Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: chantal81 am 27. April 2011, 23:14:33

Titel: Mutterschaftsgeld etc.
Beitrag von: chantal81 am 27. April 2011, 23:14:33
Hallo zusammen, erstmal möchte ich allen Danken für die Beantwortung meiner Fragen. Ihr habt Recht, das es um mich geht, komme damit nicht so gut klar, das ich diesen Weg gehen muss. Da ich auch noch schwanger bin.. Sorry das ich meine Freundin vorgeschickt habe..

Nun zu meiner Frage, ab Juli erhalte ich Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und der Rest zahlt der Arbeitgeber dazu. Wie sieht das nun aus? Es ist ja so das der Arbeitgeber das pfändbare Einkommen an den Th zahlt. In dem Fall wäre es ja so das der Arbeitgeber ja nur zuzahlt. Das Einkommen vom Arbeitgeber plus Krankenkasse wäre dann pfändbare Einkommen, aber das wird ja getrennt bezahlt. Wie läuft das dann? Und die krankenkasse zahlt ja für die 6 Wochen, wie sieht es da aus? Ich hoffe ihr versteht mich, worauf ich hinais möchte.. Danke
Titel: Re: Mutterschaftsgeld etc.
Beitrag von: Angestellte80 am 28. April 2011, 07:23:07
es kann durchaus sein dass dein TH dann von dir verlangt das pfändbare Einkommen an Ihn zu überweisen!

Ich finde es überings toll, dass du doch noch ehrlich bist und dazu stehst.  :respekt: Klar ist es unangenehm, aber kein Weltuntergang!!  :smoke:
Titel: Re: Mutterschaftsgeld etc.
Beitrag von: Fallera am 28. April 2011, 07:48:32
Mutterschaftsgeld ansich ist nach §54 Abs. 3 SGB I nicht pfändbar. Ebenso übrigens Elterngeld soweit es die anrechnungsfreien Beträge nach § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes nicht übersteigt

Würde eine Kontopfändung vorliegen, so würde hier die 14 Tages frist gelten in der die Bank das Geld ohne Abzug an Sie auszahlen müsste.

In Ihrem Fall würde sich der pfändbare Anteil somit alleine aus dem Gehalt (Zuschuss), welches Sie vom Arbeitgeber beziehen berechnen.