Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: manu22 am 31. März 2007, 22:55:54

Titel: muss ich ein insilvenzverfahren machen???
Beitrag von: manu22 am 31. März 2007, 22:55:54
Hallo,

ich werde einfach mal anfangen. mein ex und ich haben einen gemeinsamen kredit und mietschulden,er  muss in die inso.
muss ich auch?
er ist verdiener
ich hartz4 empfänger mit 3 bei mir lebenden kindern (2,5,8jahre)
ich möchte eigentlich nicht in die inso habe in den letzten 2 jahren 7000€ schulden so getilgt bis auf die beiden die ich oben aufführte.
bitte helft mir  :-) [addsig]
Titel: muss ich ein insilvenzverfahren machen???
Beitrag von: Feuerwald am 31. März 2007, 23:51:47
Hallo

müssen muss keiner!

Die Frage ist, bei Hartz IV und Kinderchen, welche Alternative haben Sie.

Ich denke mal nicht, dass Sie 7.000 Euro in zwei Jahren mit Hartz IV gemeistert haben.

Fakt ist: Durch die Insolvenz Ihres Mannes werden Sie nicht von den gemeinsamen Schulden befreit. Die Gläubiger können sich weiterhin an Sie halten.

Wie gealtig hoch sind die die verbliebenen Schulden ?

MfG
Feuerwald
[addsig]
Titel: muss ich ein insilvenzverfahren machen???
Beitrag von: manu22 am 01. April 2007, 17:16:19
Hallo
danke für deine rasche antwort
auch bei hartz4 ist es möglich so eine summe abzutragen denn so schlecht lebt es sich nicht mit hartz4 dazu bekomme ich ja auch noch das erziehungsgeld. also wenn man will schafft an es.

die gesamtschulden jetzt belaufen sich auf ca.25000€
das ich diese nicht mehr so schaffe ist mir klar.
ich dachte nur wenn er in die inso geht mit der gesamtsumme reicht dieses

was mich noch interessieren würde ist ob es richtig ist das bei beiden die volle summe angemeldet wird?!
gruss[addsig]
Titel: muss ich ein insilvenzverfahren machen???
Beitrag von: Feuerwald am 01. April 2007, 19:12:14
\"was mich noch interessieren würde ist ob es richtig ist das bei beiden die volle summe angemeldet wird?! \"

Wenn gesamtschuldnerisch gehaftet wird (beide Darlehensnehmer sind), kann die Bank zunächst von beiden die gesamte Erfüllung fordern. Geteilt wird nichts.

MfG
Feuerwald

[addsig]
Titel: muss ich ein insilvenzverfahren machen???
Beitrag von: manu22 am 01. April 2007, 19:49:08
Also die Bank hat noch nicht gefordert, da die Raten bis Dato gezahlt werden von meinem Ex.
der will in die Inso weil er so zum leben im Monat ca. 200 über hat und dieses nun mal nicht reicht.
und nur damit es ihm besser geht will ich nicht in die inso
bin froh das meine eigenen schulden weg sind(bis auf den kredit).

was würde denn passieren wenn ich sie nicht mache?
denn pfändbar bin ich ja nicht!
gruss[addsig]
Titel: muss ich ein insilvenzverfahren machen???
Beitrag von: paps am 01. April 2007, 22:15:12
Die Bank würde an Sie wegen der ausbleibenden Raten herantreten.
Dann Mahnungen, Vollstreckungen, EV, wenn Sie sich das antun wollen.
Oder sie müßten die Raten weiter zahlen.
[addsig]