"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Nach der Restschuldbefreiung - Löschung der nicht pfändbaren Forderungen?  (Gelesen 1669 mal)

Maccharlie

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1

Hallo zusammen,
Nach erfolgter Restschuldbefreiung stehen die nun nicht mehr einklagbaren Forderungen bei den einzelnen Gläubigern noch in den Büchern. Macht es Sinn die Gläubiger um einen schriftlichen Forderungsverzicht zu bitten?
Und, hat das Finanzamt eine Sonderstellung?
Falls bei zukünftigen Steuererklärungen ein Guthaben zu meinen Gunsten entsteht, kann das Finanzamt trotzdem noch verrechnen? (die Forderungen vom Finanzamt wurden bei der Insolvenz gemeldet, das Finanzamt hat während der Wohlverhaltensphase entstandene Guthaben mit den angemeldeten Forderungen verrechnet)

Charlie
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536

Guten Morgen,

die RSB wirkt auch gegen Schulden beim Finanzamt, außer diese wurden als Forderungen aus unerlaubter Handlung angemeldet.

Sollte das FA nach Erteilung der RSB trotzdem aufrechnen, bleibt nur der Widerspruch bzw. Klageweg.
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz