Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Selli am 26. April 2017, 14:50:51

Titel: Motivationsrabatt
Beitrag von: Selli am 26. April 2017, 14:50:51
Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Motivationsrabatt. Meine Privatinsolvenz befindet sich auf der Zielgraden. (Eröffnung 05.01.2012)

Komme ich in den Genuss des Motivationsrabatts?

Die Wohlverhaltensphase ist im Juni 2013 losgegangen (wurde mit Beschluss vom 26.06.2013 Restschuldbefreiung angekündigt)

Kann mir jemand dazu eine Auskunft geben.

Vielen Dank!
Titel: Antw:Motivationsrabatt
Beitrag von: waldi am 27. April 2017, 09:05:15
"Ein Insolvenzschuldner erhält in der Wohlverhaltensperiode im 5. und im 6. Jahr nach § 292 Abs. 2 Satz 2 InsO zur Motivation seiner Arbeitstätigkeit einen Teil der an den Treuhänder abgetretenen Beträge wieder zurück. Hierdurch soll der Insolvenzschuldner angehalten werden, sich dauerhaft um möglichst hohe Einkünfte zu bemühen. "

PS. Für Verfahren ab 2014 entfällt dies.
Titel: Antw:Motivationsrabatt
Beitrag von: Insokalle am 28. April 2017, 17:56:25
Und ggf. müssen die Verfahrenskosten bezahlt sein.
Titel: Antw:Motivationsrabatt
Beitrag von: Selli am 23. Mai 2017, 07:07:39
Bekomme ich nun den Motivationsrabatt.
Von meinem Insolvenzverwalter habe ich bisher nichts gehört oder gelesen.
Sollte ich dort mal anrufen ?
Danke für weitere Informationen!
Titel: Antw:Motivationsrabatt
Beitrag von: waldi am 23. Mai 2017, 09:00:39
Rechnen wir doch einfach mal nach:
Das fünfte Jahr der WVP beginnt im Juni 2017. Wir haben derzeit Mai 2017.

Rabatt kann's nur geben auf eingezahlte Beträge. Wieviel also im fünften Jahr eingezahlt bzw. abgeführt wurde, weiß man Mitte 2018. Wenn dann kein Scheck kommt vom Insolvenzverwalter, oder keine Überweisung, dann sollte man mal nachfragen.