Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: zockerman am 12. Januar 2009, 21:54:16

Titel: nach Insolvenzeröffnung --> was kommt jetzt alles ?
Beitrag von: zockerman am 12. Januar 2009, 21:54:16
Hallo zusammen,


nachdem bei mir am 27.12. das Verbraucherinsolvenzverfahren  eröffnet wurde, habe ich heute das Schreiben des IV mit beiligendem Fragebogen und Termin (Übermorgen ) bekommen. Ich bin ein wenig über die Fragen z.B. zum Vermieter verunsichert.
In einigen anderen Forenbeiträgen habe ich mit Schrecken von Lastschriftzurückbuchung des IV gelesen was z.B. Kaution, Miete, Telefon oder ähnliches betrifft.
Meine Frage deshalb, darf er das tun ? Ich bin erst zum 01.12.08 mit Freundin und am 05.10.08 geborenen Kind eingezogen. Dazu wäre es mir total peinlich vor unserer Vermieterin (privat ).

mfg A.B.
Titel: Re: nach Insolvenzeröffnung --> was kommt jetzt alles ?
Beitrag von: dobberstein am 13. Januar 2009, 09:28:22
Die Insolvenz sollte Dir nicht peinlich sein, steh dazu. Heute kann es jeden erwischen, auch Deinen Vermieter.
Titel: Re: nach Insolvenzeröffnung --> was kommt jetzt alles ?
Beitrag von: zockerman am 13. Januar 2009, 18:42:50
na ein wenig ist mir das schon alles peinlich. bin ja auch selbst schuld  :rougi:

aber eine andere Frage. Mir ist jetzt beim Kopieren der Papiere für den Termin beim IV aufgefallen, das wir die Kaution für die neue Wohnung ganz über das Konto meiner Freundin abgewickelt hatten, da mir zu der Zeit die Postbank schon mit Kündigung ect. gedroht hatte, und dann auch gekündigt hat  Kann der IV in irgendeiner Weise auch über Ihr Konto verfügen ? Meine letzten 2 Gehälter musste ich auch über Ihr Konto laufen lassen, da  mein neues beantragtes Girokonto bei einer Onlinebank noch nicht freigegeben wurde. Ich muss dazu sagen, "offiziell" ist sie noch verheiratet, nicht mit mir. ( Scheidung ist beantragt ).
Titel: Re: nach Insolvenzeröffnung --> was kommt jetzt alles ?
Beitrag von: kaempfer am 16. Januar 2009, 19:30:50
ich hatte auch alles über meine Frau laufen können die nicht drann.
Wenn du dein Lohn über deine Freundinn laufen hast ist iO
weil dein Arbeitgeber verpflichtet ist alles Pfändbare direkt an den TH zu Überweisen