Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bonsai am 04. Februar 2009, 08:49:24
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Hallo,
darf ich nach Abgabe der EV das Konto wechseln und in einem anderen AG Bezirk ein Guthabenkonto eröffnen,um einer Kontopfändung zu entgehen oder hätte es Konsequenzen??
danke
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Warum nicht? Du darfst auch in Deinem AG-Bezirk ein neues Konto eröffnen.