Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Cookie am 25. November 2008, 20:48:09

Titel: Muß der Insolvenzverwalter nach Einstellung mangels Masse noch Auskünfte geben?
Beitrag von: Cookie am 25. November 2008, 20:48:09
Hallo liebes Forum,

ich wende mich (zu meinem Glück) nicht als von Insolvenz betroffen an Euch, sondern mit einer eher allgemeinen, aber wahrscheinlich "kniffeligen" Frage:

Wenn ein Insolvenzverfahren (Firma) mangels Masse 4 Jahre nach Eröffnung eingestellt wurde, inwieweit muß der damalige Insolvenzverwalter noch Auskünfte erteilen?

Wir wurden vermutlich von einem Miteigentümer unserer Wohnungseigentümergemeinschaft betrogen, der mit der insolventen Firma einen "Deal" hatte. Diese Firma hat eine "gefakte", überhöhte Reparaturrechnung (ohne Rechnungsnummer!) gestellt, der betrügende Miteigentümer vermutlich weit weniger als diese Summe in bar an den insolventen Firmeninhaber bezahlt (also am Insolvenzverwalter vorbei).

Nachweisen können wir dies nur durch Auskunft des Insolvenzverwalters, ob die bescheinigte "gefakte" Rechnung und der angebliche Betrag jemals über seinen Tisch gingen -was vermutlich nicht der Fall sein wird.

Unser Anwalt hat den Insolvenzverwalter deshalb schon angeschrieben, bekam aber nur die Antwort, das Verfahren sei eingestellt. Ist der Insolvenzverwalter in diesem Fall verpflichtet, auch mehrere Monate nach Einstellung des Verfahrens noch die von uns benötigten Auskünfte zu geben, oder kann dies nur ein Richter "anordnen"? Es geht ja schließlich auch um (strafbaren) Insolvenzbetrug bzw. Beihilfe dazu durch unseren Miteigentümer.

Es wäre mir wirklich sehr geholfen, wenn das jemand wüsste!

Vielen Dank im Vorraus und Gruß von COOKIE  :thumbup:
Titel: Re: Muß der Insolvenzverwalter nach Einstellung mangels Masse noch Auskünfte geben?
Beitrag von: paps am 25. November 2008, 23:04:38
Aus dem Bauch heraus würde ich Einsichtnahme in die Akte beantragen.
Dort sollte vermerkt sein, welche Rechnungen bei wem über den Tisch gingen.

Wenn jedoch die Rechnung eh am IV vorbei ging, werden Sie so nichts finden.
Titel: Re: Muß der Insolvenzverwalter nach Einstellung mangels Masse noch Auskünfte geben?
Beitrag von: ThoFa am 25. November 2008, 23:06:05
Hallo,

Aus dem Bauch heraus würde ich Einsichtnahme in die Akte beantragen.

und genau dies sollte auch der schlechteste Anwalt wissen.  :whistle:

MfG

ThoFa