnell selbst auf die Nase fallen. 

Bei "Heimarbeit" und "Party-Verkauf" sollten eigentlich keine größeren Investitionen anfallen, auch braucht man eigentlich kein großes Lager.   Haben Sie Ihr Gründungskonzept einmal prüfen lassen ?

Gruss
Feuerwald


Lieber Feuerwald.
Bei meiner "Heimarbeit" ist es eigentlich auch nicht erforderlich ein Lager zu besitzen! Da es aber in unserer Region leider noch kein Lager gibt, will ich dieses natürlich selbst haben, damit ich eben wirklich von zuhause aus arbeiten kann(sonst müsste ich ja immer in ein Lager fahren um mir dort Hosen für meine Party auszuleihen :wink:)

Die "negativen Einkünfte" erreiche ich dann ja desswegen, weil ich ziemlich viel bei der Steuer als Abzug geltend machen kann (wie z. b.  Kosten für Lagerhaltung,Büro etc. )
Da wir mittlerweile ein größeres Haus bewohnen, haben wir ja noch 3 große Zimmer übrig und in einem davon möchte ich mir ein "Lager" einrichten.  Es ist aber tatsache so, dass ich dazu in keiner Weiße verpflichtet bin wie z. b.  bei Tupper wo man ja wirklich jede Schüssel kaufen "muss"(sollte sonst kann man ja die neuen Schüsseln nicht zeigen)
Also das Firmenkonzept ist nicht unseriös oder ähnliches.  Ich werde dort als Freier Mitarbeiter dann eben Jeans-Partys abhalten und so eben nebenher ein wenig dazuverdienen. (eigentlich nix anderes wie eine Tupperberaterin nur das ich eben nicht verpflichtet bin Umsätze zu machen da ich mir meine Arbeit wirklich einteilen kann. habe keinerlei Verpflichtungen partys zu machen oder eben gewisse Umsätze zu bringen)

Mir geht es ja nur darum, ab wann ich dann eben nicht mehr als Unterhaltspflichtiger zählen kann.  Denn in diesem Geschäft bekomme ich ja auch Provissionen ausbezahlt sollte ich eben neue Mitarbeiter werben.  Steht aber für mich im moment nicht zur debatte, da mir das Partys machen eigentlich mehr freude macht.

Liebe Grüße
Nati
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Feuerwald

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Re: Möchte Nebengewerbe Mann ist Insolvenz
« Antwort #3 am: 16. Juli 2007, 13:05:53 »

Hallo Nati

Freie Mitarbeiter ist immer so ein Thema.

Sie werden sicherlich ein Gewerbe anmelden (müssen). Das erfordert ein Minimum an Vorbereitung. Bspw. die Frage, ob Sie die sog. Kleinunternehmer-Regelung“ für sich beanspruchen wollen. Das erscheint sinnvoll, wenn nur Provisionen laufen. Die Umsatzgrenze liegt hier bei 17.500 Euro im ersten Geschäftsjahr. Vorteil: Sie ersparen sich das Thema Umsatzsteuer, was vielen kleinen Gründern zum Verhängnis wird.

Wenn Sie aber selbst einen eigenen Warenbestand aufbauen und dann zum Einzelhändler werden, der Waren einkauft und wieder verkauft, auf eigene Rechnung, stoßen Sie wohlmöglich schnell an diese 17.500 Euro Marke.

Nach der Gewerbeanmeldung werden Sie einen Fragebogen vom Finanzamt bekommen, in dem diese und andere Angaben gemacht werden müssen. Auch wird Post von der IHK kommen. Sie müssen, wenn Sie ganz offiziell ein Lagerraum in der Wohnung nutzen wollen, evtl. auch den Mietvertrag einsehen. Manche Kommunen sind auch ganz schnell mit sonderlichen Auflagen, bspw. mit einer Gewerbemülltonne.

Um auf Ihre Frage zurückzukommen. Ich würde hier von dem steuerlichen Nettoeinkommen ausgehen. Wenn dieses deutlich über 400 Euro / Monat liegt, könnte eine teilweise/gänzliche Nichtberücksichtigung auf Antrag des Treuhänder und Entscheidung des Insolvenzgerichts denkbar sein.

Viel Erfolg !

Gruss
Feuerwald
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