Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: meanmachine am 04. Januar 2010, 11:03:44

Titel: Nachmeldung Gläubiger
Beitrag von: meanmachine am 04. Januar 2010, 11:03:44
 :hi:
Moin zusammen,

Status:Aktenz. u Verzicht auf Planverfahren vom Gericht erhalten.14 Tage Frist

Frage: Post von einem RA bekommen. Forderung von 1980,schlägt Vergleich vor.
           Kann ich das dem Gericht mitteilen,zur Gläubigertabelle?
           In welcher Form?Gibts im Net irgendwo einen Musterbrief zur Nachmeldung?                   
           Hab nur das Schreiben vom RA.
           Dank im voraus
           Mean......
Titel: Re: Nachmeldung Gläubiger
Beitrag von: paps am 04. Januar 2010, 19:37:34
formlos an das Gericht als Ergänzung zur Gläubigeraufstellung.
Kurzbegründung wegen des Vergessens angeben.
GgF sollte die Forderung wegen Verjährung bestritten werden.


Wurde die Forderung 1980 tituliert?
Gab es danach Aktivitäten?
Wann kam der Brief?
Verjährung?
Titel: Re: Nachmeldung Gläubiger
Beitrag von: meanmachine am 04. Januar 2010, 21:25:41
Danke paps,

Wurde 1982 tituliert.
2001 letzte EV.
27.12.2009 Post RA!  Antragstellung zur Eröffnung PI 9.12.2009 bei AGChemnitz.
Verjährung,wahrscheinlich nicht.Titel 30 J gültig

Noch ne kurze Frage:
Das AG beabsichtigt mit Schreiben vom 30.12.2009 auf das Planverfahren zu verzichten.
Wie lange dauert es dann Erfahrungsgemäss ca. bis zur Eröffnung und ab wann dürfen GL
nicht mehr Vollstrecken?
 
                                                   :hi:
Titel: Re: Nachmeldung Gläubiger
Beitrag von: paps am 05. Januar 2010, 22:53:41
in ca 4 Wochen sollte eröffnet sein.