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Autor Thema: Nachmeldung zur Insoanmeldung  (Gelesen 2337 mal)

lissi805

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Nachmeldung zur Insoanmeldung
« am: 03. Juni 2009, 17:29:24 »

hallo ,

mein Inso-antrag ist in Bearbeitung bei Gericht, ich warte auf die Eröffnung.
Ich habe eine ARAG rechtschutzversicherung, kann diese aber seit 2 Monaten nicht mehr bezahlen .
es sind 39,90 im Monat u. zur Zeit brauche ich das Geld für die Pflege , da die Erhöhung auf Stufe 2 noch in bearnbeitung ist.
Die Arag habe ich schon um Kulanz gebeten mich aus dem Vertrag zu entlassen ,
sie stimmen dem erst zum 31.12.09 zu.
Kann ich das noch nachmelden , obwohl es erst seit 2 monaten ist.?
Was kann ich tun ?
Danke für die Antwort.
Lissi805
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paps

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Re: Nachmeldung zur Insoanmeldung
« Antwort #1 am: 03. Juni 2009, 23:56:20 »

Wenn Sie aus objektiven Gründen, die gegeben sein sollten, nicht zahlen können, melden Sie die Forderung beim ersten Termin mit dem TH nach.
Alle Forderungen, die vor Eröffnung entstanden sind, nehmen am Verfahren teil.

Und eine RS für 39,90 ist ganz schön teuer!!?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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lissi805

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Re: Nachmeldung zur Insoanmeldung
« Antwort #2 am: 08. Juni 2009, 05:30:10 »

Guten Morgen ,

habe noch eine Frage, ich habe einen Brief von Inkasso, wegen einer Forderung von Neckermann bekommen .
gemeldet sind diese beim Inso-antrag.
was mache ich jetzt damit ?
Dem Inkasso mitteilen , das Inso.antrag bei gericht liegt und das Aktenzeichen mitteilen oder Mitteilung ans Gericht weiterleiten.
 danke für die Antworten.
gruß  lissi
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dobberstein

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Re: Nachmeldung zur Insoanmeldung
« Antwort #3 am: 08. Juni 2009, 11:26:33 »

Abwarten und Tee trinken.
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pd
 

lissi805

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Re: Nachmeldung zur Insoanmeldung
« Antwort #4 am: 08. Juni 2009, 16:55:16 »

Hallo ,

abwarten und Tee trinken , ist nicht so meins.
vieleicht kann mir jemand raten , wie ich mich verhalten soll , gegenüber dem Inkassoschreiben.
Soll ich jedes Schreiben , auch von anderen Gläubigern ans Gericht nachsenden ?
Oder alles sammeln bis ich einen TH habe?

LG Lissi
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paps

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Re: Nachmeldung zur Insoanmeldung
« Antwort #5 am: 08. Juni 2009, 17:26:01 »

Sammeln und dem TH  zukommen lassen.

Wenn Sie nicht warten können, dann das Gericht anrufen und Aktenzeichen erfragen.
Dies dem Inkasso mitteilen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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stef1601

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Re: Nachmeldung zur Insoanmeldung
« Antwort #6 am: 08. Juni 2009, 17:37:13 »

Wenn sie mit angegeben sind, brauchste nix machen. Briefe sammeln und Gut ist die Sache! Keine Panik!
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