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Autor Thema: Muss ich kündigen ?  (Gelesen 2399 mal)

INXS

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Muss ich kündigen ?
« am: 20. November 2008, 08:54:40 »

Hallo,
die Firma in der ich arbeite hat Insolvenz beantragt.
Das Verfahren ist noch nicht eröffnet.
Ende November sind 3 Monate rum, in denen es keinen Lohn gab.

Habe von mehreren Seiten gehört, dass ich zur Agentur gehen kann und mich Arbeitssuchend melde.
Dann bekomme ich die 3 Monate zurück und anschließend Arbeitslosengeld - ohne selber zu kündigen.

Die Arbeitsagentur hat mir mitgeteilt, dass ich den Lohn für die 3 Monate nur erhalte, wenn ich zum 30.11. kündige.
Falls ich später kündigen würde, erhalte ich nur die letzten 3 Monate.

Ist das rechtens, dass ich kündigen muss ?




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Insokalle

Re: Muss ich kündigen ?
« Antwort #1 am: 26. November 2008, 16:09:19 »


Hallo,

wenn ich den Fall richtig verstehe, ist eine fristlose Kündigung zu jetzigen Zeitpunkt nicht ratsam.
Aber gab es denn keine Mitarbeiterversammlung mit dem vorläufigen IV, der das Prozedere erklärte?
Das vom Arbeitsamt gezahlte Insolvenzgeld deckt im wesentlichen den Nettolohn bis auf wenige Ausnahmen in vollem Umfang ab und zwar rückwirkend ab dem Tag der Verfahrenseröffnung oder der Abweisung mangels Masse. Maßgebend ist das Datum des Beschlusses des Gerichts. Kündigen Sie früher und zwar jetzt und fristlos, gilt dieses Datum, mit dem Sie vor Ablauf der 3 Monate aus dem Unternehmen ausscheiden. Mit einer Kündigung schießen Sie also ein Eigentor, denn Ihnen entgeht Lohn, den Sie sonst vom Arbeitsamt erhalten hätten. Statt dessen beziehen ab dem Tag der Kündigung geringeres Arbeitslosengeld.

Wichtig ist doch die Frage, was passiert am 30.11. Wird das Verfahren zu diesem Tag eröffnet? Falls überhaupt eine Eröffnung in Betracht kommt, davon gehe ich mal aus, wird der Verwalter, wenn er es sich nicht mit Arbeitnehmern überwerfen will, darauf achten, daß die Eröffnung am 30.11. erfolgt, eben damit die Arbeitnehmer kein Geld verlieren. Die drei Monate wären mit dem 30.11. voll ausgeschöpft. Nach Eröffnung am 01.12. ist zunächst einmal grundsätzlich der Verwalter verpflichtet, Ihren Lohn zu zahlen. Schafft er die Eröffnung zum 01.12. nicht, verlieren Sie in der Tat mit jedem weiteren Tag Geld.

Das was man Ihnen erzählt hat, ist überwiegend Unsinn. Um das Insolvenzgeld zu erhalten, müssen Sie nur einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen (Formulare gibt es beim Arbeitsamt), nicht mehr und nicht weniger. Das Insolvenzgeld wird unter Berücksichtigung der oben genannten Stichtage errechnet und unabhängig von Kündigungen ausgezahlt. Der IV ist verpflichtet, Ihre Angaben in dem Antrag zu bestätigen. Hierzu fordert das Arbeitsamt ihn auf.

Ich hoffe, das war verständlich. Ansonsten sollten Sie dierekt die Insolvenzgeldabteilung beim Arbeitsamt ansprechen. Dort gibt es auch ein kleines Merkblatt.

MfG
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INXS

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Re: Muss ich kündigen ?
« Antwort #2 am: 27. November 2008, 09:33:00 »

Hallo,
recht vielen Dank für die Antwort !

Momentan sieht es so aus:
Der IV sucht nach Interessenten und die Eröffnung kommt zu 99,999% nicht bis zum 30.11. zu Stande.
Die Insolvenzgeldabteilung beim Arbeitsamt sagt: ich muss in jedem Fall kündigen (hat auch der IV
auf der Mitarbeiterversammlung gesagt).

Wenn ich das Insolvenzgeld beantragen würde, ohne zu kündigen,
wer müsste mich dann ab 1.12. bezahlen ?

 

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Insokalle

Re: Muss ich kündigen ?
« Antwort #3 am: 27. November 2008, 18:05:50 »


Hallo,

also noch mal: Das Insolvenzgeld deckt in jedem Falle drei Monate ab und zwar rückwirkend von den bereits genannten Stichtagsalternativen.
Solange ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet ist, schuldet Ihr bisheriger Arbeitgeber auch den Lohn. Er kann, darf und wird ihn aber im vorläufigen Verfahren nicht zahlen. Deswegen ist der Tag der (möglichen) Eröffnung ja auch so wichtig.

Hier die Alternativen:

1. Angenommen, die Eröffnung erfolgt punktgenau am 01.12.08, dann ist Ihr bisher nicht gezahlter Lohn für drei Monate (September, Oktober und November) auch durch das Insolvenzgeld abgedeckt. Vorausgesetzt natürlich, der Lohnzahlungszeitraum reicht vom ersten bis zum letzten eines Monats.

2a. Angenommen die Eröffnung erfolgt erst am 15.12.08, dann reicht der Insolvenzgeldzeitraum von drei Monaten ja nur bis zum 15.09.08 zuück. D.h. Ihnen geht ein halbes Monatsgehalt (nämlich vom 01.-14.09.08) voraussichtlich verloren, da Sie diesbezüglich nur auf eine (ungewisse) Quote aus dem eröffneten Verfahren angewiesen sind.
Das bedeutet meine Aussage, daß Sie ab dem 01.12. mit jedem Tag Geld verlieren, wenn der vorl. IV die Eröffnung nicht schaffen sollte und Sie nicht gekündigt haben.
Deswegen 2b: Angenommen Sie kündigen zum 01.12.08, gilt dieser Stichtag für die Berechnung des Insolvenzgeldes und Sie erhalten Ihren vollen dreimonatigen Lohnausfall (s.o. Alt. 1). Ab dem 01.12. sind Sie dann im Arbeitslosengeldbezug. Sperrzeiten dürfte es nicht geben, da Ihre Kündigung auf Grund der offenen Lohnzahlung berechtigt ist. Die Aussage vom Arbeitsamt ist also nur zutreffend, wenn die Verfahrenseröffnung nicht am 01.12.08 erfolgt.

3. Worst case, nur hypothetisch: Sie kündigen nicht. Der vorl. IV stellt erst im nächsten Jahr fest, daß keine Eröffnung möglich ist. Das Insolvenzerfahren wird erst am 01.02.09 mangels Masse nicht eröffnet (Beschlussdatum). Ihre Lohnforderungen richten sich immer noch gegen den alten Arbeitgeber. Insolvenzgeldzeitraum drei Monate zurück, bedeutet November-, Dezember- und Januargehalt werden vom Arbeitsamt über das Insolvenzgeld ersetzt. Den September und Oktober können Sie in diesem Szenario wohl komplett abschreiben.

MfG
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INXS

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Re: Muss ich kündigen ?
« Antwort #4 am: 27. November 2008, 19:54:54 »

Vielen Dank   !!!


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