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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Nach der Insolvenz  (Gelesen 1780 mal)

Angestellte80

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Nach der Insolvenz
« am: 28. April 2011, 13:10:29 »

ich frage diese Frage, weil ich keine eindeutige Antwort finden kann bzw nur unterschiedliche Meinungen.
Wenn man nach 6 Jahren mit der Privatinsolvenz durch ist, sprich Restschuldbefreiung erteilt und auch alles sonst ok gelaufen ist, muss dann die Schufa auch wieder bereinigt werden? Sprich "negative" Einträge rausgenommen werden? Oder passiert das erst 3 Jahre nach der RSB?

Eine andere Frage ist, dass ich gestern vom AG den Beschluss erghalten habe, dass meinem Antrag nach Erhöhung der Pfändungsgrenze nicht stattgegeben wurde. Lohnt es sich da überhaupt Beschwerde einzulegen? In dem Beschluss wird von dem Einkommen meines Mannes und mein Einkommen gesprochen und wir "genug" hätten. Grundsätzlich bin ich aber der Meinung, dass man uns nicht einfach zusammenwerfen kann, da er ja auch bei meinem Gehalt als Unterhalspflichtiger und andersrum nicht berücksichtigt wird. Zudem hat der TH Angaben gemacht, dass wir ein Einkommen haben von Summe X, welches aber von dem tatsächlichen Einkommen ca 150 Euro (nach unten) abweicht. Zudem wäre es durchaus vertretbar monatlich 150 Euro Benzinkosten plus 200 Euro zu tragen. Dadurch habe ich aber weniger als jemand alleine, der eine Pfändungsfreigrenze hat, ohne Unterhaltspflichtige Personen. Ab Sommer kann bei mir eh nichts mehr gepfändet werden, aber fair ist es nicht und es geht ums Prinzip. Der TH kann uns nicht zusammenwürfeln und sonst immer von zwei einzelnen Personen sprechen....

Was wäre wenn wir getrennt wären? Da haben wir auch kein doppeltes Einkommen? Ach ja mein Mann ist auch in der PI

Stell ich mich kleinlich an oder könnte ich mit der Beschwerde erfolg haben? Wenn ja, wie kann ich sowas schreiben?
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Viele Grüße

Angestellte80
 

Fallera

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Re: Nach der Insolvenz
« Antwort #1 am: 28. April 2011, 13:12:30 »

Oder passiert das erst 3 Jahre nach der RSB?
- ja, so ist es!

da er ja auch bei meinem Gehalt als Unterhalspflichtiger und andersrum nicht berücksichtigt wird.
- gibt es darüber einen Gerichtsbeschluss? Wenn nein, ist er zu berücksichtigen und  umgekehrt genauso.
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Angestellte80

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Re: Nach der Insolvenz
« Antwort #2 am: 28. April 2011, 14:41:27 »

seitgerade eben habe ich einen Beschluss den mein TH mir per E-Mail zukommen lassen hat. Und ich bin entsetzt. Er will rückwirkend für März den pfändbaren Betrag (steht im Beschluss ab 06.03.11 muss das berücksichtigt werden) und dann nimmt er einfach das Gesetzliche Netto. Das Problem ist hier, das mein AG eine Umlage in eine Rentenkasse zahlt, die auf mein Bruttolohn geschlagen wird und 1:1 vom gesetzlichen Netto wieder abgezogen wird. Dafür kann ich nichts und wollte es auch nie. Aber es wird automatisch gemacht. Das Geld bekomme ich auch erst wenn ich Rentner werde.

Das kann doch nicht richtig sein. Habe ihm das auch eben geschrieben, dass er von dem netto ausgehen muss, was ich auch erhalte, das sieht man ja auch genau auf der Abrechnung wie das mit der Umlage ist. Zudem will er für den kompletten März den Betrag, das muss doch anteilig berechnet werden oder nicht?

Ich bin gerade echt verzweifelt. Man gibt meinem Antrag nicht statt nach der erhöhten Grenze und betraft mich dann noch zusätzlich mit einem höheren Pfändungsbetrag, für den ich nichts kann, weil ich das Geld nie bekomme, was da beim gesetzlichen netto steht
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Der_Alte

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Re: Nach der Insolvenz
« Antwort #3 am: 28. April 2011, 15:07:41 »

Ich nehme an, der Arbeitgeber (AG) für die Berechnung und Überweisung des pfändbaren Betrags an den TH zuständig.

Fakt dürfte sein, dass der AG falsch berechnet hat. Die Rentenzahlung ist geldwerter Vorteil und als solche als bereits vorab gezahltes Gehalt vom unpfändbaren Betrag abzuziehen.
Das ist ärgerlich, ist aber durch BGH-Urteil entschieden. Trifft diejenigen, die einen Firmenwagen nutzen, noch viel härter.

Wenn der AG das anders berechnet hat ist es sein Problem und er muss für die Fehlberechnung haften. Mit der nächsten Abrechnung wird er es aber so anwenden müssen.
Bezüglich der Rückzahlung für die vergangenen Monate würde ich den Treuhänder freundlich darauf hinweisen, dass der AG für die richtige Berechnung zuständig ist und er sich diesbezüglich an den AG wenden möge.

Der AG hat wohl Pech gehabt, denn er darf das zuviel gezahlte nicht vom Unpfändbaren abziehen.
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Angestellte80

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Re: Nach der Insolvenz
« Antwort #4 am: 28. April 2011, 15:21:44 »

der AG hat ja bis jetzt damit nichts zu tun gehabt. Der TH will das Geld von mir haben. Es kann doch nicht richtig sein. Ich werde für etwas bestraft was ich nicht habe. Mit nem Firmenwagen hätte ich ja wenigstens etwas!!!
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Angestellte80
 

Der_Alte

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Re: Nach der Insolvenz
« Antwort #5 am: 28. April 2011, 15:54:17 »

Nach ja, das mit der Rente und nichts davon haben ... Fällt natürlich erst viel später an.

Wenn Sie selbst abführen ist es ärgerlich, weil Sie dann auch in der Haftung sind.
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Angestellte80

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Re: Nach der Insolvenz
« Antwort #6 am: 29. April 2011, 07:03:28 »

ich habe meinen Arbeitsvertrag nochmal angeschaut. Es handelt sich hier um eine Pflichtversicherung. Mit anderen Worten ich muss diese Versicherung haben. Da muss es doch so sein, dass mir das nicht negativ dargelegt werden kann.

Ich habe heute einen Termin bei einem Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, der mir hoffentlich helfen kann mit allem!
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Viele Grüße

Angestellte80
 
 

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