Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Gast am 13. April 2006, 01:42:00
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HILFE,
weiss jemand wie werden die NAchlassinsolvenzkosten berechnet ???
Zählt zu der Erbmasse absolut alles ? - und was kann ich als Erbe behalten ?
Mein Ziel ist es - dass das Insolvenzverfahren gar nicht eröffnet wird bzw mangels MAsse abgelehnt wird ?
Danke für Eure Hilfe
Joy
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Hallo Joy
gib doch einfach mal \"Kosten der Nachlassinsolvenz\" oder Nachlassinsolvenz bei google ein.
Hast Du geerbt, dann kannst Du das Erbe ausschlagen. Hast Du das Erbe nicht ausgeschlagen, stellst jedoch eine Überschuldung des Erblassers fest, dann kannst Du die Haftung beschränken.
Das sind nur einige Stichworte.
Gruss Sanierer
P.S. mehr Informationen gibt es bei:
www.123recht.net/article.asp?a=8603& f=ratgeber_erbrecht_erbewattnumcneubert&p=6
[ Diese Nachricht wurde editiert von : Sanierer on 13-04-2006 09:48 ]