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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Nachforderung der Stadtwerke u. erneute Kündigungsandrohung PKW-Finanzierung  (Gelesen 3343 mal)

oldsusy

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Hallo alle zusammen,

bräuchte noch einmal eure Hilfe.

Vor ein paar Tagen bekamen wir die Schlussabrechnung des Energieversorgers. Abrechnungszeitraum Dez. 2007 bis 01.12.2008 mit einer Forderung in Höhe von 240,- €.

Die TH untersagte uns, die Rechnung in voller Höhe zu begleichen, da das Inso-Verfahren im Oktober 2008 eröffnet wurde und die Forderung größtenteils aus der Zeit vor Eröffnung stamme und somit als Insolvenzforderung angemeldet werden.

Bei Durchsicht der Unterlagen ist mir aber aufgefallen, dass wir durch den Umzug für das alte Haus 1 Abschlag zu wenig gezahlt haben....dieser schlug sich natürlich in der jetzt vorliegenden Abrechnung nieder.

Die Zahlungen der Abschläge sind nachweisbar.....darf ich die Forderung jetzt begleichen? Hätten wir den Abschlag, der den Stadtwerken zustand, Ende November 2008 gezahlt, würde dem TH jetzt ein Guthaben ausgezahlt werden.

Nochmals zur Verdeutlichung: der Abschlag war für den Monat November 2008 fällig, Eröffnung des Verfahrens im Oktober 2008.

Das Thema finanziertes Auto ist auch noch nicht vom Tisch! Never ending story.....

Nachdem unmittelbar nach Eröffnung des Inso-Verfahrens das Auto freigegeben wurde, weil wir es für die Wege zur Arbeit benötigen, sind jetzt neue Probleme aufgetreten.

Leider war ich nicht schnell genug, alles auf Dauerauftrag umzustellen, sodaß die TH alle Einzugsermächtigungen im Juli 2008 zurückgeholt hat.....darunter war auch die Rate an die PKW-Bank. Jetzt geht das ganze Theater wieder los! Heute erhielten wir die Kopie des Bank-Schreibens an die TH.....sollte die ausstehende Rate nicht unverzüglich gezahlt werden, dürfen wir das Auto an den Händler zurückgeben!

Ok.....wir dürfen nicht zahlen! Was ist denn, wenn eine andere Person die offene Rate übernimmt? Das müßte doch erlaubt sein....meine Mutter würde sie sofort für uns übernehmen!

Ich hoffe, dass ihr mir, wie immer, helfen könnt!

Euch einen angenehmen Abend!

Liebe Grüße

Oldsusy

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MissTraut

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Hallo Oldsusy,

zur Strom-Geschichte kann ich Dir nicht viel schreiben.

Zum Auto:

IV hat Fahrzeug freigegeben, die Bank wird dann wohl auch den Vertrag fortführen unter der Prämisse, dass keine Rückstände entstehen, die leider durch die Lastschrift-Rückruf-Aktion des IV entstanden sind.

Sofern möglich würde ich die Rückstände umgehend ausgleichen und dann sollte der Vertrag auch weiterlaufen, ansonsten versuchen eine kurzfristige Zahlungsvereinbarung mit der Bank treffen. Die Autobanken kämpfen doch um jeden Vertrag, der im Bestand bleibt und sofern die Finanzierung vorher auch gut bedient wurde, sind die Chancen da nicht gerade schlecht.

LG
MissTraut
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oldsusy

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Hallo MissTraut,

Es ist möglich, den Rückstand auszugleichen.....meine Mutter würde es machen!

Aber darf jemand anderes denn diese Forderung zahlen? Ich bin so übervorsichtig geworden.....möchte einfach nichts falsch machen!

Liebe Grüße

Oldsusy
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MissTraut

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Oldsusy, das geht deshalb weil IV das Fahrzeug freigegeben hat, ansonsten würde das sicherlich problematisch werden.

Wir können aber auch gerne kurz mal telefonieren  :wink: geht jetzt so öffentlich nicht so gut, was ich noch zu sagen hätte :whistle:

LG
MissTraut
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paps

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Wer ruft  mich eigentlich an?  :whistle:

Zu den Energieschulden:

Aus der Abrechnung sollte doch hervorgehen, wann die Raten gezahlt wurden?
Steht bei uns immer drauf.

Ist die offene Rate eine aus der Zeit nach Eröffnung, könnte der Versorger praktisch den November anmahnen  :whistle:und Sie könnten zahlen.

