Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: nova01 am 23. Oktober 2012, 19:36:48

Titel: Nachmeldung von Gläubigern
Beitrag von: nova01 am 23. Oktober 2012, 19:36:48
Hallo liebe User,

habe mich gerade neu angemeldet da ich kurz vor der Anmeldung meiner Pi bin, genaugenommen wird sie morgen Mittag beantragt.
Jetzt zu meiner Frage .... es wird ja eine Gläubigertabelle erstellt, wie lange habe ich die Möglichkeit evtl. vergessene Gläubiger oder neu dazugekommene nach zu melden? Es wird ja auch öffentlich gemacht das ich Pi angemeldet habe, können sich dann auch Gläubiger selbstständig beim AG melden? Ich steige bei meinen ganzen Gläubigern leider schon lange Zeit nicht mehr durch selbst mit der Hilfe der SB nicht  :heulen: und da ich nun diesen schritt gehe möchte ich natürlich auch sämtliche Gläubiger dort mit drin haben, damit ich nach den Jahren wirklich ein neues Leben beginnen kann, das bin ich mir selber und vorallem meiner Tochter schuldig. Habe einen riesen Schiss vor der ganzen Sachen.

LG und danke im vorraus nova01
Titel: Re: Nachmeldung von Gläubigern
Beitrag von: Der_Alte am 24. Oktober 2012, 20:08:32
Wenn Sie mit gutem Gewissen alle Gläubiger gesucht haben und die Tabelle ausgefüllt haben, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich auch kein weiterer meldet. Ansonsten kann man bis zum Prüfungstermin noch nachmelden. Das sollte aber wirklich nur der Einzelfall sein und man sollte auch deutlich machen können, warum dieser Gläubiger nicht in die Tabelle aufgenommen wurde.
Titel: Re: Nachmeldung von Gläubigern
Beitrag von: tomwr am 24. Oktober 2012, 23:49:40
Ansonsten kann man bis zum Prüfungstermin noch nachmelden. Das sollte aber wirklich nur der Einzelfall sein und man sollte auch deutlich machen können, warum dieser Gläubiger nicht in die Tabelle aufgenommen wurde.
Sofern sich wirklich ein vergessener Gläubiger meldet, kann man den unter den genannten Voraussetzungen auch jederzeit später nachmelden. Der Prüfungstermin ist da nicht relevant. Vollständig sein muss die Liste ja im Grunde bei Antragstellung. Wann sich ein vergessener Gläubiger in Erinnerung bringt, kann man wohl kaum beeinflussen. Sofern es nicht schuldhaft oder grob fahrlässig ist, muss es sanktionslos für das Verfahren bleiben.
Titel: Re: Nachmeldung von Gläubigern
Beitrag von: nova01 am 25. Oktober 2012, 05:27:34
danke für die antworten....und gleich noch eine frage darf man vor eröffnung des verfahrens noch gläubiger bezahlen??? oder darf ich das jetzt schon nicht mehr? dazu muss ich sagen meine schuldnerberaterin will wegen meines jobs den antrag erst mitte dezember abschicken.also darf ich doch rein theoretisch bis dahin noch kleinere gläubiger bezahlen oder irre ich mich ???
Titel: Re: Nachmeldung von Gläubigern
Beitrag von: Lissi am 25. Oktober 2012, 07:45:19
Bis kurz vor Antragstellung habe ich noch einzelne Gläubiger bedient.  Da wo es sinnvoll war und nicht gleich mit Riesensummen. Also wenn dadurch ein Gläubiger komplett aus der Liste rausfällt weil er ein paar Hundert Euro bekommt oder die Handyrechnung bezahlt wird oder so.... so habe ich es gemacht und es gab keinerlei Probleme.
Ich musste allerdings im eröffneten Verfahren schon ein paar Takte zu einer grösseren Summe erklären, die ich vor Abgabe des Antrages vom Konto abgehoben habe. 
Titel: Re: Nachmeldung von Gläubigern
Beitrag von: nova01 am 25. Oktober 2012, 13:15:51
ok vielen dank erstmal  :biggrin:
Titel: Re: Nachmeldung von Gläubigern
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 25. Oktober 2012, 13:34:30
Warum bedient man noch Gläubiger die sowieso am Verfahren teilnehmen? Miete, Strom, Risikoversicherung ok, aber alles andere ist Verschwendung...das Geld hätte man schön sparen können.
Titel: Re: Nachmeldung von Gläubigern
Beitrag von: Lissi am 25. Oktober 2012, 14:23:19
Ich sprach von Gläubigern, die eben dadurch nicht am Verfahren teilnehmen.
Titel: Re: Nachmeldung von Gläubigern
Beitrag von: tomwr am 25. Oktober 2012, 17:39:57
danke für die antworten....und gleich noch eine frage darf man vor eröffnung des verfahrens noch gläubiger bezahlen??? oder darf ich das jetzt schon nicht mehr? dazu muss ich sagen meine schuldnerberaterin will wegen meines jobs den antrag erst mitte dezember abschicken.also darf ich doch rein theoretisch bis dahin noch kleinere gläubiger bezahlen oder irre ich mich ???

