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Autor Thema: freihändiger Hausverkauf  (Gelesen 2767 mal)

freddie

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freihändiger Hausverkauf
« am: 20. November 2010, 17:59:46 »

Hallo an alle,

über mein Vermögen ist ein IV eröffnet worden.
Antragsteller ist das Finanzamt.
Außerdem ist noch die Bank beteiligt die erstrangig im Grundbuch steht.
Ich könnte aus der ganzen Sache noch mit einem Überschuß herauskommen wenn mein Haus freihändig verkauft werden würde.

Nun zu meinem Problem.
Meine Frau bewohnt das Haus.Ich bin vor einigen Monaten ausgezogen und habe eine eigene Wohnung.
Da sie auf mich nicht mehr gut zu sprechen ist behindert Sie den Verkauf.Sie läßt keine Interessenten rein.
Auch mir hat Sie den Zutritt verweigert.
Die Bank hat parallel dazu ein ZV Verfahren eingeleitet und ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Der Gutachter konnte auch nicht ins Haus.
Deshalb ist der Verkehrswert auch niedrig ausgefallen.
Der Insolvenzverwalter zeigt auch kein wirkliches interesse eine Zwangsversteigerung zu verhindern.
Er meinte lediglich dass er meine Frau nicht so leicht aus dem Haus bekommt.
Unter diesen Umständen ist ein Freier Verkauf so gut wie ausgeschlossen.
Was kann ich tun ?
Hat der IV da nicht doch Möglichkeiten ?
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Leopold Bloom

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Re: freihändiger Hausverkauf - wer ist Hauseigentümer? - owT
« Antwort #1 am: 21. November 2010, 16:10:22 »

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horst69

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Re: freihändiger Hausverkauf
« Antwort #2 am: 21. November 2010, 16:44:13 »

Wer steht als Besitzer im Grundbuch ??

Sie, Ihre Frau oder beide ??

Wenn sie allein drin stehen, dann machen Sie Ihrer Frau Feuer unterm A..h !

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freddie

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Re: freihändiger Hausverkauf
« Antwort #3 am: 21. November 2010, 17:50:00 »

danke für die Antworten.
Ich stehe alleine im Grundbuch.
Meine Frau denkt aber nicht daran auszuziehen.
Sie hat mitlerweile einen neuen Lebenspartner.
Ich habe die leise Ahnung dass sich die beiden das Haus selbst ersteigern möchten.
Wenn ich versuche sie rauszuklagen wie lange könnte dies dauern ?
Aber wahrscheinlich wird der ZV termin vorher festgesetzt werden.
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Leopold Bloom

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Re: freihändiger Hausverkauf
« Antwort #4 am: 21. November 2010, 18:00:00 »

danke für die Antworten.
Ich stehe alleine im Grundbuch.

Du solltest dir dringendst einen Fachanwalt für Ehe- und Familienrecht suchen.

Vielleicht auch ein darauf sprezialisiertes Forum.
Um dich zu informieren, wie du einen kompetenten Anwalt findest.
Weil das Ehe- und Familienrecht ist doch etwas sehr verschieden vom Insolvenzrecht.

Gruß Leopold Bloom
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paps

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Re: freihändiger Hausverkauf
« Antwort #5 am: 21. November 2010, 18:13:20 »

Wurde das Haus freigegeben?
Wenn ja, wurde die ZV bereits per Amtsgerichtsbeschluß eingeleitet?

Sie müssen dann abwägen, ob die Kosten für eine Räumungsklage, den möglichen Mehrertrag aufwiegen.
Zum anderen kann das bis zu einem Jahr dauern, bis Sie die unliebsamen Bewohner aus dem Haus haben.

Wird für die Nutzung Miete gezahlt? Oder was ist diesbezüglich festgelegt?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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freddie

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Re: freihändiger Hausverkauf
« Antwort #6 am: 21. November 2010, 18:43:20 »

Die ZV ist noch nicht öffentlich, d.h. es ist noch kein Termin festgesetzt worden.Die Bank hat ja auch das Interesse frei zu verkaufen.Mein Bankberater sagte dass ich aus den Schulden nur herauskomme wenn frei verkauft wird.Der Verkehrswert wurde im Gutachten mit 290.000 € festgelegt.Da der Gutachter einen Abschlag wegen Nichtbesichtigung der Innenräume gemacht hat kam so wenig heraus.Das Haus kann auf dem freien Markt aber mit ca 310000 € verkauft werden.
Dann hätte ich noch grob 20.000 € über, das wäre super.
Wird es versteigert dann wäre der Erlös nach Bankaussagen so ca . bei nur 70 % des Verkehrswertes wenn meine Frau  mit Lebenspartner  noch drin wären.was ca 200.000 € entspräche.
Vielleicht kommt auch mehr raus aber man weiss das ja nicht.

Ich habe mit meiner Frau eine  Miete ausgemacht, natürlich nur mündlich.Zahlen tut sie aber gar nichts ,noch nicht einmal die Nebenkosten.Sie sagt ich würde Ihr auch noch Geld schulden.

Der IV hat das Haus noch nicht freigegeben.
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paps

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Re: freihändiger Hausverkauf
« Antwort #7 am: 21. November 2010, 22:56:51 »

Wenn das Haus nicht freigegeben wurde, können Sie nicht freihändig verkaufen.
Das wäre Aufgabe des IV.

Dieser muß auch die Mietforderungen gegen ihre Frau erheben und durchsetzen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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