Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: KSC am 25. Februar 2010, 21:30:54

Titel: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 25. Februar 2010, 21:30:54
Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Regelinsolvenzverfahren ist am Juni 2009 eröffnet worden.
Anfangs hatte ich bekanntlich circa 12000 Euro Schulden.

Da sich jedoch im nachhinein herausgestellt hat, das unter den Gläubigern sehr viele Abzocker-Firmen gewesen sind, habe ich
bekanntlich diesen Firmen den Kampf angesagt. Nun habe ich
erreichen können, nachdem ich eine Klage angedroht hatte das
viele die Forderungen fallen gelassen haben. Einige haben sich
auf Aufforderung des Insolvenzverwalters garnichtmehr gemeldet.

Nun sind es noch circa 4000 Euro, die ich noch habe. Da könnte ich einen Vergleich ausmachen, dann wären es noch ca. 2500 Euro und diesen Vergleich dann per Raten abbezahlen. Wäre dann in ca zwei Jahren komplett Schuldenfrei.

Habe dem Insolvenzgericht nun geschrieben ob das möglich ist, da ich garnicht gewusst hatte, das die Forderungen laut Gesetz unwirksam sind, und ich das Verfahren nicht angemeldet hätte, wenn ich gewusst hätte das es nur 4000 Euro sind. Es wären dann die Gläubiger zufrieden und ich dann auch.

Wäre das möglich?

Wäre für Antworten dankbar.

Schönes Wochenende
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: rookie am 25. Februar 2010, 21:44:09
Im Insolvenzverfahren sind Vergleiche nicht vorgesehen....

Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 25. Februar 2010, 21:45:39
Ich möchte ja auch das Insolvenzverfahren ABBRECHEN  :heulen: :sad: :sad: :sad: :sad: :sad: :sad: :sad: :sad: :sad: :sad: :sad:
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: rookie am 25. Februar 2010, 21:52:39
Sie können nach Begleichnung der Schulden und Zahlung der Verfahrenskosten die Vorzeitige Erteilung der RSB beantragen.

Sie müssten die Schulden komplett zahlen....ohne einen Vergleich.

Aber in der Schufa stehen sie trotzdem noch 3 Jahre nach Aufhebung.......
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 25. Februar 2010, 21:54:23
Habe das Geld nicht kann aber sicher es in Raten bezahlen
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: rookie am 25. Februar 2010, 21:55:40
Wird aber m:E. so nicht funktionieren........... :coffee:
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 25. Februar 2010, 21:57:20
Das kann doch nicht sein  :sad:

Ich möchte meine Schulden begleichen. Ich und die Gläubiger wären dann zufrieden wenn ich es in 1-2 Jahren in Raten bezahlen würde, anstatt das sie garnichtsmehr bekommen.

(Mache ab Sept. eine Ausbildung)

Ich werde niemehr in meinem Leben eine Wohnung oder ein Haus kaufen dürfen.
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: Feuerwald am 26. Februar 2010, 09:39:22
Ich werde niemehr in meinem Leben eine Wohnung oder ein Haus kaufen dürfen.

-> Unsinn. Ich würde den Schlusstermin abwarten und dann ggf. in der WVP Vergleiche mit den GL-Forderungen anstreben, die in der Insolvenztabelle rechtlich  festgestellt wurden.



 
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 26. Februar 2010, 12:10:02
Hallo Feuerwald,

was passiert dann mit den Gläubigern, die nicht angemeldet haben und darf ich dann auch den Vergleich per Raten abbezahlen?

MfG (und euch ein schönes Wochenende)
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: rookie am 26. Februar 2010, 13:34:52
Sie können in der WVP Vergleiche nur mit Hilfe eines Anwaltes oder Schuldnerberatung anstreben...der Th ist dafür nicht zuständig.
Er "verwaltet" nur Ihr eigentliches Verfahren.

Vergleiche werden m.E. nur mit Einmalzahlungen Erfolg haben....

GL die nichts angemeldet haben bekommen auch nichts.......gehen aber mit in die RSB nach 6 Jahren.

Um Vergleiche erfolgreich durchzuführen müssen Sie über Bares verfügen um die GL mit Einmalzahlungen auf die Schuld zu befriedigen.

Ansonsten sehe ich da keine Chance.....leider......und......es müssen alle GL zustimmen den Vergleich durchzuführen.Lehnt auch nur einer ab ist es Essig.
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 26. Februar 2010, 13:52:02
Hallo Rookie,

wenn ich in der Wohlverhaltensphase abbrechen würde, sprich eine Einigung erzielen KÖNNTE. Dann wird das Verfahren ja abgebrochen.