Vorsicht ! Hier geht es sicher um ein Verbraucherinsolvenzverfahren.

Da sollten die angeschriebenen Gläubiger für den außergerichtlichen Einigungsversuch und dessen Forderungen dann schon mit dem bei Gericht eingereichten Unterlagen übereinstimmen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei Gericht gern gesehen wird. Immerhin könnten der/die Gläubigerzahlungen angefechtet werden und im Grunde sehe ich hier  vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung. Wo kein Kläger da kein Richter aber möglicherweise läßt sich das aus den eingereichten Unterlagen entnehmen.

Ich würde also unbedingt vorher mit der Schuldnerberatung reden. Meiner Meinung nach ist das so nicht (mehr) möglich, zumindest nicht wenn den Gläubigern bereits ein konkretes Vergleichsangebot unterbreitet wurde.

Ich verstehe sowieso nicht, wieso man unbedingt noch Gläubiger befriedigen möchte so kurz vor der Insolvenz.
Titel: Re: Nachmeldung von Gläubigern
Beitrag von: nova01 am 25. Oktober 2012, 20:00:33
weil es sich dabei um ein familienmitglied handelt und er ist bis jetzt noch nicht gemeldet also bei meiner schuldnerberaterin .....möchte einfach ihn einfach nicht da mit drin haben und könnte ihn im november bezahlen .....es handelt sich dabei um einen betrag von 250 euro von einer autoreperatur ....da er noch nicht gemeldet ist und ich ihn ja jetzt bezahlen kann dürfte das doch keine probleme geben oder
Titel: Re: Nachmeldung von Gläubigern
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 25. Oktober 2012, 20:32:31
Sie sollten solche Zahlungen jedenfalls nicht über ihr Konto abwickeln....das könnte sonst übel werden.
Titel: Re: Nachmeldung von Gläubigern
Beitrag von: Der_Alte am 25. Oktober 2012, 20:34:54
In diesem Fall ist nur Bares wahres, ansonsten holt sich der TH das Geld nämlich zurück (§ 130 ff. InsO)
Titel: Re: Nachmeldung von Gläubigern
Beitrag von: Lissi am 25. Oktober 2012, 22:45:34

Vorsicht ! Hier geht es sicher um ein Verbraucherinsolvenzverfahren.



Das hab ich nicht bedacht. Stimmt, wenn Gläubiger bei einem aussergerichtlichen Einigungsversuch schon aufgeführt sind, sollte man die auch mit in die Insolvenz nehmen!




Titel: Re: Nachmeldung von Gläubigern
Beitrag von: tomwr am 27. Oktober 2012, 00:20:58
weil es sich dabei um ein familienmitglied handelt und er ist bis jetzt noch nicht gemeldet also bei meiner schuldnerberaterin .....

Ja dann zahl das Familienmitglied halt in Bar und gut ist. Und posaune das vielleicht nicht überall raus.