Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Molly am 29. Oktober 2009, 14:01:12

Titel: Nach Inso Post von Familiengericht ???
Beitrag von: Molly am 29. Oktober 2009, 14:01:12
Hallo,
ich bins schon wieder. :rougi: Das Regelinsolvenzverfahren meines Mannes wurde am 08.10.2009 eröffnet. Heute kam Post vom Familiengericht. Inhalt: Das Insolvenzgericht S... habe mitgeteilt er sei einem minderjährigen Kind unterhaltspflichtig . Nun ist es aber so, das unsere Tochter bereits 20 Jahre alt ist und wir dies auch angegeben haben. Sie ist noch in der Ausbildung , im 3 Lehrjahr und auch ihr Lehrlingsgehalt haben wir angegeben. Nun sollen wir ein Verzeichnis erstellen ob zwischen uns und unserem Kind eine Vermögensgemeinschft( z.B. Erbengemeinschaft) besteht um zu prüfen ob diese Gemeinschft auseinandergesetzt werden muss.?? Wir sollen bedenken, das unsere Verpflichtung dem Schutz des Kindesvermögens dient.  Es steht groß darauf" Verzeichnis über das Vermögen eines minderjährigen Kindes".

Wir sollen angeben ob unsere Tochter Vermögen oder Schulden hat, ob sie Sparguthaben besitzt, Grundstücke, Geld, Bankkonten mit Kontonummer und sonstige Sachen wie PKW,Beteiligungen an Gesellschaften oder Genossenschaften.  Dazu ist zu sagen, das sie weder Vermögen noch Schulden hat.

Vor allem wäre doch richtigzustllen , das unsere Tochter schon volljährig ist, oder ?? 

Wie soll ich mich nun verhalten ? 

Liebe Grüße Molly
Titel: Re: Nach Inso Post von Familiengericht ???
Beitrag von: makro am 29. Oktober 2009, 14:06:16
Ich hab sowas damals auch bekommen, hab zwei kleine Kinder. Ich hab das so verstanden das es darum ging das evtl. Vermögen der Kinder von meinem zu trennen damit dieses nicht in die Insolvenzmasse gerät. Da die Kinder nicht bei mir leben war das unproblematisch.
Titel: Re: Nach Inso Post von Familiengericht ???
Beitrag von: rookie am 29. Oktober 2009, 14:46:30
Hab ich auch bekommen....füll die Zettel aus und schick sie zurück...fertig.
Titel: Re: Nach Inso Post von Familiengericht ???
Beitrag von: Molly am 29. Oktober 2009, 14:48:04
Hallo Makro,

wie gesagt unsere Tochter hat kein eigenes Vermögen, außer ihrer Ausbildungsvergütung und ein älteres Auto das sie für 1200,- gekauft hat. Dazu ist noch zu sagen das sie im September 08 ausgezogen ist und mit ihrem Freund zusammen wohnt.
MFG Molly
Titel: Re: Nach Inso Post von Familiengericht ???
Beitrag von: rookie am 29. Oktober 2009, 15:48:16
@ Molly

...dann schreib das doch so rein....schreib wie es ist... :wink:

gruss

rookie

 
Titel: Re: Nach Inso Post von Familiengericht ???
Beitrag von: dobberstein am 29. Oktober 2009, 16:40:28
Siehe makro. Das ist der Hintergrund !