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Autor Thema: Nachbarschaftshilfe bei Privatinsolvenz  (Gelesen 2498 mal)

neff888

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Nachbarschaftshilfe bei Privatinsolvenz
« am: 01. Juli 2010, 11:52:48 »

ich habe die Privatinsolvenz beantragt ist aber noch nicht durch. Der pfändbare Betrag von meiner Rente wird schon gepfändet.
Meine Frage, wenn ích durch die Nachbarschaftshilfe ca. 80 € im Monat verdienen könnte, würde dieses Geld auch gefändet werden ?
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paps

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Re: Nachbarschaftshilfe bei Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 01. Juli 2010, 21:35:20 »

Nicht ganz so einfach zu beantworten.

Erfolgt die Bezahlung als Minijob, könnte es auf Antrag zur Zusammenrechnung kommen.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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doktor mabuse

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Re: Nachbarschaftshilfe bei Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 02. Juli 2010, 10:05:05 »

Hallo,

gemeinhin vestehen die Meisten unter "Nachbarschaftshilfe" , daß irgendwie Geld schwarz und am Fiskus vorbeigeführt wird, damit alle Beteiligten etwas davon haben. Die ganzen Häuslebauer und Hobbyhandwerker können sicher ein Lied davon singen...
Ist ein grenzwertiges Thema über das man endlos diskutieren kann...denn Hilfe und Geld passen irgendwie nicht so zusammen...

Wollen Sie denn den Zusatzverdienst beim TH angeben? Dann könnte aber, wie pas schon gesagt hat, eine Aufrechnung erfolgen.

Ich habe auch über solche Möglichkeiten nachgedacht, da mir auch zu wenig monatlich bleibt, bin aber zu dem Schluß gekommen es zu lassen, lohnt nicht wirklich und das Risiko ist mir zu hoch.

Eine andere Möglichkeit wäre, sich in Naturalien bezahlen zu lassen, als Dankeschön für die Nachbarschaftshilfe, da sehe ich kein Risiko daß irgendwer plaudert.
Vom Geld müßte man sich ohnehin etwas kaufen...

Gruß,
Doktor Mabuse
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neff888

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Re: Nachbarschaftshilfe bei Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 02. Juli 2010, 11:18:51 »

Danke für die Antworten, das ganze ginge über die Hospitalverwaltung. (ältere Menschen stundenweise betreuen) doch dann lasse ich es lieber.
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doktor mabuse

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Re: Nachbarschaftshilfe bei Privatinsolvenz
« Antwort #4 am: 02. Juli 2010, 11:46:52 »

Hallo,

ich wollte ihnen nicht ihren Zusatzverdienst ausreden, aber das Ganze ist ja nicht mehr auf einer privaten Ebene, sondern es kommt ein Verwaltungsapparat ins Spiel und somit wäre wohl die Sache auch transparent/offiziell.

Und auch wenn Sie bald in Inso sind, sollten Sie überlegen, in welchen Verhältnis Aufwand und Nutzen stehen, damit Sie nicht "Umsonst" arbeiten müssen und Etwas überbleibt, sonst könnten Sie es gleich ehrenamtlich tun.


Gruß,
Doktor Mabuse
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paps

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Re: Nachbarschaftshilfe bei Privatinsolvenz
« Antwort #5 am: 02. Juli 2010, 21:51:57 »

...nicht "Umsonst" arbeiten müssen und Etwas überbleibt, sonst könnten Sie es gleich ehrenamtlich tun.

Dann kann man aber die Entschädigung behalten, sogar unversteuert.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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doktor mabuse

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Re: Nachbarschaftshilfe bei Privatinsolvenz
« Antwort #6 am: 02. Juli 2010, 22:08:53 »

Hallo,

stimmt paps,  Aufwandendentschädigungen im üblichen Rahmen fürs Ehrenamt sind pfändungs uns steuerfrei.
Vielleicht sollte man diesen Weg gehen.

Gruß
Doktor Mabuse
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