Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bonsai am 04. Februar 2009, 08:49:24

Titel: Nach Abgabe der EV Konto wechseln
Beitrag von: bonsai am 04. Februar 2009, 08:49:24
Hallo,
darf ich nach Abgabe der EV das Konto wechseln und in einem anderen AG Bezirk ein Guthabenkonto eröffnen,um einer Kontopfändung zu entgehen oder hätte es Konsequenzen??
danke
Titel: Re: Nach Abgabe der EV Konto wechseln
Beitrag von: dobberstein am 04. Februar 2009, 09:07:16
Warum nicht? Du darfst auch in Deinem AG-Bezirk ein neues Konto eröffnen.