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Autor Thema: Nach Abgabe der EV Konto wechseln  (Gelesen 1851 mal)

bonsai

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Nach Abgabe der EV Konto wechseln
« am: 04. Februar 2009, 08:49:24 »

Hallo,
darf ich nach Abgabe der EV das Konto wechseln und in einem anderen AG Bezirk ein Guthabenkonto eröffnen,um einer Kontopfändung zu entgehen oder hätte es Konsequenzen??
danke
Gespeichert
 

dobberstein

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Re: Nach Abgabe der EV Konto wechseln
« Antwort #1 am: 04. Februar 2009, 09:07:16 »

Warum nicht? Du darfst auch in Deinem AG-Bezirk ein neues Konto eröffnen.
Gespeichert
pd
 
 

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