Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: hairbeauty am 01. Mai 2014, 09:19:41
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Guten morgen. Habe schulden aus Sozialabgaben 1500 euro und 3000 euro durch meine eigene Krankenversicherung (beides ist dieselbe Krankenkasse.
Meine Frage wenn die Sozialabgaben beglichen werden muss die Krankenkasse den insolvenzAntrag zurück ziehen?der Rest wären ja dann "privatschulden" habe zwei mal eine Anwalts Hotline kontaktiert ..doch einer sagt nein der andere ja. Vielen dank schon mal.
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Nichts anderes als das wird die Krankenkasse wollen.
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Das heißt ich bezahle die 1500 € und der antrag wird zurück genommen?
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Nein, die Krankenkasse wird 4500 € haben wollen. Vielleicht können Sie mit denen verhandeln, damit die sich auch erst einmal mit 1500 € rückständigen Sozialabgaben begnügen. Muss man versuchen.
Das mit den Sozialabgaben muss im Übrigen sehr schnell erledigt werden, denn es ist eine Straftat, wenn man die Sozialabgaben für Mitarbeiter nicht zahlt. Das kann vor Gericht böse ausgehen.
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Hab eben telefoniert.gibt gott sei dank ne 24 std hotline. Also 3500 Euro wäre er einverstanden. Er sagte :da der Gutachter bereits beauftragt wurde weiß er nicht ob er den Antrag zurück ziehn kann??
Der Gutachter war noch nicht bei mir..müsste das dann trotzdem gehn?
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Bis zur Eröffnung kann der Antrag zurückgenommen werden (§13 (2) InsO).
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Super. Vielen Dank.