Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: doris 1 am 02. April 2014, 14:47:57
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Hallo Leute
Die 6 Jahre der Inso wahren Mitte Dezember 2013 für mich und auch für meinen Mann abgelaufen
Erteilung der Restschuldbefreiung kam erst nach telefonieren und drängeln.bei Gericht am 06.02.2014 soweit alles in Ordnung
Hatte am 31.03.2014 wieder beim Gericht angerufen und um die Endabrechnung gebeten, schreiben für mich kam umgehend der Inhalt lautet
nach erteilter Restschuldbefreiung ist die seinerzeit bewilligten Stundung der Verfahrenskosten abgelaufen.Die entstandenen Gerichtskosten bei drei Schuldnern
von 1498,10€ sind binnen drei Wochen zu zahlen
Sollten sie nicht in der Lage sein,kann das Gericht auf Antrag die Stundung verlängern.
wie soll ich den Antrag aufsetzen ?? oder gibt es im Internet einen Vordruck und soll ich nur den Rentenbescheid von mir von ck.450,00€ oder auch den von meinen Mann von ck.1280,00€ noch beilegen !!
wie hoch sollte ich die Ratenhöhe festsetzen und wird die Rente von meinen Mann auch mit berechnet
besten dank für Antworten Doris
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Bitten Sie erst einmal um eine weitere Stundung der Verfahrenskosten jeweils für die einzelnen Verfahren. Die Stundung ist nicht vom gemeinsamen Einkommen abhängig, sondern vom Einkommen des Einzelnen. Die Entscheidung trifft das Gericht nach den Regeln für die Prozeßkostenhilfe.
Eine weitere Stundungsbewilligung halte ich für realistisch.
Der Antrag kann formlos und so schnell als möglich erfolgen.
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Hallo
erst mal 1000 dank an der Alte :cheesy:
ich war gestern nochmal bei der AWO Schuldnerberatung, die hatten dort einen Antrag auf verfahrenskostenstundung (Verlängerung) den sie mit mir zusamen ausgefüllt haben,den da kann man auch noch Fehler machen :gruebel:. war heute morgen schon bei der Post und habe den Brief per Einwurf einschreiben an das Amtsgericht abgeschickt super Beratung
du hast auch recht sie wollten nur meinen Rentenbescheid haben
das Gehalt von meinen Mann spielt keine Geige
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am 12.04.14 Beschluss vom Amtsgericht bekommen
In dem Verfahren zur Erteilung Restschuldbefreiung der Treuhänder und Gerichtskosten wird die durch Beschluss vom 11.12.2007 bewilligte Stundung
der gesamten Verfahrenskosten verlängert (§ 4 b Abs.1 InsO.
Eine Ratenzahlung wird vorerst nicht angeordnet.
Gründe
Der Schuldnerin wurden die Verfahrenskosten für das Verfahrenskosten,eröfnungsverfahren,Hauptverfahren und Restschuldbefreiungsverfahren gestundet
Aufgrund der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin ist sie derzeit nicht zu einer Ratenzahlung verpflichtet.
Die noch nicht beglichenen Kosten für das Eröffnung,Haupt und Restschuldbefreiungsverfahren von 1.498,10€
die Schuldnerin hat beantragt,die Stundung zu verlängern.
die Rechtspflegerin
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Meine Frau hat diese Stundung auch erhalten. Wie lange läuft diese Stundung? Verfällt irgendwann (nach 4 Jahren?) diese Forderung?