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Autor Thema: Nach fast 6 Jahren nicht abgeschlossens Insolvenzverfahren  (Gelesen 3160 mal)

destiny2765

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Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich möchte mich ratsuchend an Euch wenden. Vielleicht finde ich hier einen Ansatz zur Lösung des Problems:

Ich stehe seit August 2004 nach einen Suizidversuch 2002 in einer Verbraucherinsolvenz, die mich damals vor weiteren massiven Drohungen meiner Gläubiger schützen sollte und ich in Folge nach fast zweijähriger Arbeitslosigkeit in eine Umschulung gegangen bin.

Es kam im Zeitraum der Eröffnung anders, als geplant. Nachdem die Probezeit der Umschulung nicht erfolgreich war und der psychische Druck durch die Gläubiger durch das Insolvenzverfahren weg war, konnte ich durch relativ glückliche Umstände eine neue, reguläre Anstellung finden. Hierzu musste ich jedoch einen Umzug quer durch die Republik auf mich nehmen, fast 3 Monate zwei Haushalte führen und seitdem ein KFZ für die Berufsausführung anschaffen und unterhalten.

Seither kann ich das Verfahren, in dem ca. 19.000 Euro als Verbindlichkeiten bestehen (weitere 1300 wurden vom TH bestritten) mit monatlich über 400 Euro bedienen. Mittlerweile sind im Topf des Treuhandkontos über 27.000 Euro, die dort nachwievor festgehalten werden.

Anlass, das jahrelang ein Schlussbericht seitens des Treuhänders verweigert wurde, ist ein mit dem Umzug entstandener Pfändungsrückstand, weil für die Monate August und September 2004 der pfändbare Anteil von meinem Arbeitgeber nicht überwiesen werden konnte. Erst im Oktober 2004, als ich den Eröffnungsbeschluss dann auf Umwegen erhielt, hatte ich und Arbeitgeber überhaupt erst Kenntniss von der Eröffnung und den zugehörigen Ansprechpartnern wie Treuhänder und Gericht.

Seit Jahren läuft ein Kampf um diesen Rückstand, den ich nur in Teilen ausgleichen konnte. Neben den Kosten für den Unterhalt des PKW´s und des ersten Umzuges anlässlich der Berufsaufnahme musste ich wegen einer Eigenbedarfskündigung zwischenzeitlich nochmal umziehen. Ferner laufen auch noch Kosten im Rahmen einer Behandlung eines Burn-Out-Synthomes auf. Mehrfach hatte ich in endlosen Briefen unter Schilderung der wirtschaftlichen und gesundheitlichen Situation um Niederschlagung bzw. Verrechung, auch in Gläubigerintresse auf einen zügige Ausschütung gebeten. Diesbezügliche Bemühungen blieben ohne Erfolg. Bis auf ca. 450 Euro konnte ich den Rückstand, der ursprünglich mal 900 Euro betrug, zwischenzeitlich ausgleichen.

Im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde und einer eingereichten Petition wurde letztlich festgestellt, das es aufgrund des Rückstandes korrekt ist, das das nachwievor offene Verfahren nicht in die sonst übliche Wohlverhaltensperiode gegangen ist.

Seit knapp zwei Monaten ist in der Summe aus über 6200 Euro Treuhändervergütung und Gerichtskosten eine 100% Quote für die Gläubiger herrausgekommen. Ein mittlerweile auch vorliegender Schlussbericht ist nach letzten Kenntnissstand geprüft, jedoch wird seit Wochen auf Antrag des Treuhänders eine Aufforderung zur nachrangigen Anmeldung gemäss §39 geprüft. Auch eine Ankündigung einer Restschuldbefreiung lässt auf sich warten.

In diesem Zusammenhang kommt neben der Wut, das mein Treuhänder an dem ganzen Verfahren weiterhin fürstlich verdient, eine Menge Fragen auf:

Nachdem jahrenlang die Insolvenzmasse zurückgehalten wurde, sind natürlich die Zinsen in den 6 Jahren, die jetzt nachrangig angemeldet werden sollen, auf ziemliche Summen gewachsen. Nun gibt es in der Insolvenzordungen einen Passus, das unabhängig eines Schlussberichtes, Gelder verteilt werden können, sobald ausreichend Barmittel vorhanden sind. Das ist ja nun schon seit Jahren gegeben. Wer haftet in einen solchen Fall für den Schaden, weil ich mit der Versagung der RSB durch meinen Treuhänder rechne.