Was ist dann mit den Gläubigern? Die 6 Jahre habe ich ja nicht durchgezogen dann, sondern die Schuld teil- bezahlt?
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: rookie am 26. Februar 2010, 14:00:39
Hallo nochmal,

deswegen müssen ja ALLE Gläubiger einem Vergleich zustimmen nur einen Teil der Schulden mit einer Vergleichszahlung zu erhalten und auf den Rest zu verzichten.
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 26. Februar 2010, 14:18:20
Ja, aber was ist mit denen die bis zum Schlusstermin nicht angemeldet haben? (Sind viele Abzocker-Firmen darunter)
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: rookie am 26. Februar 2010, 14:23:43
Wenn diese GL in der Insolventabelle stehen und Forderungen vom Gericht festgestellt wurden müssen die auch zustimmen.....egal ob die sich nochmal zwischendurch gemeldet haben oder nicht.

Kurz und Gut: Jeder GL in der Insolvenztabelle MUSS einem Vergleich zustimmen.......... :cool:
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 26. Februar 2010, 14:27:07
Ich hatte Anfangs 40 Gläubiger. Darunter waren ca. 25-30 bekannte Abzocker Firmen. Fragen Sie mich nicht, wie ich in diesen Schlamassel hereingekommen bin, ich weiß selbst nicht was mich damals geritten hat.

Es haben 11 Gläubiger ihre Forderung angemeldet. 29 haben sich seit über acht Monaten immernochnicht beim Insolvenzverwalter gemeldet. Der Prüfungsstichtag war Mitte Oktober schon.

Was ist mit diesen 29 Abzocker muss ich denen, trotz das rechtlich nur 11 Forderungen festgestellt worden sind, Vergleiche anbieten, obwohl denen ihre Forderung laut Gesetz unzulässig ist?
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 26. Februar 2010, 14:27:51
Ja, das mit der Insolvenztabelle weiß ich, das bekomme ich auch hin, aber was ist mit diesen dubiosen "Firmen" die nicht angemeldet haben und so auch nicht bei der Insolvenztabelle vorkommen??
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: rookie am 26. Februar 2010, 14:29:01
Wenn diese Forderungen festgestellt sind sind diese auch rechtswirksam..........denn Forderungen werden vom Gericht geprüft
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: rookie am 26. Februar 2010, 14:30:33
Sie müssten aber im Insolvenzantrag alle bekannten GL aufgeführt bzw. beim TH nachgemeldet haben...
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 26. Februar 2010, 14:30:57
Ich meine nicht, die wo gerade in der Insolvenztabelle stehen, sondern die, die ihre Forderung trotz Aufforderung des Insolvenzverwalters seit über acht Monaten nicht angegeben haben und nicht angeben werden
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: rookie am 26. Februar 2010, 14:33:13
Die GL die vom TH angeschrieben werden stehen auch in der Tabelle.....wird vom TH nachgetragen...wenn Sie sich einen Tabellenauszug beim Gericht holen werden Sie das feststellen.
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 26. Februar 2010, 14:33:34
Ich glaube wir reden aneinander vorbei   :cheesy:

Also:

VOR Eröffnung hatte ich circa 40 Gläubiger, mit vielen Forderungen die garnicht erst zulässig sind, sprich Abzocker. Daraufhin habe ich das Regelinsolvenzverfahren angemeldet indem ich nun mehr als 8 Monate befinde. Der Prüfungsstichtag war im Oktober 2009. Eröffnung war im Juni 2009. Es haben 11 Gläubiger ihre Forderungen angemeldet, 29 davon garnicht, weil sie auch wissen, das sie rechtlich damit nicht durch kommen werden.

Muss ich die 11 Gläubiger die Forderungen angemeldet haben, eine Einigung erzielen, oder alle 40, trotz, das sie sich garnicht erst beim Insolvenzverwalter gemeldet haben bzw. NICHT ihre angeblichen Forderungen angemeldet haben bis zum Schlusstermin und der Schlusstermin verstrichen ist, sodass sie nichtmehr anmelden können?
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 26. Februar 2010, 14:34:19
Sie wurden angeschrieben ja! Aber 29 davon haben sich nichtmehr gemeldet, auch auf Aufforderung die Forderung anzumelden, wurde
sie nicht angemeldet
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: rookie am 26. Februar 2010, 14:39:05
............boah......

Erstmal eines..... GL können noch bis zur Verfahrensaufhebung Forderungen nachmelden...der Schlusstermin hat damit rein gar nix nichts zu tun.
GL müssen dafür nur eine Gebühr entrichten.

ES müssen ALLE angeschrieben werden..........könnte ja sein dass bis zur Verfahrensaufhebung Nachmeldungen kommen...und dann ???

Das ist ja gerade der Knackpunkt dass GL noch Forderungen bis zum Schluss des Verfahrens anmelden können und nicht nur bis zum Schlusstermin....vom Schlusstermin bis zur Aufhebung können theoretisch Jahre vergehen.
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 26. Februar 2010, 14:41:16
Ja, ich meine doch, wenn der Schlusstermin rum ist, und sie keine Forderung mehr anmelden können, was dann ist.
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: rookie am 26. Februar 2010, 14:45:05
Hallo,

FORDERUNGEN KÖNNEN NOCH BIS KURZ VOR DER AUFHEBUNG IHRES INSOLVENZVERFAHRENS ANGEMELDET WERDEN.......der Schlusstermin hat damit nix zu tun...

Schlusstermin heisst nicht das Schluss mit der Anmelderei ist....nur muss der GL dann dafür eine Art " Strafgebühr" zahlen...ist aber sehr gering.
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 26. Februar 2010, 14:49:51
Ja, das hab ich schon verstanden. Sobald der Schlusstermin aber rum ist, und ich in der Wohlverhaltensphase bin, kann aber kein Gläubiger mehr seine Forderung anmelden hat der Insolvenzverwalter gesagt.
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: rookie am 26. Februar 2010, 14:51:40
Ihr Verwalter ist ein weiser Mann....... :wink:

Happy Weekend

PS. Aber mit dem Schlusstermin sind Sie nicht automatisch in der WVP....das Bedarf den Aufhebungsbeschluss und die Ankündigung der RSB durch das Gericht...

Also nicht so einfach....
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 26. Februar 2010, 14:53:45
Was soll das jetzt heißen? Wenn das richtig ist was er sagt, wovon ich natürlich als Laie ausgehe, dann kann ich ja einen Vergleich mit den Gläubigern, die bis zur WVP angemeldet haben, realisieren und dann das Verfahren abbrechen? Denn die, die wo die Forderung nicht anmelden haften für den Schaden steht ja dort?!
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 26. Februar 2010, 14:54:08
Ja, ich meine aber wenn ich in der WVP bin, sorry.
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: rookie am 26. Februar 2010, 14:55:16
Ja, in der WVP ( und nur ab dann )  könnten Sie u.U. einen Vergleich realisieren.
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 26. Februar 2010, 14:59:49
.. und das mit diesen 11 (falls keiner mehr anmeldet) und die anderen haben dann Pech auf gut Deutsch.

hab ichs verstanden? *lach*  :thumbup:
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: Feuerwald am 26. Februar 2010, 22:22:53
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sind m.E. nur im Schlusstermin möglich, nicht darüber hinaus. Wer bis zum Schlusstermin nicht meldet, ist ganz raus. Die Aussage es könne noch nach dem Schlusstermin bis zum Aufhebungsbeschluss wirksam nachgemeldet werden, erachte ich als in der Praxis nicht darstellbar.

Es bedarf m.E. nicht nur einem Vergleich aller festgestellten Insolvenzforderungen. Es bedarf auch der vorzeitigen Erteilung des RSB durch das Gericht! Ratierlich geht das m.E. nicht, da die gestundeten Verfahrenskosten ebenso bereinigt sein müssen und die vorzeitige RSB in der WVP zu erhalten.

Da ohnehin die Bonität durch einleitend es Insolvenzverfahrens über Jahre dahin ist, ist es fraglich, weshalb man das sichere Entschuldungsverfahren auf wage Ratenzahlungen hin platzen lassen will.

Wer so überhaupt kein Interesse daran hat, kann auch den Antrag auf RSB zurückziehen. Dann endet das Insolvenzverfahren vorzeitig  (Wegfall der Stundung -> Einstellung mangels Masse) und alle Gläubiger, also auch die, die nicht zur Tabelle angemeldet haben, können ihr Glück im Wege der Einzelzwangsvollstreckung oder Zahlungsklage versuchen.

Man sollte deshalb nicht Hals über Kopf oder in irgendeiner falschen Vorstellung vom zukünftigen Häuschenkauf diese weitgehende Entscheidung treffen.

Tipp: Bleiben Sie im Verfahren und gut ist es.

Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 26. Februar 2010, 22:27:35
Drei Fragen an Feuerwald:

1.) Heißt das, dass ich keine Ratenzahlung machen darf?

2.) Muss ich egal ob ich im laufenden Insolvenzverfahren oder schon in der Wohlverhaltensphase bin, alle, auch die die nicht angemeldet haben anschreiben und Vergleiche ausmachen?

3.) Hätte Unterstützung, wenn eine Rate mtl. nicht klappen würde, von meiner Mutter - wie komm ich aus dem Verfahren raus?

Bitte helfen Sie mir  :?
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: Feuerwald am 26. Februar 2010, 22:41:13
Denbar: Schlusstermin abwarten. Sehen wer tatsächlich angemeldet hat. Wenn Sie im Schlusstermin die tatsächlich  zur Tabelle angemeldeten Forderungen und die Verfahrenskosten bereinigen, ist im Schlusstermin eine vorzeitige RSB möglich und das Ding findet sein Ende.

Falls Sie das im Schlusstermin nicht hinbekommen, dann ist eine vorzeitige RSB möglich, wenn Sie in der WVP die tatsächlich angemeldeten Forderungen sowie die Verfahrenkosten an den TH bezahlt haben, auch wenn es bspw. 2 – 3 Jahre dauert.

Vergleiche in der WVP erfordert die Zustimmung aller Insolvenzgläubiger gem. Tabelle (die nicht drin stehen, haben Pech). Wenn diese dann erklären, keine Forderungen mehr zu haben und Sie zudem die Verfahrenskosten bereinigt haben, wäre wohlmöglich auch dann eine vorzeitige RSB möglich. Dazu brauchen Sie aber eingehende rechtliche Beratung, damit das nicht schief geht. Die Regel ist das nicht und die InsO sieht das im Grunde nicht vor. Machbar sicherlich.

Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 26. Februar 2010, 22:44:20
Also muss ich das Geld komplett für die Verfahrens-Insolvenzverwalter Kosten haben und die Kosten für die Vergleiche zusammen, richtig?

Was wäre, wenn ich den Antrag auf Kostenstundung zurücknehme, was kostet mich es dann? (Bin 8 Monate im Verfahren, Schlusstermin war nicht)
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 26. Februar 2010, 22:55:57
Wissen Sie warum ich das abbrechen möchte?

Ich werde wahrscheinlich mein Leben lang, nichtmehr kreditwürdig sein, keine Wohnung o. Haus finanzieren dürfen. Ich würde mir sehr gerne ein Freizeitgrundstück nach der Insolvenz kaufen (ca. 3000€) für Tierhaltung, wird aber auch nicht möglich sein.  :uneinsichtig:
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: Feuerwald am 27. Februar 2010, 00:15:53
Ich werde wahrscheinlich mein Leben lang, nichtmehr kreditwürdig sein,

- ach ich bitte Sie, wer sagt denn sowas?


Ich würde mir sehr gerne ein Freizeitgrundstück nach der Insolvenz kaufen (ca. 3000€) für Tierhaltung, wird aber auch nicht möglich sein.

- Mensch! Wenn Sie schon daran denken sich finanziell helfen zu lassen, um die Verfahrenskosten und die Insolvenzgläubiger mit Vergleich zu bezahlen, dann wäre doch alternativ mit gleicher Summe ein Kauf in der WVP möglich ohne das Ihnen jemand etwas kann. Das RSB-Verfahren läuft dann genüsslich weiter.
 


Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 27. Februar 2010, 00:28:53
Hallo Feuerwald

Wissen Sie, ich bin erst 19. Ok, ich bin damals auch selbst darauf herein gefallen und muss das auch ausbaden. Vorhin erhielt ich eine Email von Akte 2010, sie wollten meine Telefonnummer wegen meines Falles. Die Schulden der Abzocker sind zwar weg, aber ich habe ihnen meine Telefon Nummer gegeben, das keine mehr darauf hereinfallen. Kann auch gerne die Namen der Firmen (die u.a. vom OLG Stuttgart) verurteilt worden sind nennen. Die Kriminalpolizei hat meinen Fall übernommen.

Wissen Sie, ich möchte irgendwann mal ein Haus oder eine Wohnung haben, wer gibt mir denn einen Kredit wenn ich eine Insolvenz hatte? Ganz egal ob es nur 4000€ waren, Insolvenz ist Insolvenz.

Wenn das Verfahren bis 2015 läuft, was passiert danach? Bei den Banken werde ich eine Null sein, steht doch auch im Internet überall das man garnichtsmehr machen darf.

Ein Freizeitgrundstück, kostet 1500 (wenn man Glück hat) oder auch bis zu ca. 3000 Euro, ich würde gerne das Geld ansparen, und es nach dem Verfahren kaufen, aber die werden mir das wieder wegnehmen.

Ich habe keinen, auch keiner von der Familie die mir dabei helfen können, und jeder sagt etwas anderes, ich weiß nicht was richtig
ist.   :uneinsichtig:  :uneinsichtig:  :sad:  :sad:

Wünsche Ihnen ein schönes Wochenende
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: Feuerwald am 27. Februar 2010, 01:00:09
und es nach dem Verfahren kaufen, aber die werden mir das wieder wegnehmen.

- unsinn. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens (ca. 12 - 18 Monate) können Sie Vermögen erwerben und behalten. Ok, die Bonität (Kreditwürdigkeit) leidet ne Zeit lang. Aber damit kommt man zurecht.

Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 27. Februar 2010, 01:04:12
Mir hat eben jemand vor 5 Minuten bei www.wer-kennt-wen.de geschrieben, das ich wegen Betruges angezeigt werden würde,
wenn ich NACH dem Verfahren ein Grundstück kaufen würde!

Oh man.

1. Wären Sie so lieb und könnten mir einen Link dazu schicken, wegen Neubeschaffung/Sparen? Mein Insolvenzverwalter ist sehr unkoperativ und beantwortet die Fragen nicht.

2. Bin ich nun irgendwann wieder kreditwürdig?

3. Habe von den 4000€ noch eine Forderung gegen einen Dritten, wollte das per Inkasso-Unternehmen einziehen lassen. Wollte damals ein Quad kaufen, habe 1344,70€ überwießen und die sind mit dem Geld abgehauen. Mitte März ist Gerichtsverhandlung. Er meinte das ich das Inkasso-Unternehmen stoppen soll, was ich getan habe, jedoch macht er nichts, das dass Geld wieder zurück kommt.

Ich wäre Ihnen so dankbar wenn Sie mir das noch beantworten könnten  :sad:
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: makro am 27. Februar 2010, 01:33:31
http://dejure.org/gesetze/InsO

Hier steht alles!

Natürlich ist man wieder kreditwürdig wenn die RSB erteilt und 3 Jahre später die Einträge aus der schufa sind.

Du musst dich schon entscheiden wem du nun mehr glaubst? Den Experten hier oder irgendwelchen anderen die die immer gleichen Halbwahrheiten verbreiten!
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: Dauerstress am 27. Februar 2010, 09:46:08
Hallo KSC,

aus Ihren Beiträgen lese ich eine Menge "Halbwissen" zum Thema Verbraucherinsolvenz. Ich kann Ihnen nur ans Herz legen, sich gründlich beraten zu lassen.

Sicher haben Sie während des Verfahrens und der Wohlverhaltensphase sowie bis zu 3 Jahre darüber eine schlechte Bonität. Aber wo ist das Problem? Wollen Sie in dieser Zeit wieder Schulden machen oder Kredite aufnehmen? Wenn nicht, können Sie sich mit den daraus resultierenden Problemen leicht arrangieren, das haben vor Ihnen schon Tausende geschafft  :wink: Ansonsten ist es, wie schon erwähnt, völlig problemlos möglich, in der Wohlverhaltensperiode anzusparen oder auch z.B. ein Grundstück zu kaufen. Mit Ihrem unpfändbaren Einkommen können Sie ab dann machen, was Sie möchten.
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 27. Februar 2010, 10:50:34
Jeder sagt etwas anderes, da steht leider viel zu viel, was falsch ist im Internet. Das wusste ich nicht das ich das machen kann. Nein, ich möchte nur irgendwann mal ein Haus o. Wohnung finanzieren dürfen

LG KSC
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 27. Februar 2010, 10:56:13
Dauerstress: Meine die Regelinsolvenz
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 27. Februar 2010, 19:23:42
Muss mich korrigieren:

Die gibts sogar schon für 400€ (Zwangsversteigerung)

http://www.zwangsversteigerungen-brd.de/immobilien-suche/zeige/zwangsversteigerungen/bundesland/baden-wuerttemberg

sowas mein ich!

Liebe Grüße
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: Dauerstress am 27. Februar 2010, 21:14:38
Korrekt, mein Fehler, hier geht es um eine Regelinsolvenz. Nichts desto trotz kann dies Forum oder können auch andere Internetseiten keine umfassende Beratung ersetzen. Nur das wollte ich anmerken.
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 27. Februar 2010, 21:38:34
Ja, darf man nun sparen? Ich weiß, eine Beratung wäre besser, aber ich habe kein Geld im Moment dafür (Mutter bekommt nur das Kindergeld, ich beziehe kein ALGII o.ä - 0€ Einkommen)
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: Feuerwald am 27. Februar 2010, 21:58:35
Ja, darf man nun sparen?

-> können nach Aufhebung des Insolvenzverfahren in der sog. WVP sparen so viel Sie wollen und Vermögen bilden und erwerben.
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: KSC am 27. Februar 2010, 22:10:35
Das haut mich jetzt glatt um. Bekomme nun von erfahrenen Schuldnerberater o.ä gesagt das ich wirklich sparen darf ohne das mir der Insolvenzverwalter was wegnehmen kann.

Ich hab nurnoch eine letzte Frage:

Kann ich das öffentlich sparen (Sparbuch o. kleines Grundstück kaufen) oder in den Sparstrumpf?

Gestern sagten noch Leute zu mir das ich dann in Haft müsste wegen Betrug.

Super das es so ein Forum gibt, denn sonst hätte ich es abgebrochen deswegen.  :thumbup: :thumbup:
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: TomPrivat am 28. Februar 2010, 08:06:13
Ob man das Gesparte auf nem Konto legen kann ohne Probleme :gruebel:
Wenn es ja auf nem Konto liegt, ist es ja "quasi" frei für jedermann.
Ich für meinen Teil leg mir das angesparte lieber unters Kopfkissen, was keiner weiß, macht keinem heiß.
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: rookie am 02. März 2010, 14:49:45
@ KSC

was haben Sie denn für einen Schuldnerberater der sowas nicht weiss  ?

Wenn Sie auf dem Konto für die Gläubiger ansparen wollen kein Thema.....solls ja auch geben

Titel: Brief vom IV (Freizeitgrundstück/Sparen)
Beitrag von: KSC am 05. März 2010, 14:30:24
Sehr geehrter Herr XY,

bezugnehmend auf oben genannte Mail rege ich an, ein etwaiges Freizeitgrundstück erst nach Aufhebung des Verfahrens zu kaufen.

Heißt das jetzt nach dem gesamten Verfahren oder heißt das, dass ich warten soll, bis das Insolvenzverfahren vorbei ist und die WVP da ist?

Bezüglich einer Einstellung des Insolvenzverfahrens mit Zustimmung der Gläubiger verweise ich auf §213 InsO. Ein etwaiger Antrag ist von Ihnen beim Insolvenzgericht zu stellen.

(1) Das Insolvenzverfahren ist auf Antrag des Schuldners einzustellen, wenn er nach Ablauf der Anmeldefrist die Zustimmung aller Insolvenzgläubiger beibringt, die Forderungen angemeldet haben. Bei Gläubigern, deren Forderungen vom Schuldner oder vom Insolvenzverwalter bestritten werden, und bei absonderungsberechtigten Gläubigern entscheidet das Insolvenzgericht nach freiem Ermessen, inwieweit es einer Zustimmung dieser Gläubiger oder einer Sicherheitsleistung gegenüber ihnen bedarf.

-> Heißt das in der WVP alle Leute, die ANGEMELDET haben, und der Rest ist dann weg?

-> Wie ist das nochmal mit den Verfahrens/Insolvenzverwalter Kosten bekomme ich die Restschuldbefreiung erst nach ich alles bezahlt habe oder gleich und ich kann sie per Raten abstottern? (Hab die Kosten stunden lassen)
Titel: Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
Beitrag von: Dauerstress am 05. März 2010, 15:18:55
Damit der Überblick nicht völlig verloren geht, habe ich mir erlaubt, Ihre Fragen an den passenden Thread anzuhängen. Daraus ergibt sich auch gleich die Antwort auf Ihre erste Frage:


Ja, darf man nun sparen?

-> können nach Aufhebung des Insolvenzverfahren in der sog. WVP sparen so viel Sie wollen und Vermögen bilden und erwerben.