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Autor Thema: Muss IV zuviel eingezogenes zurückzahlen?  (Gelesen 6076 mal)

Geber

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Muss IV zuviel eingezogenes zurückzahlen?
« am: 20. November 2016, 12:09:31 »

Hallo :wink: Ich bin im Moment so furchtbar wütend auf meine IV. PROBLEM: Als meine Insoverfahren Ende 2015 begann, legte ich ihr alle Belege über EK, Ausgaben usw. vor. Ua. auch den Nachweis darüber, dass ich als Beamtin natürlich privat krankenversichert bin.
Sie berechnete dann den pfändbaren Betrag ohne diesen Beitrag abzuziehen, ich dachte das wäre richtig so. Wegen einer anderen Sache setzte mein Schuldnerberater mir bald darauf ein Schreiben ans AG auf, in dem auch noch mal die Anrechnung des PKVbeitrages mit beantragt wurde.

Das AG scherte sich einen Dreck um diese Stellungnahme und liess auch meinen Beitrag außer Acht.

Nun, nach über einem Jahr, setzt meine IV plötzlich den Beitrag in Abzug. Da er mtl. Über 200 Euro beträgt bedeutet dass, das sie das Jahr über um die 800 Euro zuviel ausgekehrt hat. Auf meine Mail hin meinte sie nur, sie könne ja nicht anrechnen was sie nicht weiß, und das gelte nur für die Zukunft. Aber sie und AG HABEN es ja nachweslich gewusst!

Ich habe dem Rechtspfleger einen langen Brief geschrieben, und die haben im Beschluss so getan, als hätte sich mein Brief gegen ein ganz anderes Anliegen meiner IV gewandt, haben mich also quasi komplett ignoriert und das wars dann.

Mich macht das so furchtbar wütend und hilflos. Man hat das Gefühl, Rechtspfleger und IV sind best friends, man selber nur ein Stück Dreck und kann NICHTS dagegen tun. Der Rechtspfleger spricht nicht mal mit mir, ich darf nur mit seiner Sekreterärin oder so telefonieren, und die scheint Schuldner derartig zu hassen :angry:

Was meint ihr, bin ich im Recht wenn ich zuviel Ausgekehrtes zurück haben möchte - und wenn ja, was könnte ich tun? Vielen Dank schon mal!
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Ehefrau

Re: Muss IV zuviel eingezogenes zurückzahlen?
« Antwort #1 am: 20. November 2016, 14:42:45 »

Ich bin selbst Beamtin. Der Punkt ist, die Berücksichtigung der privaten Krankenkasse ist richtig, aber nur auf gesonderten Antrag von Dir. Ab diesem Zeitpunkt wird der Betrag erst miteingerechnet, aber nicht rückwirkend. Wann hast du konkret den Antrag gestellt? Den Zeitraum vorher kannst Du vergessen...
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Geber

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Re: Muss IV zuviel eingezogenes zurückzahlen?
« Antwort #2 am: 20. November 2016, 14:56:43 »

Ich habe ein paar Wochen nach Eröffnung ineinem Schreiben an das AG auch um Berücksichtigung der Beiträge gebeten. Es wurde KOMPLETT ignoriert, nicht mal abgelehnt, sondern einfach ignoriert.

Ich habe aber nicht gesxhrieben damals " Ich bitte um Berücksichtigung..." sondern in einem begründeten Antrag an das AG u.a.geschrieben: Es ergibt sich also EK I PLUS EK II PLUS EK III abzüglich soundsoviel PKVbeitrag.

Niemand ist damals darauf eingegangen, also dachte ich, ich kann das dann wohl nicht abziehen :embarrassed:
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Ehefrau

Re: Muss IV zuviel eingezogenes zurückzahlen?
« Antwort #3 am: 20. November 2016, 19:20:05 »

Die IV ist leider nicht dein Freund, dass ist ein Merksatz den ich mir auch erst einbleuen musste.
Ich habe für dich gerade mal nachgeschaut, bereits in meinem Eröffnungsantrag ist die private Krankenversicherung im Ergänzungsblatt zum Vermögensverzeichnis aufgeführt, unter III. wesentliche Zahlungsverpflichtungen, besondere Belastungen.
Hast Du dort nichts notiert?
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Geber

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Re: Muss IV zuviel eingezogenes zurückzahlen?
« Antwort #4 am: 21. November 2016, 04:06:51 »

Danke für deine Antwort :kiss: Ich habe keine Kopie von den Eröffnungsunterlagen. Ich habe aber eine Kopie von einem Antrag ans AG  in 2015, in dem ich ausdrücklich drum gebeten habe.

Ich denke, sie werden sich immer drauf rausreden können dass ich ja Beschwerde hätte einlegen können.....Ich wusste leider zu Anfang nicht, dass man offenbar Fachmann sein muss und nicht mal dem AG vertrauen kannn :rolleyes:
Ich denke, eine Rückzahlung kann ich mir abschminken. Ich habe trotzdem jetzt noch mal einen Antrag auf Rückzahlung beim AG gestellt, da die auf meine bisherigen Schreiben nicht mal eingegangen sind, ich glaube, die lesen sowas nicht mal...
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Ehefrau

Re: Muss IV zuviel eingezogenes zurückzahlen?
« Antwort #5 am: 21. November 2016, 09:36:05 »

Doch , die lesen das schon, aber manchmal geht es halt auch im Gericht nicht alles glatt. Wenn das deutlich als Antrag zu lesen ist, nicht missverständlich formuliert, dann hak' nach... Notfalls prüf ob ein Rechtsmittel gegeben ist ( was ich eher nicht glaube wenn keine Entscheidung ergangen ist) ggf. würde ich auch über eine DAB nachdenken....
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waldi

Re: Muss IV zuviel eingezogenes zurückzahlen?
« Antwort #6 am: 21. November 2016, 09:59:29 »

Grundsatz:
Bei Gericht bittet man nicht, sondern beantragt.
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Geber

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Re: Muss IV zuviel eingezogenes zurückzahlen?
« Antwort #7 am: 21. November 2016, 13:08:21 »

Oki, danke erstmal......Nun, die haben einen Beschluss erlassen, aber in dem sind sie nicht auf meinen Antrag auf Rückerstattung eingegangen. Ich habe jetzt noch mal förmlich einen Antrag gestellt.....auf jeden Fall sagte mir die Sekretärin des RPs: Ich könne natürlich Beschwerde einlegen, aber wenn ich nicht Recht bekäme, müsse ich die Kosten tragen, Prozesskostenbeihilfe gäbe es nicht, und statt Geld zu fordern solle ich doch mal an die armen Gläubiger denken und an die IV die so viel Arbeit mit mir hat :angry: Ich muss ehrlich sagen, ich habe früher im Sozialamt gearbeitet, so unfreundlich war ich nie zu irgendwem, ich komme mir schon vor wie der letzte Dreck langsam, und immer die Angst, bloß nix falsch zu machen :rolleyes:
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Ehefrau

Antw:Muss IV zuviel eingezogenes zurückzahlen?
« Antwort #8 am: 22. Januar 2017, 19:06:03 »

Hallo Geber,

wie ist es ausgegangen?

LG
die Ehefrau
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