"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: müssen wir das dem TH mitteilen oder nicht?  (Gelesen 4288 mal)

Momo72

müssen wir das dem TH mitteilen oder nicht?
« am: 18. Juli 2011, 19:01:26 »

ich habe schon wieder eine frage...

wie ihr uns geraten habt habe ich heute den antrag fertig gemacht auf anhebung des pändungsfreien betrages für den lohn meines mannes weil er einen weiten weg zur arbeit hat.

müssen wir den TH von diesem antrag in kenntnis setzen? macht das das gericht? oder ist es einfach angebracht den TH aus höflichkeit eine kopie des antrags zukommen zu lassen? oder können uns irgendwelche nachteile daraus entstehen?

ich weiß ja nicht wie das gericht mit unserem antrag dann weiter verfahren wird..

lg
momo
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: müssen wir das dem TH mitteilen oder nicht?
« Antwort #1 am: 18. Juli 2011, 19:12:44 »

Das Insolvenzgericht wird den TH dazu auch anhören. Es wäre also "höflicher" den TH vorab in Kenntnis zu setzen.
Notwendig ist das aber nicht.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Momo72

Re: müssen wir das dem TH mitteilen oder nicht?
« Antwort #2 am: 18. Juli 2011, 19:45:34 »

ok dann werden wir auf jeden fall den höflichen weg gehen.

was kann der TH denn für gründe angeben das das gericht den antrag ablehnt?
mein mann hat einen tägl arbeitsweg von 104 km (laut routenplaner empfohlene strecke), die 30 km abgezogen die als zumutbar angesehen werden wären das also 76 km pro tag die übrig bleiben. wie hier vorgeschlagen hab ich pro km 0,20 euro und durchschnittlich 20 arbeitstage zugrundegelegt und bin auf eine summe von 304 euro gekommen. beigelegt habe ich einen ausdruck der route  die ich genommen hab zwischen unserem haus und der arbeitsstelle meines mannes. den betrag von 304 euro hab ich dem gericht allerdings nur vorgerechnet und dann "vorgeschlagen".. das schien mir irgendwie diplomatischer. nicht das das gericht den eindruck bekommt wir wollten denen was vorschreiben und die entscheidung wird dafurch beeinflußt.

kann der TH uns evtl einen strick draus drehen das mein mann nicht mit seinem eigenen auto sondern mit meinem auto zur arbeit fährt? so nach dem motto: wer kein auto hat bezahlt auch kein spritgeld? :gruebel:
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: müssen wir das dem TH mitteilen oder nicht?
« Antwort #3 am: 18. Juli 2011, 21:26:09 »

Der TH hat ausschließlich die berechtigten Gläubigerinteressen dagegen zu setzen und kann dem Gericht entsprechende Vorschläge machen. Wie das Gericht letztendlich entscheidet bleibt abzuwarten.
Mit wessen Kfz der Schuldner zur Arbeit kommt ist egal solange die Kosten dafür tatsächlich anfallen.
Gespeichert
 

Momo72

Re: müssen wir das dem TH mitteilen oder nicht?
« Antwort #4 am: 18. Juli 2011, 23:28:27 »

ja die kosten fallen in der tat immer an und tun unserer geldbörse jeden monat verdammt weh
Gespeichert
 

Angestellte80

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 229
Re: müssen wir das dem TH mitteilen oder nicht?
« Antwort #5 am: 20. Juli 2011, 10:29:20 »

ich habe den gleichen Antrag gestellt und haben auch die gleiche Anzahl an Kilometern und mein Antrag wurde abgelehnt. Die empfohlene Strecke laut Routenplaner zählt nicht sondern nur die kürzeste.

50 km pro Weg sind für jeden Pendler angemessen und im Rahmen.

