Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: nicky am 24. Mai 2009, 15:52:52

Titel: Muss ich das Handy im Inso-Antrag mit angeben?
Beitrag von: nicky am 24. Mai 2009, 15:52:52
Hallo Forum,

ich habe meinen Inso-Antrag fast fertig ausgefüllt. Muss ich unter dem Bereich Vermögen mein Handy angeben? Es ist im März 09 gekauft, ein G1 von T-Mobile und wird bei eBay als gebracht-Ware noch mit ca. 200 Euro gehandelt. Ich habs beim MediaMarkt für 399,- gekauft.
Wenn ich das Teil nun nicht angebe, werd ich sicher Probleme mit dem TH kriegen, oder? Also wäre es sicher besser, es aus der Masse freizukaufen.

Was meint Ihr?  :dntknw:

Liebe Grüße
nicky
Titel: Re: Muss ich das Handy im Inso-Antrag mit angeben?
Beitrag von: foxtra am 24. Mai 2009, 15:55:06
Soweit ich weiß, muss man unter "Vermögen" doch nur geldwertes Vermögen angeben oder?
Titel: Re: Muss ich das Handy im Inso-Antrag mit angeben?
Beitrag von: nicky am 24. Mai 2009, 17:04:53
Hi Foxtra,

eine Bekannte von mir arbeitet beim Inso-Gericht und bearbeitet diese Anträge. Sie hat mir geraten, das Handy anzugeben, sonst könnte mir die Restschuldbefreiung flöten gehen. Der TH wird sicher auch bei Durchsicht der Kontoauszüge feststellen, wann ich das Handy gekauft habe und für wieviel. Dann wird er es sicher ansprechen, deshalb befürchte ich, dass er es als Vermögensgegenstand einstufen wird und es zur Masse tut. Oder?
Titel: Re: Muss ich das Handy im Inso-Antrag mit angeben?
Beitrag von: foxtra am 24. Mai 2009, 18:50:16
Dann würde ich diesem Rat auch folgen. Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, daß das Handy zur Masse gezogen wird. Handys gibts wie Sand am mehr, dürfte kaum wirklich verwertbar sein und die Frage ist, ob der TH sich die Arbeit damit macht.

Die Frage ist nur, warum man sich ein so teures Handy kauft, um nicht einmal zwei Monate später in Insolvenz zu gehen (nicht böse sein). Ich würde mir an Ihrer Stelle überlegen, das Handy zu verkaufen.