"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Nachträglich angemeldete Forderung  (Gelesen 1926 mal)

crimo65

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 36
Nachträglich angemeldete Forderung
« am: 06. Juni 2013, 02:55:41 »

Hallo an alle,
konnte in den Insolvenzbekanntmachungen entnehmen, dass eine zusätzliche Forderung zu meinem Verfahren (Eröffnet im August 2009, noch keine WVP) besteht. Mir ist fast die Kaffeetasse aus der Hand gefallen. Beim TH nur Sprechzeiten, natürlich nicht am gestrigen Tag.
Ich zum Insolvenzgericht gefahren. Akte durchgesehen.
Tatsächlich hat eine Bank im Januar 2013 !!!!!! eine zusätzlich Forderung gemeldet. Diese Bank hat aber schon zwei Forderungen zur Eröffnung 2009 angemeldet. Wie können die denn jetzt noch fast 4 Jahre danach noch eine Forderung anmelden??
Zudem hat diese Bank versucht, nach der Eröffnung im Jahr 2010 durch eine Gerichtsvollzieherin zu pfänden. Ich habe damals den Beschluss gefaxt und gut war. Zudem habe ich im Jahre 2010, als die Pfändung durch diese Bank bevorstand, beim TH angerufen. Dort die lapidare Mitteilung :"Vielleicht haben Sie dort neue Schulden gemacht......(!!) Dies wurde natürlich verneint.
Ich habe damals alles offen gelegt und die Bank hat, wie geschrieben, Forderungen angemeldet. Und jetzt fast 4 Jahre danach nochmals. Was stimmt denn da nicht. Und was kann mir passieren.
Und müsste ich nicht über weitere angemeldete Forderungen informiert werden??
Es wird im schriftlichen Verfahren geprüft. Bekomme ich dann eine Info, wie das ausgegangen ist, um evtl. Widerspruch einzulegen?? Und wie soll ich mich jetzt verhalten? Nochmal den Treuhänder anrufen?? Ich bin froh, wenn ich ihn nicht höre und sehe.......

Vielen Dank schon mal für Antworten. 
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Nachträglich angemeldete Forderung
« Antwort #1 am: 06. Juni 2013, 19:46:54 »

Zitat
Wie können die denn jetzt noch fast 4 Jahre danach noch eine Forderung anmelden?? Was stimmt denn da nicht.
Wenn das Verfahren noch läuft, dann geht das. Inhaltlich müssen Sie sie ggf. prüfen oder prüfen lassen.

Zitat
Und was kann mir passieren.
Nichts.
Die Bank bekommt nur eine höhere Quote, wenn die Forderung festgestellt wird.

Zitat
Und müsste ich nicht über weitere angemeldete Forderungen informiert werden??
Nein.
Eine Mitteilung bekommen Sie nur, wenn ein Gläubiger eine Forderung aus unerlaubter Handlung anmeldet.

Zitat
Es wird im schriftlichen Verfahren geprüft. Bekomme ich dann eine Info, wie das ausgegangen ist, um evtl. Widerspruch einzulegen??
Nein.
Nach dem Termin ist es eh zu spät, da können Sie die Forderung nicht mehr bestreiten.

Zitat
Und wie soll ich mich jetzt verhalten?
Was soll man dazu sagen? Prüfen Sie die Forderung oder lassen Sie sie prüfen oder lassen Sie es sein. Je nachdem können Sie die Forderung bestreiten oder Sie lassen auch das. Ist die Frage, ob es den Aufwand wert ist und was Ihre Überprüfung ergibt.

Zitat
Nochmal den Treuhänder anrufen??
Wozu?
Das können Sie vielleicht machen, wenn die Forderung nicht berechtigt ist.
« Letzte Änderung: 06. Juni 2013, 19:52:56 von Insokalle »
Gespeichert
 

crimo65

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 36
Re: Nachträglich angemeldete Forderung
« Antwort #2 am: 06. Juni 2013, 20:04:55 »

Danke für die schnelle Antwort.
Habe heute mit einer Rechtspflegerin gesprochen. Die hat mir das auch gesagt. Das merkwürdige ist nur, dass ich die Schulden dieser Bank schon angegeben habe in meinem Gläubigerverzeichnis.
Mir kann nix passieren, da bin ich beruhigt................
Danke nochmals.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz