Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Monte am 01. April 2013, 20:13:53
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Hallo zusammen,
ich benötige noch ein mal Euren Rat!?!
Ich habe im Moment ein Apartment von einem Bekannten meines Vaters gemietet und möchte jetzt umziehen.
Da es ein Bekannter meines Vaters ist, habe ich auch keine Kaution gezahlt und kann auch recht kurzfristig ausziehen. Mein TH ist meiner Bitte nachgekommen und hat meinen Vermieter nicht über mein IV informiert.
Die Voraussetzung ist mein monatlicher Nachweis über die Mietzahlung.
Nun hätte ich die Möglichkeit bei einem Freund für ein paar Monate kostenfrei zu wohnen, da er die nächsten Monate immer aus Montage ist und jemanden benötigt der alles in Schuß hält. Diese Möglichkeit würde ich gerne nutzen, um mir eine Kaution für eine andere Wohnung anzusparen.
Der Hauptgrund ist aber, dass ich gerne eine Wohnung hätte die näher an meiner aktuellen Arbeitsstelle ist und in der nähe von meinem Vater, der meine Hilfe benötigt.
Kann mir jemand sagen, ob sich dann etwas an meinem Freibetrag ändern würde? Ob es irgendwelche negativen Auswirkungen hätte? Im Moment wird jeden Monat direkt von meinem Arbeitgeber an den TH abgeführt.
Bin über jeden Tipp sehr dankbar!
Liebe Grüße
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Aus meiner Sicht sollte sich am pfändbaren Betrag nichts ändern.
Dieser ist je pauschal berechnet.
Die ZPO sieht auch keine Sonderregelungen vor.
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Hallo! Nein du kannst mit deinen unpfändbaren teil machen was du willst. Mir geht es auch so das ich keine Miete zahlen brauch.
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Danke Euch für die Info`s!
Wenn ich meine Steuererklärung fertig habe und die abgebe, werde ich das mal ansprechen.
Ich war wohl so verunsichert, da man ja in der Regel den Vermieter angibt und ggf. die Zahlungen nachweisen muss.
Vielen Dank & lieben Gruß