Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: lissi805 am 03. Juni 2009, 17:29:24

Titel: Nachmeldung zur Insoanmeldung
Beitrag von: lissi805 am 03. Juni 2009, 17:29:24
hallo ,

mein Inso-antrag ist in Bearbeitung bei Gericht, ich warte auf die Eröffnung.
Ich habe eine ARAG rechtschutzversicherung, kann diese aber seit 2 Monaten nicht mehr bezahlen .
es sind 39,90 im Monat u. zur Zeit brauche ich das Geld für die Pflege , da die Erhöhung auf Stufe 2 noch in bearnbeitung ist.
Die Arag habe ich schon um Kulanz gebeten mich aus dem Vertrag zu entlassen ,
sie stimmen dem erst zum 31.12.09 zu.
Kann ich das noch nachmelden , obwohl es erst seit 2 monaten ist.?
Was kann ich tun ?
Danke für die Antwort.
Lissi805
Titel: Re: Nachmeldung zur Insoanmeldung
Beitrag von: paps am 03. Juni 2009, 23:56:20
Wenn Sie aus objektiven Gründen, die gegeben sein sollten, nicht zahlen können, melden Sie die Forderung beim ersten Termin mit dem TH nach.
Alle Forderungen, die vor Eröffnung entstanden sind, nehmen am Verfahren teil.

Und eine RS für 39,90 ist ganz schön teuer!!?
Titel: Re: Nachmeldung zur Insoanmeldung
Beitrag von: lissi805 am 08. Juni 2009, 05:30:10
Guten Morgen ,

habe noch eine Frage, ich habe einen Brief von Inkasso, wegen einer Forderung von Neckermann bekommen .
gemeldet sind diese beim Inso-antrag.
was mache ich jetzt damit ?
Dem Inkasso mitteilen , das Inso.antrag bei gericht liegt und das Aktenzeichen mitteilen oder Mitteilung ans Gericht weiterleiten.
 danke für die Antworten.
gruß  lissi
Titel: Re: Nachmeldung zur Insoanmeldung
Beitrag von: dobberstein am 08. Juni 2009, 11:26:33
Abwarten und Tee trinken.
Titel: Re: Nachmeldung zur Insoanmeldung
Beitrag von: lissi805 am 08. Juni 2009, 16:55:16
Hallo ,

abwarten und Tee trinken , ist nicht so meins.
vieleicht kann mir jemand raten , wie ich mich verhalten soll , gegenüber dem Inkassoschreiben.
Soll ich jedes Schreiben , auch von anderen Gläubigern ans Gericht nachsenden ?
Oder alles sammeln bis ich einen TH habe?

LG Lissi
Titel: Re: Nachmeldung zur Insoanmeldung
Beitrag von: paps am 08. Juni 2009, 17:26:01
Sammeln und dem TH  zukommen lassen.

Wenn Sie nicht warten können, dann das Gericht anrufen und Aktenzeichen erfragen.
Dies dem Inkasso mitteilen.
Titel: Re: Nachmeldung zur Insoanmeldung
Beitrag von: stef1601 am 08. Juni 2009, 17:37:13
Wenn sie mit angegeben sind, brauchste nix machen. Briefe sammeln und Gut ist die Sache! Keine Panik!