Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: sinagirl am 17. März 2013, 19:32:07

Titel: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: sinagirl am 17. März 2013, 19:32:07
Frage an die Experten im Forum.

Ich habe ein PKW welches ich für den Arbeitsweg nutze und auch für meine Mutter die sehr Schwerbeschädigt ist.
Mein Auto ist ein Hunday und 16 Jahre alt und im Moment gut erhalten. Ich fange morgens mit meiner Arbeit um 5.00 an, bin dementsprechend zeitiger auf Arbeit, da ich mich mit Dienstgarderobe einkleiden muss. Ich habe einfach Angst nachts um 3.00 mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, hatte schon schlechte Erfahrung um diese Uhrzeit. Meine Ma erhält nur ein kleine Rente und ich fahre oft mit Ihr für Erledigungen usw. Kann man eventuell das Fahrzeug behalten?

Danke für die Antworten
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: waldi am 17. März 2013, 20:27:54
Ich verstehe nicht ganz den Hintergrund dieser Frage.
Hat der TH um den Brief gebeten? Dann nimm' ihn mit.
Ich denke allerdings, das der KFZ-Schein auch ausreichend sein dürfte.
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: Pferdemetzger am 17. März 2013, 20:33:24
Der TH benötigt den Brief um das Fahrzeug zu verwerten. Erst wenn ein Antrag auf Freigabe gestellt wurde oder der TH bzw. das Gericht feststellt, das das Fahrzeug zur Berufsausübung nicht Massezugehörig ist, erhält der Schuldner den Brief zurück.
Da manche THs da etwas übereifrig sind, würde ich ihm mitteilen, dass der Brief im Moment nicht auffindbar ist und auch direkt klären, was mit der Freigabe ist.
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: sinagirl am 17. März 2013, 20:56:49
Ich verstehe nicht ganz den Hintergrund dieser Frage.
Hat der TH um den Brief gebeten? Dann nimm' ihn mit.
Ich denke allerdings, das der KFZ-Schein auch ausreichend sein dürfte.
Der TH hat mich angeschrieben und darin steht KFZ Brief in original
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: Der_Alte am 17. März 2013, 20:57:29
Da Sie das Fahrzeug eindeutig für den Weg zur Arbeit benötigen, ist es nach § 811 ZPO unpfändbar. Für den TH besteht daher keine Verwertungsmöglichkeit und er kann das Fz. auch nicht freigeben.
Lassen Sie den so genannten Brief (Zulassungsbescheinigung) dort, wo sie hingehört, nämlich zuhause.
 
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: sinagirl am 17. März 2013, 21:11:35
Ich verstehe nicht ganz den Hintergrund dieser Frage.
Hat der TH um den Brief gebeten? Dann nimm' ihn mit.
Ich denke allerdings, das der KFZ-Schein auch ausreichend sein dürfte.
Es ist die übliche Einladung zum TH
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: Pferdemetzger am 17. März 2013, 21:22:23
@sinagirl     
wie der alte schon geschrieben hat, wird das fahrzeug wohl bei ihnen verbleiben....aber so wie ich schon schrieb, sind manche th geldgeile a....er und versuchen halt ersteinmal alles an sich zu reissen....also weisen sie den th auf den sachverhalt hin und der brief ist halt ersteinmal nicht auffindbar
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: sinagirl am 18. März 2013, 18:40:18
@ pferdemetzger

So sagte mir mein Anwalt das auch.

Der TH will sogar noch den Kaufvertrag haben? Sowas habe ich für dieses Auto nicht? Wurde mir nach den Todesfall des Vaters von meinen Freund, zur Nutzung überlassen.(01.01.2011) Ich bin der Halter dieses Fahrzeugs und bezahle Steuern und Versicherung selbst. Irgendwie muss ich jetzt noch ein Kaufvertrag machen? Schreibt man da eine Hohe oder Niedrige Summe ein? :search: :question: :question: :question:
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: waldi am 18. März 2013, 18:49:19
Moment mal, dann sind Sie ja garnicht der Eigentümer!
Oder was haben Sie jetzt dem TH erzählt?

PS. Trickserei ist der Anfang vom Ende einer Restschuldbefreiung.
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: sinagirl am 18. März 2013, 18:53:44
@waldi
Ich habe den TH noch nichts erzählt, habe am 25.3. erst Termin nur mein Anwalt der für mich die Inso gemacht hat fragte nach Ein Auto und da habe ich es angegeben da ich ja Steuern dafür auf meinen Namen bezahle. Von einen Toten kann ich ja kein Kaufvertrag erhalten und mein Freund auch nicht :question: :question: :question:
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: waldi am 18. März 2013, 18:58:24
Zitat
Wurde mir nach den Todesfall des Vaters von meinen Freund, zur Nutzung überlassen.(01.01.2011)

Aus diesen Angaben schließe ich, dass das Auto NICHT am 1.1.11 gekauft wurde. Von daher ist ein Kaufvertrag selbstverständlich nicht vorhanden.
Was ist das denn für ein komischer Anwalt, der nun von einem Toten einen (gefälschten) Kaufvertrag haben möchte?
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: sinagirl am 18. März 2013, 19:05:01
@waldi
Haben Sie falsch verstanden, wollte nur sagen das der Eigentümer gestorben ist und ich nicht weiss  :question:wie ich das mit den Kaufvertrag machen soll. Ich möchte gut durch die IK gehen und nicht schummeln?
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: Insokalle am 18. März 2013, 19:25:48
Was wollen Sie denn immer mit einem Kaufvertrag?
Ihr Kumpel ist durch die Erbschaft Eigentümer geworden. Sie haben ihm die Karre nicht abgekauft oder wie? Hat er Ihnen den Wagen geschenkt?
Haben Sie überhaupt den Brief? Klären Sie die ganze Geschichte mal vernünftig auf.
Warum werden solche Themen nicht gleich mit dem Berater besprochen?
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: Pferdemetzger am 18. März 2013, 19:30:18
also:das fahrzeug gehörte dem verstorbenen vater eines freundes...der freund hat das fahrzeug geerbt....der freund hat es ihnen weder geschenkt noch verkauft sondern nur zur nutzung überlassen! ok, soweit so gut.....jetzt müsste iht freund diesen sachverhalt irgendwie beweisen. als erstes würde ich dem TH mitteilen, dass sie ihm den brief nicht geben koennen, da er beim eigentuemer, naemlich dem freund liegt und dass hier ein missverstaendnis beim ausfuellen des insoantrags vorliegt. sie sind halter und versicherungsnehmer, da sie das fahrzeug nutzen und ihnen die regelung des eigentums nicht gelaeufig waren. der kfz brief ist kein eigentumsnachweis....der kaufvertrag, erbvertrag schon.
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: sinagirl am 18. März 2013, 19:47:28
Was wollen Sie denn immer mit einem Kaufvertrag?
Ihr Kumpel ist durch die Erbschaft Eigentümer geworden. Sie haben ihm die Karre nicht abgekauft oder wie? Hat er Ihnen den Wagen geschenkt?
Haben Sie überhaupt den Brief? Klären Sie die ganze Geschichte mal vernünftig auf.
Warum werden solche Themen nicht gleich mit dem Berater besprochen?
Das ist nicht mein Kumpel sondern mein Freund (Liebe). Mein Anwalt hatte gar nicht danach gefragt. Mein Freund hat noch eine Mutter die Erbin ist von Ihren Msnn. Wie kann ich das Fahrzeug nun offiziell erwerben? :question:
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: Pferdemetzger am 18. März 2013, 19:54:52
Erwerben sie das Fahrzeug blos nicht....sonst treten die o.g. Probleme auf!!!...und es muss erst geprueft werden ob das Fz freigegeben wird oder berufsbeding nicht pfaendbar ist.

es ist einfacher zu belegen, das ihnen das Fz nicht gehoert und sie es nur nutzen!
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: waldi am 18. März 2013, 20:03:48
@sinagirl: Ich frage mich ernsthaft, warum sind Sie nicht zu einer seriösen Schuldnerberatung (Caritas etc) gegangen statt zu so einem Anwalt, der sich keine Zeit für Beratung/Aufklärung/Schulung nimmt?

Nochmals: Sie haben kein Auto, und fertig!
Das Auto, welches Sie fahren, gehört der Erbmasse des Vaters des liebenden Freundes.
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: sinagirl am 18. März 2013, 20:19:40
@waldi

Danke das stimmt wirklich. Ich wollte nur ehrlich sein und sagen das ich ein Auto habe.
Der Anwalt hat wohl viele Fehler gemacht. Naja jetzt ist es zu Spät. Ich befolge Ihren Ratschlag. Werde am 25.3.13 berichten und ich bedanke mich für die Starke Unterstützung.

LG Sinagirl :goodpost: :goodpost: :goodpost:
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: Insokalle am 19. März 2013, 09:51:20
Ein Berater kann nicht hellsehen. Eine gute Beratung hängt auch von einer ausführlichen Information ab. Wenn Sie so fragen wie oben am Anfang und wichtige Teile nicht erwähnen, kann die Frage nicht ordentlich beantwortet werden, wie man hier unschwer sieht.
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: sinagirl am 19. März 2013, 18:41:31
@sinagirl: Ich frage mich ernsthaft, warum sind Sie nicht zu einer seriösen Schuldnerberatung (Caritas etc) gegangen statt zu so einem Anwalt, der sich keine Zeit für Beratung/Aufklärung/Schulung nimmt?

Nochmals: Sie haben kein Auto, und fertig!
Das Auto, welches Sie fahren, gehört der Erbmasse des Vaters des liebenden Freundes.

Danke für den Guten Tip :thumbup:
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: sinagirl am 19. März 2013, 18:56:56
Ein Berater kann nicht hellsehen. Eine gute Beratung hängt auch von einer ausführlichen Information ab. Wenn Sie so fragen wie oben am Anfang und wichtige Teile nicht erwähnen, kann die Frage nicht ordentlich beantwortet werden, wie man hier unschwer sieht.

Ich hatte leider nicht viele Beratungen mit diesen Anwalt. Hat mir genug Geld gekostet aus eigener Tasche. Er fragte nach ein Auto und da gab ich dieses an, was ich ja nutze und auch bezahle. Nichts war mit Kaufvertrag etc. Den Anwalt
selbst erreicht man persönlich nur nach Termin.
Ansonsten Kümmern sich die Gehilfen darum, alles zu lösen. Jetzt bin ich auch schlauer geworden durch dieses Forum, aber es war eben zu Spät.   
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: waldi am 19. März 2013, 19:23:56
Zitat
ein Auto und da gab ich dieses an, was ich ja nutze und auch bezahle

Nein, nicht das Auto bezahlen Sie, sondern die Unterhaltung des Autos, also Sprit, Reparaturen etc.
Genau das sind die feinen Unterschiede, die auch ein Hellseher nicht von sich aus erkennen kann.
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: sinagirl am 19. März 2013, 19:39:53
Gut. Aber wie soll mein Freund das bezahlen? Bekommt Hartz4?  Ich bezahle es aus meinen unpfändbaren Einkommen. Das ist bezahlbar Steuern und Versicherung. Sind im ganzen 400 € im Jahr
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: waldi am 19. März 2013, 19:44:24
Ist schon okay, sinagirl.
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: sinagirl am 19. März 2013, 20:25:10
Danke :juchu:
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: sinagirl am 25. März 2013, 19:25:00
Hallo an alle!
Alles gut verlaufen beim TH wegen des Autos.
Er selber sagte er habe kein Interesse daran so ein altes Auto zu verwerten, er macht nur seine Pflicht, dieses zu begründen warum ich ein Auto benötige.
Der Nachweis das meine Mama Schwerbeschädigt ist reicht ihm aus.
Ich glaube habe einen guten erwischt.
Danke an Euch alle :juchu:
Titel: Re: Muss man das Original vom Kfz Brief beim TH mitbringen?
Beitrag von: julius-c am 27. März 2013, 11:30:28
Ich habe vor 2 Jahren das Auto meiner getrennt lebenden Frau übernommen als sie sich ein neues gekauft hat. Das Fahrzeug ist weiterhin auf sie angemeldet, wird aber von mir unterhalten, d.h. Steuer und Versicherung sowie sämtliche weiteren Kosten zahle ich, Versicherung läuft sogar auf meinen Namen. Ich bin also nicht Eigentümer und somit geht das den Insolvenzverwalter nichts an.

Gruß
Julius