Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Julia am 18. November 2008, 13:58:06

Titel: Muss man immer Eidestaatliche Versicherung vor Verbraucherinsolvenz abgeben oder
Beitrag von: Julia am 18. November 2008, 13:58:06
Hallo, 
 ich habe noch eine wichtige Frage. Meine Verbraucherinsolvenz ist noch nicht beantragt.
 Die Diakonische Schuldenberatung meint, ich solle aufhören an die Gläubiger zu zahlen. Dann kommt es zur  Eidesstattlicher Versicherung, nurdann kann  ich eine IK beantragen!
 Ich habe  gehört, sie kostet auch was, warum dann neu Schulden machen, wenn ich meine bzw meines ex-Mannes , loswerden will?
 1). Geht es auch ohne Abgabe der eidesstaatlichen Versicherung?     2). Was passiert wenn ich meine erste Forderung( Giro-Konto-Überziehung) nicht mehr (monatlich 10Euro) zahle?     3). Wird dann sofort die zweite Forderung der Citibank ( 13 tausend Euro - Kredit) fällig?   4). Wie halte ich die Psychoattacke der Inkasso  das ganze Jahr lang aus?
 5.) wenn ichdie IK schon angemeldet habe, werde ich trotzdem mit Briefen von Gläubiger ( habe nur 1 Gläubiger-Citibank) bombardiert?
 Gibt es wirklich in 29525  eine kostenlose Beratungsstelle, wo ich  nichts zahlen muss?
 Bitte um Entschuldigunfg für meine Schreibfehler, bin so nervös und aufgeregt!
 Danke in voraus für  Rückmeldungen.



Titel: Re: Muss man immer Eidestaatliche Versicherung vor Verbraucherinsolvenz abgeben oder
Beitrag von: Feuerwald am 18. November 2008, 19:48:21
Dann kommt es zur  Eidesstattlicher Versicherung, nur dann kann  ich eine IK beantragen!

-> Quatsch oder Sie haben das nicht richtig verstanden

Ich habe  gehört, sie kostet auch was, warum dann neu Schulden machen, wenn ich meine bzw meines ex-Mannes , loswerden will?

-> Quatsch. Die Zeche zahlt – wenn denn – einer der Gläubiger.


Geht es auch ohne Abgabe der eidesstaatlichen Versicherung?

-> Natürlich.
 

Wie halte ich die Psychoattacke der Inkasso  das ganze Jahr lang aus?

-> in dem Sie kein ganzes Jahr lang warten.

wenn ichdie IK schon angemeldet habe, werde ich trotzdem mit Briefen von Gläubiger ( habe nur 1 Gläubiger-Citibank) bombardiert?

-> das hört auf

Gibt es wirklich in 29525  eine kostenlose Beratungsstelle, wo ich  nichts zahlen muss?

-> weiss ich nicht.

Titel: Re: Muss man immer Eidestaatliche Versicherung vor Verbraucherinsolvenz abgeben oder
Beitrag von: paps am 18. November 2008, 21:10:10
Also die offizielle Liste des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weist derzeit 1131 Schuldnerberatungstellen aus.
Nicht alle machen Insolvenzberatung.
Und sichelich nicht alle sind kostenlos.
(Beispiele dafür kann ich genügend liefern.)

Titel: Re: Muss man immer Eidestaatliche Versicherung vor Verbraucherinsolvenz abgeben oder
Beitrag von: Tatum am 19. November 2008, 13:32:57
Und sichelich nicht alle sind kostenlos.
(Beispiele dafür kann ich genügend liefern.)

Hallo Paps, Beispiele für kostenlose Beratungsstellen wären uns lieber..... :wink:

Aber im Ernst, habe im Thread unter "Diakonie oder Caritas" meine äusserst löblichen Erfahrungen mit einem traditionsreichen diakonischen Verein geschildert, wo es eben auch kostenlos geht.
Unter seinem Dach sind verschiedene gemeinnützige Träger sozialer Arbeit vereint, die Wohn-, Arbeits-, Freizeit und Beratungsmöglichkeiten anbieten.
Dieser Verein führt Verhandlungen mit Gläubigern und erarbeitet Schuldenreguliereungskonzepte; beim Umgang mit Ämtern, Inkassobüros oder dem GV gibts kostenlose Hilfestellung dazu.  :thumbup:

Einen merkwürdigen Beigeschmack hätte eine kostenpflichtige Beratung schon, da man sich ja in einer finanziellen Notsituation befindet und man sich mit Forderungen aus Krediten, Darlehen, Bestellungen und Verträgen (wie auch immer) konfrontiert sieht, denen man in der momentanen Situation nicht mehr nachkommen kann....schon ulkig, das in diesen Situationen Kosten abgefordert werden oder anders, an anderer Ecke zu begleichen sind.... :rougi:

@ Julia.

Feuerwald hat recht, ich mußte auch nie eine EV abschliessen, nur um eine IV zu beantragen.
Und auch die ganzen Briefe von den Gläubigern hören mit der Zeit auf und du kannst wieder durchatmen. :cheesy:

LG Tatum

Titel: Re: Muss man immer Eidestaatliche Versicherung vor Verbraucherinsolvenz abgeben oder
Beitrag von: paps am 19. November 2008, 22:46:20


Einen merkwürdigen Beigeschmack hätte eine kostenpflichtige Beratung schon, da man sich ja in einer finanziellen Notsituation befindet und man sich mit Forderungen aus Krediten, Darlehen, Bestellungen und Verträgen (wie auch immer) konfrontiert sieht, denen man in der momentanen Situation nicht mehr nachkommen kann....schon ulkig, das in diesen Situationen Kosten abgefordert werden oder anders, an anderer Ecke zu begleichen sind.... :rougi:

Was Feuerwald und ThoFa hauptberuflich machen und wo ich angegliedert bin, weisst du aber schon ?
Titel: Re: Muss man immer Eidestaatliche Versicherung vor Verbraucherinsolvenz abgeben oder
Beitrag von: Tatum am 20. November 2008, 01:26:08
Was Feuerwald und ThoFa hauptberuflich machen und wo ich angegliedert bin, weisst du aber schon ?
Nö woher denn oder eigentlich schon/ vielleicht.
Nach meinem Beitrag gehe ich jetzt aber mal ganz stark davon aus, dass ihr drei meinen Beigeschmack nicht unterstützt.
Oder wie jetzt paps?   :shock:..enttäuscht mich bitte nicht.... :shame:................
Titel: Re: Muss man immer Eidestaatliche Versicherung vor Verbraucherinsolvenz abgeben oder
Beitrag von: jafern am 20. November 2008, 08:48:57
@Tatum: ein Blick z. B. direkt unter den Beitrag von paps, bzw. in das jeweilige Profil des Users informiert beizeiten schonmal :wink:
Titel: Re: Muss man immer Eidestaatliche Versicherung vor Verbraucherinsolvenz abgeben oder
Beitrag von: Tatum am 20. November 2008, 11:23:55
Natürlich ist mir paps Sig nicht verborgen geblieben. Die Debeka ist doch aber eine Versicherungsgruppe und die besagten Selbshilfegruppen arbeiten m.E doch überweigend kostenlos, oder nicht?  :rougi:
Sorry, wenn ich da was falsch verstanden haben sollte, aber über Selbshilfegruppen haben wir ja hier nicht gesprochen, sondern primär über Schuldnerberatungsstellen.

Ich habe aber glaube verstanden, worauf ihr hinaus wollt bzw. was ihr mir sagen möchtet.....  :whistle:
Titel: Re: Muss man immer Eidestaatliche Versicherung vor Verbraucherinsolvenz abgeben oder
Beitrag von: jafern am 20. November 2008, 20:47:04
Ich habe aber glaube verstanden, worauf ihr hinaus wollt bzw. was ihr mir sagen möchtet.....  :whistle:

Wir wollen hier weder auf etwas Bestimmtes hinaus, noch irgend etwas "durch die Blume" sagen.

Und damit in die zitierte Aussage jetzt nicht etwas (Falsches) hinein interpretiert wird, bitte ich zu beachten:


Es grüßt
José
Titel: Re: Muss man immer Eidestaatliche Versicherung vor Verbraucherinsolvenz abgeben oder
Beitrag von: ThoFa am 21. November 2008, 11:07:31
Hallo,

äh unentgeltlich ?  :shock: Hab ich da was falsches in meinem Vertrag gelesen ?  :coffee:

MfG

ThoFa
Titel: Re: Muss man immer Eidestaatliche Versicherung vor Verbraucherinsolvenz abgeben oder
Beitrag von: jafern am 21. November 2008, 11:24:08
äh..., Vertrag?!?  :rtfm:   :wink:
Titel: Re: Muss man immer Eidestaatliche Versicherung vor Verbraucherinsolvenz abgeben oder
Beitrag von: lucca_m am 21. November 2008, 13:24:38
äh --- Freizeit?