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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: muss ich zum insovenzverwalter wenn das verfahren eröffnet wurde?  (Gelesen 2347 mal)

fenjal31

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hallo ich steige bei dem ganzen nicht durch...am 13 dezember wird mein antrag für die insolvenz eingereicht beim gericht..dann soll es ca 4-5 wochen dauern bis das verfahren eröffnet wird und ich einen insolvenzverwalter bekomme...und dann??? was muss dann gemacht werden??? muss ich den kennenlernen?? was ist wenn er nicht in meinen wohnort ist? das problem ist das ich agoraphobie habe und mich nur innerhalb 5km meine wohnorts aufhalte kann... :rougi: :neutral:


und dann hab ich noch einige fragen:
wie ist das wenn ich im insolvenzverfahren die klage gegen das jobcenter gewinne??? es geht um unterkunftskosten die ich einklage auch rückwirkend..wenn ich die erstattet bekomme muss ich das geld abgeben???

und was ist  das mit der restschuldbefreiung? was muss ich da zahlen und warum?

muss  ich irgendwie in der zeit an den insovenzverwalter geld zahlen???

was ist versagen der Restschuldbefreiung und wie ensteht sowas?

was ist wenn die eine oder andere rechnung nicht gefunden wurde und sich dann mitten drin oder vielleicht sogar nach dem verfahren wenn man schuldenfrei ist ein gläubiger sich meldet??
muss man 6 jahre warten oder kann man auch vorher schon aus den schulden raus?
Bitte seid so lieb und helft mir


danke :biggrin:
« Letzte Änderung: 24. November 2010, 00:23:22 von fenjal31 »
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Re: muss ich zum insovenzverwalter wenn das verfahren eröffnet wurde?
« Antwort #1 am: 24. November 2010, 07:29:34 »

Grundsätzlich muss man leider immer wieder feststellen, wie wenig sich die Menschen über eine Insolvenz informieren bzw. wie schlecht sie im Vorfeld beraten werden! Das sollten sie unabhängig von den Antworten hier auf jeden Fall noch selbst tun in ihrem eigenen Interesse.

muss ich den kennenlernen??
-Der IV wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen Besuch abstatten. Normalerweise wird das auch der einzige Besuch im Verfahren sein.

und was ist  das mit der restschuldbefreiung? was muss ich da zahlen und warum?
-Das Gesamte Verfahren kostet natürlich auch etwas (Gerichtskosten, Auslagen/Gebühren des IV/TH. Wurde bei Ihnen ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt?

muss  ich irgendwie in der zeit an den insovenzverwalter geld zahlen???
-Das ist ja der eigentliche Sinn des ganzen! Sie zahlen wenn vorhanden den pfändbaren Teil Ihres Gehaltes an den IV, dieser ist dafür zuständig dieses Geld an die Gläubiger zu verteilen! Nach Ablauf der 6 Jahre erhalten sie im Gegenzug die restlich verbleibenden Schulden im besten Fall erlassen (Restschuldbefreiung)

was ist versagen der Restschuldbefreiung und wie ensteht sowas?
-z.B. http://dejure.org/gesetze/InsO/290.html
-oder http://dejure.org/gesetze/InsO/298.html
Nach Aufhebung des eigentlichen Verfahrens (idr 1-1,5 Jahre nach Eröffnung) kommen sie in die sogenannte Wohlverhaltensphase! In dieser haben sie sich an die Obliegenheiten gemäß §295 InsO zu halten.

Die RSB wirkt grundsätzlich gegen alle Insolvenzgläubiger, sprich Gläubiger deren Forderungen VOR Insolvenzeröffnung entstanden sind, egal ob diese Ihre Forderung zur Tabelle angemeldet haben oder nicht. Sollte noch eine "verschollene" Rechnung auftauchen, melden Sie diese unverzüglich an Ihren TH/IV bzw. dem Insolvenzgericht nach.

Bitte auch beachten, alle Schulden, welche NACH Insolvenzeröffnung entstehen, sind Neuschulden und werden nicht von der RSB erfasst!

Wie gesagt, lassen Sie sich unbedingt nochmals bez. des Ablaufes, Ihren Rechten bzw. Pflichten beraten und machen Sie sich selbst noch schlau!!!
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fenjal31

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Re: muss ich zum insovenzverwalter wenn das verfahren eröffnet wurde?
« Antwort #2 am: 24. November 2010, 09:06:12 »

hallo...vielen dank für die antwort...ich lese überall wie eine verrückte,um das ganze bestens zu verstehen,allerdings komme ich ins schleudern weil die leute immer anders schreiben - was nun wie abläuft usw :dntknw:und deshalb auch meine doofen fragen, meine schuldnerberatung ist ganz gut,aber mir ist es unangenehm da dauernd anzurufen und fragen zu stellen..das mache ich dann wenn ich den termin am 13ten habe... :wow:
was ich auch nicht verstehe ist das mit dem auto.
die schuldnerberatung sagt ,es kommt mit in die insolvenz,auch wenn mein mann es braucht um seine arbeit zuerledigen?  andere haben ihr auto doch auch...das problem ist das daß auto auf mich angemeldet ist wegen der prozente ..mein mann macht gerade seinen Führerschein damit er seine festanstellung bald bekommt.(in den nächsten monaten)So aber wenn nun das auto in die insolvenz mit geht dann kann mein mann die festanstellung vergessen :heulen: ohne auto kann er ja seine arbeit nicht erledigen....also wir reden hier um ein auto was vielleicht 400 euro wert hat  :rougi:aber hauptsache fährt,aber wie gesagt auch wenns wenig wert hat es macht ja noch das was es soll FAHREN....und  bei mir ist das problem das ich agoraphobie habe und ohne auto aus meinen 4 wänden nicht mehr weg komme... :heulen: kann man das auto behalten wenn die festanstellung ansteht ?
lg
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Re: muss ich zum insovenzverwalter wenn das verfahren eröffnet wurde?
« Antwort #3 am: 24. November 2010, 09:20:02 »

Grundsätzlich hat Ihre Schuldnerberatung recht. Das Auto kommt normalerweise zur Insolvenzmasse dazu. Wenn es jedoch aus beruflichen Gründen benötigt wird, kann es vom IV aus der Masse freigegeben werden. Das Problem könnte hier sein, dass das Auto auf sie zugelassen ist, Ihr Mann es jedoch hauptsächlich nutzt.

Sprechen sie mit Ihrem IV darüber! Bei 400 EUR Wert kann ich mir gut vorstellen, dass sie das Auto behalten dürfen.
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fenjal31

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Re: muss ich zum insovenzverwalter wenn das verfahren eröffnet wurde?
« Antwort #4 am: 24. November 2010, 09:28:52 »

auf meinen Mann würden wir das auto eh niemals anmelden denn er würde ja jetzt mit pech bei 140 bis 230 % Prozent in der versicherung anfangen.das könnten wir garnicht aufbringen :dntknw: aber ich frage mich ob es denn ein problem darstellt weil mein mann ja gerade denn führerschein macht erst
(der arbeitgeber zahlt diesen)und mein mann ist ja vorher in der insolvenz bereits,der job  kommt erst paar wochen später weil er ja erstmal den führerschein haben muss.Und dann brauch er ja das auto, :neutral:alles kompliziert...die schuldnerberatung sagte wenn wir in der insolvenz sind und dann ein auto uns zulegen wäre es ok das nimmt uns keiner... :gruebel:aber das könnten wir auch nicht...
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Re: muss ich zum insovenzverwalter wenn das verfahren eröffnet wurde?
« Antwort #5 am: 24. November 2010, 09:42:00 »

Ich würde das beim IV genauso ansprechen! Kann mir nicht vorstellen, dass er Ihnen das Auto wegnimmt!
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fenjal31

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Re: muss ich zum insovenzverwalter wenn das verfahren eröffnet wurde?
« Antwort #6 am: 24. November 2010, 09:43:18 »

ok vielen dank :Oh_no:
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