Wünsche euch trotzdem viel Erfolg!
Gespeichert
Viele Grüße

Angestellte80
 

Momo72

Re: müssen wir das dem TH mitteilen oder nicht?
« Antwort #6 am: 20. Juli 2011, 11:42:20 »

danke schön für die antwort. ich hoffe das wir wenigstens einen teil bekommen. ich weiß ja nicht wie es angemessen sein kann wenn einem knapp über 1000 euro im monat bleiben dürfen das davon schon über 400 euro an spritgeld weggehen und außerdem noch hohe unterhaltskosten für das auto weil man sich einen diesel angeschafft hat. aber der dieselpreis an der tanksäule ich ja leider auch nicht mehr der, der er mal war. mittlerweile haben wir schon bereut das wir uns damals keinen benziner geholt haben.

übrigens die empfohlene und kürzeste strecke war hier im routenplaner von der entfernung so gut wie gleich. ich glaub da waren 2 km unterschied oder so.

also wenn uns das gericht auch nur ein drittel mehr läßt sind wir ja schon zufrieden, also den pfändungsfreien betrag um ca 100 euro hochsetzt. dann würd an die gläubiger montl. ca 80 euro gehen, das könnten wir noch verknusen
Gespeichert
 

Angestellte80

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 229
Re: müssen wir das dem TH mitteilen oder nicht?
« Antwort #7 am: 20. Juli 2011, 11:51:57 »

wie gesagt, bei mir hat das nicht die Bohne interessiert. Ich habe zusätzlich zu den Kosten auch noch Kindergartenbeitrag zu zahlen. Hat niemanden interessiert. Der TH hat im Sinne der Gläubiger gehandelt und geschrieben, das ich genug Einkommen habe und mein Mann ja auch Geld verdient. Allerdings wird dieser nicht bei der unterhaltspflicht berücksichtigt. Da beisst sich die Maus in den Schwanz bei der Logik. Und im Grunde entscheidet das Gericht in den meisten Fällen im Sinne des TH. War bei mir schon zwei oder drei Mal!!
Gespeichert
Viele Grüße

Angestellte80
 

Achdujeh

  • Gast
Re: müssen wir das dem TH mitteilen oder nicht?
« Antwort #8 am: 20. Juli 2011, 12:00:56 »

danke schön für die antwort. ich hoffe das wir wenigstens einen teil bekommen.
Entscheidend sind immer die Gewohnheiten bzw. Ansichten des zuständigen Gerichts. Angestellte80 hat vielleicht ein unfreundliches Gericht erwischt. Üblicherweise werden 30 km als Entfernung als zumutbar angesshen, wie es ja auch schon erwähnt wurde.

FG Achdujeh
Gespeichert
 

Momo72

Re: müssen wir das dem TH mitteilen oder nicht?
« Antwort #9 am: 20. Juli 2011, 12:13:00 »

also bleibt ab jetzt nur abwarten und tee trinken. so schwer das auch fällt.

allerdings glaub ich kann jeder verstehen das es mir sauer aufstößt das das geld bei uns in der haushaltskasse das dann fehlt mit dem unterhalt und kindergeld meiner tochter aufgestockt wird. klar teilweise geht das jetzt auch in die Haushaltskasse aber dann wäre davon gar nicht mehr übrig und ich hätte gerne was an die seite gelegt um ihr zu helfen den führerschein zu bezahlen.

manchmal frag ich mich echt ob den gerichten überhaupt klar ist sich durchzuschlagen wenn man nicht jeden monat ein fettes beamtenhegalt aufs konto bekommt.. naja das ist glaub ich müßig darüber zu diskutieren..
Gespeichert
 

Angestellte80

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 229
Re: müssen wir das dem TH mitteilen oder nicht?
« Antwort #10 am: 20. Juli 2011, 13:30:31 »

manchmal frag ich mich echt ob den gerichten überhaupt klar ist sich durchzuschlagen wenn man nicht jeden monat ein fettes beamtenhegalt aufs konto bekommt.. naja das ist glaub ich müßig darüber zu diskutieren..

nicht jeder der bei Gericht arbeitet muss zwangsweise Beamter sein. Und wenn doch, ist ein Beamtengehalt nicht unbedingt höher als ein normales Angestellten Gehalt. Meine Kollegin ist Beamte und sie verdient im Vergleich zu mir nicht wesentlich mehr.  :wink:
Gespeichert
Viele Grüße

Angestellte80
 

Momo72

Re: müssen wir das dem TH mitteilen oder nicht?
« Antwort #11 am: 20. Juli 2011, 22:19:23 »

hm...aber sowas wird doch von einem richter entschieden oder?  :gruebel: da arbeiten sicherlich viele die auch nicht mehr verdienen als wir alle. aber DIE entscheiden ja nicht? man kann vielleicht glück haben und an einen jungen richter geraten der sich gut dran erinnert wie schwer es war sich als student durchzuschlagen :biggrin:

naja ich denke es liegt einfach am charakter des richters, dem einen ist es entweder sch..egal wie man dann mit seinen paar kröten zurechtkommt und es gibt auch sicherlich welche die der meinung sind wer in so einer inso ist, ist eh selber schuld und ist dann bestrebt demjenigen steine in den weg zu legen (wobei ich nicht abstreiten will das die meisten die in inso sind wirklich selber schuld sind). aber ich finde jemand der versucht seine angelegenheiten in ordnung zu bringen, der zeigt ja das er´s besser machen will... naja das geht off topic jetzt :nono:
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: müssen wir das dem TH mitteilen oder nicht?
« Antwort #12 am: 21. Juli 2011, 10:19:08 »

Die meisten Entscheidungen im Insolvenzverfahren trifft nicht der Richter, sondern der Rechtspfleger. Das sind Verwaltungsbeamte im gehobenen Dienst und die erhalten bei weiten nicht so ein hohes Gehalt wie der Richter.

Ich glaube auch nicht, dass der Richter bzw. der Rechtspfleger (die weibliche Form bitte ich hineinzudenken) die Frage bewegen, ob und wie man mit seinem Geld auskommt. Die haben im Regelfall so viele Verfahren am Hals, dass sie froh sind, die Insolvenzen so geräuschlos wie möglich abzuarbeiten. Anträge werden "jurisitsch korrekt" abgearbeitet; dabei kann manchmal für uns Insolaner der Eindruck entstehen, unser Schicksal spiele keine Rolle.
Gespeichert
 

Momo72

Re: müssen wir das dem TH mitteilen oder nicht?
« Antwort #13 am: 21. Juli 2011, 11:13:12 »

hm ok das wußte ich nicht.. ich dachte jeder antrag würd bei einem richter auf dem tisch liegen. andererseits wenn diese anträge "juristisch korrekt" abgearbeitet werden frage ich mich warum der antrag wegen den fahrkosten bei angestellte abgelehnt wurde  :gruebel:
so wie ich das sehe wäre es "korrekt" gewesen dem stattzugeben..naja das ist zumindest meine meinung
Gespeichert
 

tomwr

Re: müssen wir das dem TH mitteilen oder nicht?
« Antwort #14 am: 21. Juli 2011, 11:26:39 »

Entscheidungen nach §850f (Anhebung der Pfändungsgrenze) sind Ermessens- und Einzelfallentscheidungen, im Abs.1 heißt es "überwiegende Belange des Gläubigers nicht entgegenstehen.". Jetzt kommt es allein darauf wieviel jemand verdient und ob er nach Meinung des Rechtspflegers oder im Falle einer Beschwerde auch des Richters in seiner Existenz bedroht ist. Dabei sind z.B. auch Mietkosten zu berücksichtigen aber auch nur insoweit wie sie als angemessen angesehen werden. Nur weil jemand viel Miete zahlt heißt das nicht, dass das bei der Berechnung in voller Höhe berücksichtigt werden muss.

Gespeichert
 

Momo72

Re: müssen wir das dem TH mitteilen oder nicht?
« Antwort #15 am: 21. Juli 2011, 11:43:02 »

"überwiegende Belange des Gläubigers nicht entgegenstehen.".

nun ja aber die erhöhung der pfändungsgrenze steht doch den balangen des gläubigers IMMER entgegen!! logischerweise. warum dann so einen antrag stellen frag ich mich jetzt :dntknw:
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: müssen wir das dem TH mitteilen oder nicht?
« Antwort #16 am: 21. Juli 2011, 12:18:40 »

Das wichtige Wort in dem Gesetzesparagrafen heißt "überwiegende", es gilt also eine Abwägung zwischen den Interessen des Schuldners und denen der Gläubiger zu finden. Wieviel muss also der Gläubiger zu Gunsten des Schuldners hinnehmen und wieviel muss der Schuldner tragen, um den Interessen des Gläubigers gerecht zu werden. Das ist ein Entscheidungsprozeß, der in jedem Einzelfall neu zu betrachten ist. Deshalb macht der Antrag auch Sinn.
Gespeichert
 

tomwr

Re: müssen wir das dem TH mitteilen oder nicht?
« Antwort #17 am: 22. Juli 2011, 12:02:22 »

"überwiegende Belange des Gläubigers nicht entgegenstehen.".

Ganz einfach. Einem Geschäftsführer steht grundsätzlich auch ein Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten zu, ebenso wie einem Geringverdiener. Jetzt wäre es aber unbillig einem hochbezahlten Geschäftsführer den Abzug der Kosten zu gestatten, weil der notwendige Lebensbedarf trotz Anfallen und Nichtberücksichtigung der Kosten gedeckt ist. Insofern sind die Gläubigerinteressen hier höher zu bewerten als die Interessen des Schuldners.

Bei einem Geringverdiener mag es anders ausschauen, diesem bleibt vielleicht nach Abzug der Fahrtkosten nur so wenig übrig, dass der Grundbedarf (definiert durch Sozialleistungsansprüche) nicht gedeckt ist und demzufolge die Streichung der Fahrtkosten unbillig wäre. Hier sind die Schuldnerinteressen (auf würdige Lebensumstände) höher zu bewerten.

Bei der Berücksichtigung von Kosten wie Miete ist immer die Angemessenheit (Höhe) und die Notwendigkeit in Betracht zu ziehen. Wer eine zu große Wohnung hat, könnte umziehen um hier die Kosten zu senken. Wer mietfrei wohnt (soll es ja vereinzelt geben) bei dem sind solche Kosten dann z.B. gar nicht zu berücksichtigen. Auch bei Versicherungen wird auf die Angemessenheit und Notwendigkeit abgestellt.

Bei einem Antrag auf Erhöhung der Pfändungsgrenze (z.B. wegen Fahrtkosten) sind alle relevanten Umstände und Kosten zu belegen und dann schaut sich der Rechtspfleger (ggf. auch mal ein Richter) das an, rechnet und kommt zu irgendeinem Ergebnis.
 :whistle:
« Letzte Änderung: 22. Juli 2011, 13:01:21 von tomwr »
Gespeichert
 

Momo72

Re: müssen wir das dem TH mitteilen oder nicht?
« Antwort #18 am: 22. Juli 2011, 23:56:23 »

also wäre es besser gewesen einen haushaltsplan mit beizulegen.. also belege wieviel miete etc wir zahlen. kann es sein das das gericht solche belege auch noch einfordert um zu einem ergebnis zu kommen, oder machen sie es sich einfach leicht und lehnen ab?
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: müssen wir das dem TH mitteilen oder nicht?
« Antwort #19 am: 23. Juli 2011, 11:40:36 »

Sie können so etwas auch noch zum Antrag nachreichen, denn das Gericht holt ohnehin erst die Stellungnahme des Treuhänders ein, bevor eine Entscheidung gefällt wird.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz