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Autor Thema: automatische änderung der pfändungsgrenze??  (Gelesen 2659 mal)

Momo72

automatische änderung der pfändungsgrenze??
« am: 31. Mai 2013, 13:12:24 »

hallo ihr lieben

ich hätte eine frage in bezug der pfändungsgrenze für das einkommen meines mannes. er ist im eröffneten PI verfahren. vor einiger zeit haben wir bei gericht einen antrag gestellt das seine pfändungsgrenze hochgesetzt wird da er einen recht langen weg zur arbeit hatte. dem antrag wurde stattgegeben und die pfändungsgrenze um 75 euro erhöht. danach hat mein mann aber den arbeitsplatz gewechselt, und der weg zur arbeit änderte sich, was wir dem TH auch sofort mitgeteilt haben (mit wegbeschreibung). es waren nur noch pro strecke 10 km. jetzt ist mein mann seit anfang märz arbeitslos und fängt jetzt im juni eine umschulung an (ebenfalls gnädig vom gericht und TH abgesegnet  :thumbup: ) wir haben also alle veränderungen immer brav weitergegeben. meine frage nun: hat sich an der pfändungsgrenze was geändert wenn der TH keinen antrag bei gericht gestellt hat diese wieder herabzusetzen? das hat er nämlich nicht getan.

noch eine frage: das verfahren meines mannes läuft jetzt schon über 2 jahre. ich habe öfter gelesen das i.d.R. das eröffnete verfahren 1 - 1 1/2 jahre läuft. können wir irgendwie herausfinden ob sich diesbezüglich was getan hat. also ob schon ein abschlußbericht bei gericht eingegangen ist? den TH möchten wir nicht fragen. bis jetzt läuft da alles super gut und da wollen wir nicht unnütz schlecht wetter machen.
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Spike

Re: automatische änderung der pfändungsgrenze??
« Antwort #1 am: 31. Mai 2013, 21:28:12 »

Hi,

also zu der Pfändungsfreigrenze, würde ich sagen das der TH einen Antrag bei Gericht machen muß, aber genau weiß ich das leider nicht und überlasse diese Antwort hier anderen.

Es gibt eingentlich keine genaue Zeit wann das Verfahren geschlossen wird, ist ermessen des TH. Bei manchen dauert es 1 Jahr bei manchen 5Jahre ,mein Verfahren ist mittlerweile schon 3,5Jahre auf.

Es gibt 2 Möglichkeiten um herauszufinden ob sich bei Euch was getan hat, wenn ihr nicht den TH fragen wollt.

1. Ihr geht zum Gericht (Ausweis und Aktenzeichen mitbringen) und erbittet Akteneinsicht, was euer gutes Recht ist. Mir wurde sofort die komplette Akte auf den Tisch geknallt ;-) Man könnte auch bei Gericht anrufen,aber ob man solch Detailauskunft per Telefon bekommt bezweifel ich.

2. Möglichkeit schau einfach mal bei www.insolvenzbekanntmachungen.de --> Detailsuche--> Bundesland(NRW usw.)-->Gericht-->Name--->Suche
Dort sollte auch was über Euch zu finden sein.


MfG
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paps

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Re: automatische änderung der pfändungsgrenze??
« Antwort #2 am: 01. Juni 2013, 11:58:07 »

Da der Beschluss zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenze nach Würdigung der tatsächlichen Situation des Schuldners gefasst wurde, sollte mit Wegfall der besonderen Situation wohl wirder die normale Pfändungsgrenze gelten.

Was steht denn zur Dauer im Beschluss?
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Insokalle

Re: automatische änderung der pfändungsgrenze??
« Antwort #3 am: 01. Juni 2013, 17:55:49 »

Oder ist der Beschluss an die Arbeitsstätte in ... gekoppelt? Wenn das überhaupt geht.

Andernfalls denke ich, liegt Spike mit seiner Vermutung richtig.
§ 850g ZPO: Ändern sich die Voraussetzungen für die Bemessung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens, so hat das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners oder des Gläubigers den Pfändungsbeschluss entsprechend zu ändern.

Das bedeutet, ohne Antrag keine Änderung also kein Automatismus. Im Insolvenzverfahren tritt an die Stelle des Gläubigers der IV oder TH.
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Momo72

Re: automatische änderung der pfändungsgrenze??
« Antwort #4 am: 06. Juni 2013, 11:36:29 »

also das wir  den TH auf dem laufenden gehalten haben was den weg bzw die arbeitslosigkeit und umschulung betrifft, haben wir im grunde unsere pflicht und schuldigkeit getan?
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Insokalle

Re: automatische änderung der pfändungsgrenze??
« Antwort #5 am: 06. Juni 2013, 19:37:36 »

Würde ich auch so sehen.
Es sei denn, dem Beschluss lässt sich was entnehmen.
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Feuerwald

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Re: automatische änderung der pfändungsgrenze??
« Antwort #6 am: 06. Juni 2013, 19:54:26 »

der 850f-Beschkuss wird doch dem Drittschuldenr (Arbeitgeber) zugestellt. Wenn sich der Arbeitgeber ändert, liegt dem neunen Arbeitgeber allg. klein 850f-ZPO Beschluss vor. Folglich führt der Arbeitgeber den nomalen Pfändungsbetrag ab.
 
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