Das nächste Thema wäre die Abtretungserklärung, die Mitte August der Sache nach ausläuft. Läuft diese bis auf weiteres weiter, bis ein Anschluss des Verfahrens und über die RSB befunden wurde ? Ich kann mittlerweile davon ausgehen (das ganze zieht sich ja seit Jahren hin), das kurzfristig mit endgültigen Beschlüssen kaum zu rechnen ist. Mir wurde bereits vom Gericht mitgeteilt, das lt. Rechtssprechung entsprechende Beschlüsse auch lange nach Verfahrensablauf möglich sind. Was mit der Abtretung passiert, blieb offen.

Persönlich hat mich der Verlauf übrigens recht hart getroffen, weil ich mir von dem Verfahren und der aufgenommenen und recht gut bezahlten Tätigkeit eigendlich erhofft hatte, nach ein paar Jahren endlich Ruhe in einen Schuldenberg aus Scheidung und gescheiterten Selbstständigkeit reinzubekommen.

Vielleicht kann mir jemand mal ein paar Anregungen geben, was noch in meiner, eher rechtslosen Ausgangsposition möglich ist.
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Feuerwald

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Re: Nach fast 6 Jahren nicht abgeschlossens Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 26. Juni 2010, 20:01:47 »

BGH, 03.12.2009 - IX ZB 247/08
a) Über den Antrag auf Restschuldbefreiung ist nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung von Amts wegen zu entscheiden, auch wenn das Insolvenzverfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen werden kann.

b) Ist über die Restschuldbefreiung vor Abschluss des Insolvenzverfahrens zu entscheiden, muss den Beteiligten wie bei einem Schlusstermin Gelegenheit zu Versagungsanträgen nach § 290 InsO und zur Stellungnahme gegeben werden. Die Ankündigung der Restschuldbefreiung, die Wohlverhaltensphase und die dort sonst zu beachtenden Obliegenheiten des Schuldners entfallen.

c) Wird dem Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren nach Ablauf der Abtretungserklärung Restschuldbefreiung erteilt, entfällt der Insolvenzbeschlag für den Neuerwerb ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungserklärung.

d) Bis zur Rechtskraft der Entscheidung, mit der im laufenden Verfahren Restschuldbefreiung erteilt wird, hat der Insolvenzverwalter den pfändbaren Neuerwerb einzuziehen und für die Masse zu sichern. Wird Restschuldbefreiung erteilt, hat er den eingezogenen Neuerwerb, der danach nicht in die Masse gefallen ist, an den Schuldner auszukehren.
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Feuerwald

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Re: Nach fast 6 Jahren nicht abgeschlossens Insolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 26. Juni 2010, 20:05:52 »

Wer haftet in einen solchen Fall für den Schaden

- allg. derjenige, der einen Schaden verursacht.


weil ich mit der Versagung der RSB durch meinen Treuhänder rechne

-  § 290 InsO -> was welchem Grund sollte denn "versagt" werden?
Der TH kann keinen Versagungsantrag stellen. Das muss ein Insolvenzgläubiger tun.


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destiny2765

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Re: Nach fast 6 Jahren nicht abgeschlossens Insolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 29. Juni 2010, 16:55:02 »

Hallo,

erstmal danke, obwohl mir jenes BGH-Urteil bekannt ist.

Heisst im Klartext, nach Ablauf muss auf jeden Fall ein Beschluss zur RSB fallen, auch wenn an den Abschluss nicht zu denken ist (was bei der Einspruchs- und Widerspruchsfreudigkeit gegen Beschlüsse des Gerichtes seitens des TH´s noch monate dauern kann). Ich schätze mal, selbst wenn vorab mit Stichtag ein RSB-Beschluss samt Gläubigeranhörung fällig wird, schaut das doch arg schwer aus. 

Kann denn das überhaupt funktionieren ? Eine GL-Anhörung zur RSB, wenn die Masse, die ja über 100% Quote ergibt, nachwievor zurückgehalten wird, weil noch nachrangig anzumelden wäre und das von Amtswegen nicht entschieden ist ?

Klartext ist auch, das die Abtretung damit in die Verlängerung geht, bis irgnendwann über die RSB dann mal entschieden wird. Also, bestenfalls zinsloses Darlehen, das obendrein noch für die Verwahrung einen Vergütungsnaspruch bedeutet. (..oder im Versagenfall für jahrenlang aufgelaufene Zinsen an die GL´s geht).


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