Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: meanmachine am 04. Januar 2010, 11:03:44
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:hi:
Moin zusammen,
Status:Aktenz. u Verzicht auf Planverfahren vom Gericht erhalten.14 Tage Frist
Frage: Post von einem RA bekommen. Forderung von 1980,schlägt Vergleich vor.
Kann ich das dem Gericht mitteilen,zur Gläubigertabelle?
In welcher Form?Gibts im Net irgendwo einen Musterbrief zur Nachmeldung?
Hab nur das Schreiben vom RA.
Dank im voraus
Mean......
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formlos an das Gericht als Ergänzung zur Gläubigeraufstellung.
Kurzbegründung wegen des Vergessens angeben.
GgF sollte die Forderung wegen Verjährung bestritten werden.
Wurde die Forderung 1980 tituliert?
Gab es danach Aktivitäten?
Wann kam der Brief?
Verjährung?
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Danke paps,
Wurde 1982 tituliert.
2001 letzte EV.
27.12.2009 Post RA! Antragstellung zur Eröffnung PI 9.12.2009 bei AGChemnitz.
Verjährung,wahrscheinlich nicht.Titel 30 J gültig
Noch ne kurze Frage:
Das AG beabsichtigt mit Schreiben vom 30.12.2009 auf das Planverfahren zu verzichten.
Wie lange dauert es dann Erfahrungsgemäss ca. bis zur Eröffnung und ab wann dürfen GL
nicht mehr Vollstrecken?
:hi:
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in ca 4 Wochen sollte eröffnet sein.