"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: münd. Vereinbarung, rechtsgültig bei Privatinsolvenz?  (Gelesen 2691 mal)

dark-dreams

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Hallo, bin neu hier und brauch dringend HILFE!

Befinde mich in der Privatinsolvenz, alleinerziehende Mutter eines Kindes, arbeitslos (Hartz IV), wohne zur Miete. Besitze einen PKW (Wert ca. 1100,00) der jetzt in die Masse mit einfließt. Ich soll ihn jetzt ablösen in 3 Raten á 366,67. Nur 2002 habe ich in einer Firma gearbeitet die sich in der Insolvenz befand, und meine Mutter half mir aus einem finanziellen Engpass, unter der Voraussetzung, das im Fall eines Falles sie das Auto bekommt. Dies hab ich aber vergessen meinem Treuhänder anzugeben...erst meine Mutter machte mich jetzt erst darauf aufmerksam. Vorher hab ich mit keiner Silbe daran gedacht.
Was soll ich tun? Ich meine, es gibt ja noch den §290 Abs.1 Nr. 6 nur war es ja von mir keine Absicht...ich hab jetzt große Angst...bitte helft mir!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: münd. Vereinbarung, rechtsgültig bei Privatinsolvenz?
« Antwort #1 am: 01. Juli 2007, 22:01:07 »



Hallo und erst mal keine Panik,

in einem anderen Forum habe ich Sie ja schon auf den § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO (bei Verbraucherinsolvenzen) hingewiesen.
 Haben Sie oder Ihre Mutter sich gegenüber dem Treuhänder schon geäußert, bspw. erklärt, dass Ihre Mutter Forderungen gegen Sie hat und das Auto sicherungsübereignet wurde ? Falls nicht, würde ich an Ihrer Stelle eher davon absehen. Eine mündlich vereinbarte Sicherungsübereignung, dazu noch an eine nahestehende Person, wird wohl kaum durchsetzbar sein.

Gruss
Feuerwald


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

dark-dreams

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: münd. Vereinbarung, rechtsgültig bei Privatinsolvenz?
« Antwort #2 am: 01. Juli 2007, 22:04:19 »

Bis jetzt weiß der TH noch nichts davon...nur, ich kann den PKW nicht ablösen und auf der anderen Seite, ist er nun mal meiner Mutter...zumindest in der mündlichen Vereinbarung. Ich brauch das Auto, ohne Auto keine Arbeit...
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz