Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Edgar5 am 09. August 2009, 12:18:56

Titel: Muß man nach dem Schlußtermin noch weiter zahlen?
Beitrag von: Edgar5 am 09. August 2009, 12:18:56
Guten Tag,

also mein Regel-Insoverfahren läuft jetzt bereits seit 7,5 Jahren. Im Mai war der Schlußtermin, an dem ich auch teilgenommen habe. Da wurde erklärt die Masse nun entpsrechend an die Gläubiger aufgeteilt wird. Danach werde das Gericht den Beschluß erteilen auch der der Restschuldbefreiung.

Vorher habe ich an den Insoverwalter monatlich entpsrechend meines Arbeitseinkommens Zahlungen geleistet. Nach dem Schlußtermin habe ich die Zahlungen eingestellt.

 :fuchsteufelswild: Jetzt fordert der Insoverwalter die Zahlungen für den Zeitraum nach dem Mai nach.

Sind dieses Zahlungen immer noch zuleistet, obwohl ja auch der Zeitraum einer Wohlverhaltensphase bereits abgelaufen ist und der Schlußtermin schon stattgefunden hat.

Weiß hier jemand was darüber.  :gruebel:

Titel: Re: Muß man nach dem Schlußtermin noch weiter zahlen?
Beitrag von: Insokalle am 10. August 2009, 17:26:16
M.E. ist der Aufhebungsbeschluss maßgebend. Erst dann endet das Amt des IV und der Schuldner erlangt die Verfügungsgewalt über sein Vermögen zurück.
Interessant wäre dann aber die Frage, warum die Schlussverteilung nicht zeitnah nach dem Schlusstermin vorgenommen wurde. Ich würde dies ggf. mit dem IV und/oder dem Gericht klären.