Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Maccharlie am 31. Juli 2011, 15:36:17

Titel: Nach der Restschuldbefreiung - Löschung der nicht pfändbaren Forderungen?
Beitrag von: Maccharlie am 31. Juli 2011, 15:36:17
Hallo zusammen,
Nach erfolgter Restschuldbefreiung stehen die nun nicht mehr einklagbaren Forderungen bei den einzelnen Gläubigern noch in den Büchern. Macht es Sinn die Gläubiger um einen schriftlichen Forderungsverzicht zu bitten?
Und, hat das Finanzamt eine Sonderstellung?
Falls bei zukünftigen Steuererklärungen ein Guthaben zu meinen Gunsten entsteht, kann das Finanzamt trotzdem noch verrechnen? (die Forderungen vom Finanzamt wurden bei der Insolvenz gemeldet, das Finanzamt hat während der Wohlverhaltensphase entstandene Guthaben mit den angemeldeten Forderungen verrechnet)

Charlie
Titel: Re: Nach der Restschuldbefreiung - Löschung der nicht pfändbaren Forderungen?
Beitrag von: Fallera am 01. August 2011, 07:49:20
Guten Morgen,

die RSB wirkt auch gegen Schulden beim Finanzamt, außer diese wurden als Forderungen aus unerlaubter Handlung angemeldet.

Sollte das FA nach Erteilung der RSB trotzdem aufrechnen, bleibt nur der Widerspruch bzw. Klageweg.