Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: eleloy am 15. April 2008, 15:08:49
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Guten Tag!
Meine Frage ist die , kann man ausser dem festen nettolohn auch die montagezulagen und spesen pfänden??
danke eleloy
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Siehe § 850 a ZPO Unpfändbare Bezüge.
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danke für die schnelle antwort.
hoffe ich komm weiter
gruß eleloy