Anderen Falls sind die Abschläge ja nur eine Vorauszahlung für den Abrechnungszeitraum.
Es ist somit unerheblich, wann ein Abschlag fehlte.
Hier müßte jetzt 1/12  der Gesamtforderung als  Neuforderung offen sein. (Dez07 -Nov08)
Dieses 1/12 wäre also eine Neuforderung (20,-) und ist zu bezahlen.


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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

oldsusy

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Moin,

@ paps: Sind Sie dabei zu vereinsamen? Ich dachte, bei einem full-time-job und einem unermüdlichen Einsatz im Forum wären Sie ausgelastet  :wink:.....stellen Sie doch Ihre Privatnummer ins Forum! Da finden sich bestimmt viele, die Sie anrufen!

Spaß beiseite.....der offene Abschlag war nach Eröffnung des Verfahrens fällig, deshalb möchten wir ja auch zahlen, da der Fehler auf unserer Seite liegt!
Manch einer wird vielleicht jetzt denken " Mensch seid doch froh...habt ihr wieder 240 € mehr im Sack!" So kann und möchte ich aber nicht denken! Dem Energieversorger steht dieses Geld zu und wir möchten uns nicht noch einen Gläubiger ans Bein hängen!

Werde gleich die TH anrufen und die Sache offen mit ihr besprechen......zum Glück klappte das bisher immer supergut......vielleicht kann der Energieversorger, gemäß Ihres Rates, die Endabrechnung in der Form annahmen, dass dies aufgrund eines nicht-gezahlten Abschlages nach Eröffnung des Verfahrens resultiert!

Und wegen des Autos hat sie vielleicht auch eine Lösung parat, denn meines Wissens ist das Fahrzeug nicht aus der Masse gelöst worden. Mit der finanzierenden Bank wurde nur vereinbart ( durch die TH ), dass wir die Raten weiterzahlen werden und das Fahrzeug weiterhin nutzen dürfen! Oder ist das eine Freigabe?

Nunja.....werde nach Klärung kurz im Forum Bericht erstatten......vielleicht stehen ja andere auch vor einem ähnlichen Problem!

Allen einen schönen Tag,

liebe Grüße

Oldsusy
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dobberstein

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Eine Freigabe ist eine einseitige, empfangsbedürftige, nicht widerrufliche Willenserklärung, die darauf gerichtet ist, die Massezugehörigkeit des freizugebenden Gegenstandes auf Dauer aufzugeben.
Hast Du ein entsprechendes Schreiben Deiner Thin erhalten?
Wenn "nein" halt Dich an Deine Treuhänderin.
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pd
 

oldsusy

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Hallo dobberstein,

solch ein Schreiben liegt uns nicht vor!

Wir haben aber zum Glück eine TH, die immer erreichbar ist und versucht, schnellstmöglich zu helfen!

Die rückständige Rate darf gezahlt werden, da es benötigt wird, um zur Arbeit zu fahren.....also " irgendwie " doch aus der Masse genommen ist.
Sie hat sich diesen Anruf vermerkt und es wird uns in keinem Fall ein Strick daraus gedreht! Das war uns die Hauptsache!

Auch die Schlussabrechnung des Energieversorgers darf beglichen werden, da wir nachweislich den letzten Abschlag, der nach Inso-Eröffnung fällig war, schuldig sind!

Somit hat sich alles zum Guten gewendet und wir können wieder zur Tagesordnung übergehen!   :juchu:

Nochmals danke an alle, die so schnell Tipps gegeben haben!  :thumbup:

LG

Oldsusy
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MissTraut

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Huhu Du Oldsusy Du  :wink:

schöne Nachricht. Alles wird gut  :whistle:

LG
MissTraut


Wer ruft  mich eigentlich an?  :whistle:

@Paps: Armer schwarzer Kater  :streichel:
Da fällt mir spontan ein Lied ein: Keine Sau ruft mich an, keine Sau interessiert sich für mich ....

Aber ich denke mal, so schlimm wird es doch nicht sein  :wink:
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oldsusy

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Guten Morgen MissTraut,

jo.....manches läßt sich verhältnismäßig schnell klären.....und es ist immer wieder schön, zu spüren, dass die Mitglieder im Forum hilfsbereit hinter einem stehen!

Sollte es bei paps doch schlimmer sein, als angenommen, dann schnappen wir uns Mandy und machen mal nen Abstecher in die " neuen Bundesländer " ......dann gibts ein paar Runden Mitleid für den " armen schwarzen Kater " !!!!

Allen einen schönen Tag!

LG
OldSusy
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