Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bubblesylvi am 16. April 2009, 12:18:20

Titel: Nach Insolvenzantrag kommt Beschluss vom Amtsgericht - HILFE!!!!
Beitrag von: bubblesylvi am 16. April 2009, 12:18:20
Hallo,

ich hatte am 03.04. den Antrag auf Verbraucherinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht abgegeben. Jetzt kam ein Schreiben vom Amtsgericht. Leider verstehe ich da nur Bahnhof. Ich habe keinen Anwalt, der mir beim Antrag geholfen hat, da ich mir das leider nicht leisten konnte.

Vielleicht könnt ihr mir helfen!

Folgendes verstehe ich nicht:

1. Nach § 306 Abs. 1 S. 3 der Insolvenzordnung (InsO) wird von der Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens abgesehen, da dieses im Hinblick auf das Abstimmungsverhalten der Gläubiger im Rahmen des vorgerichtlichen Einigungsversuchs keinen Erfolg verspricht.

(heißt das jetzt, dass von einem Insolvenzverfahren abgesehen wird?)

2. Zum Gutachter wird Rechtsanwalt... bestellt. Er soll ein schriftliches Kurzgutachten erstellen über folgende Fragen
a) Ist ein Eröffnungsgrund nach §§ 17, 18 InsO gegeben? (was für ein Grund???)
b) Ist eine die Verfahrenskosten (§54 InsO) deckende Masse vorhanden? (das habe ich glaube verstanden :shock:)

3. Gemäß den §§ 306 Abs. 2, 21 f. InsO wird jede Maßnahme der Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

(sind damit auch meine Kontopfändungen aufgehoben?)

Ich hoffe wirklich, dass Ihr mir helfen könnt.

LG
Titel: Re: Nach Insolvenzantrag kommt Beschluss vom Amtsgericht - HILFE!!!!
Beitrag von: foxtra am 16. April 2009, 12:55:00

1. Nach § 306 Abs. 1 S. 3 der Insolvenzordnung (InsO) wird von der Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens abgesehen, da dieses im Hinblick auf das Abstimmungsverhalten der Gläubiger im Rahmen des vorgerichtlichen Einigungsversuchs keinen Erfolg verspricht.

(heißt das jetzt, dass von einem Insolvenzverfahren abgesehen wird?)

Nein, es steht ja da, daß von einem (normalerweise zwingend notwendigen) Schuldenbereinigungsverfahren abgesehen wird.

a) Ist ein Eröffnungsgrund nach §§ 17, 18 InsO gegeben? (was für ein Grund???)

Eröffnungsgrund ist entweder Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit.

b) Ist eine die Verfahrenskosten (§54 InsO) deckende Masse vorhanden? (das habe ich glaube verstanden :shock:)

Hier besteht die Möglichkeit der Stundung.

3. Gemäß den §§ 306 Abs. 2, 21 f. InsO wird jede Maßnahme der Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

(sind damit auch meine Kontopfändungen aufgehoben?)

Ich würde sagen ja, bin mir aber nicht sicher.
Titel: Re: Nach Insolvenzantrag kommt Beschluss vom Amtsgericht - HILFE!!!!
Beitrag von: foxtra am 16. April 2009, 12:56:47
Die Rechtsgrundlagen einer Insolvenz sind übrigens hier gut nachzulesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/inso/index.html
Titel: Re: Nach Insolvenzantrag kommt Beschluss vom Amtsgericht - HILFE!!!!
Beitrag von: bubblesylvi am 16. April 2009, 13:23:03
Danke foxtra!

Das hat mir schon sehr weiter geholfen.