"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Nach Insolvenzantrag kommt Beschluss vom Amtsgericht - HILFE!!!!  (Gelesen 4173 mal)

bubblesylvi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20

Hallo,

ich hatte am 03.04. den Antrag auf Verbraucherinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht abgegeben. Jetzt kam ein Schreiben vom Amtsgericht. Leider verstehe ich da nur Bahnhof. Ich habe keinen Anwalt, der mir beim Antrag geholfen hat, da ich mir das leider nicht leisten konnte.

Vielleicht könnt ihr mir helfen!

Folgendes verstehe ich nicht:

1. Nach § 306 Abs. 1 S. 3 der Insolvenzordnung (InsO) wird von der Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens abgesehen, da dieses im Hinblick auf das Abstimmungsverhalten der Gläubiger im Rahmen des vorgerichtlichen Einigungsversuchs keinen Erfolg verspricht.

(heißt das jetzt, dass von einem Insolvenzverfahren abgesehen wird?)

2. Zum Gutachter wird Rechtsanwalt... bestellt. Er soll ein schriftliches Kurzgutachten erstellen über folgende Fragen
a) Ist ein Eröffnungsgrund nach §§ 17, 18 InsO gegeben? (was für ein Grund???)
b) Ist eine die Verfahrenskosten (§54 InsO) deckende Masse vorhanden? (das habe ich glaube verstanden :shock:)

3. Gemäß den §§ 306 Abs. 2, 21 f. InsO wird jede Maßnahme der Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

(sind damit auch meine Kontopfändungen aufgehoben?)

Ich hoffe wirklich, dass Ihr mir helfen könnt.

LG
Gespeichert
 

foxtra

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 336
Re: Nach Insolvenzantrag kommt Beschluss vom Amtsgericht - HILFE!!!!
« Antwort #1 am: 16. April 2009, 12:55:00 »


1. Nach § 306 Abs. 1 S. 3 der Insolvenzordnung (InsO) wird von der Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens abgesehen, da dieses im Hinblick auf das Abstimmungsverhalten der Gläubiger im Rahmen des vorgerichtlichen Einigungsversuchs keinen Erfolg verspricht.

(heißt das jetzt, dass von einem Insolvenzverfahren abgesehen wird?)

Nein, es steht ja da, daß von einem (normalerweise zwingend notwendigen) Schuldenbereinigungsverfahren abgesehen wird.

a) Ist ein Eröffnungsgrund nach §§ 17, 18 InsO gegeben? (was für ein Grund???)

Eröffnungsgrund ist entweder Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit.

b) Ist eine die Verfahrenskosten (§54 InsO) deckende Masse vorhanden? (das habe ich glaube verstanden :shock:)

Hier besteht die Möglichkeit der Stundung.

3. Gemäß den §§ 306 Abs. 2, 21 f. InsO wird jede Maßnahme der Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

(sind damit auch meine Kontopfändungen aufgehoben?)

Ich würde sagen ja, bin mir aber nicht sicher.
Gespeichert
 

foxtra

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 336
Re: Nach Insolvenzantrag kommt Beschluss vom Amtsgericht - HILFE!!!!
« Antwort #2 am: 16. April 2009, 12:56:47 »

Die Rechtsgrundlagen einer Insolvenz sind übrigens hier gut nachzulesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/inso/index.html
Gespeichert
 

bubblesylvi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20
Re: Nach Insolvenzantrag kommt Beschluss vom Amtsgericht - HILFE!!!!
« Antwort #3 am: 16. April 2009, 13:23:03 »

Danke foxtra!

Das hat mir schon sehr weiter geholfen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz