Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: HausH am 26. Dezember 2012, 14:23:18

Titel: Nachträgliche Forderungen im Insolvenzverfahren
Beitrag von: HausH am 26. Dezember 2012, 14:23:18
Hallo Forum, ich nochmal.

Mir geht schon lange eine Frage durch den Kopf, aber von Anfang an. Wie schon in meinem anderen Threat erwähnt, mein Insolvenzverfahren läuft seit 10/2011 (Privatinsolvenz). Damals hat mich die Caritas in das Verfahren begleitet, ich weiß nicht mehr ob ich diese Frage jemals gestellt habe.

Der Grund für meine Insolvenz war die vorher gegangen Selbständigkeit (Bauwesen). Auch ich bin an Leute geraten denen ich was gebaut hatte und die einfach nicht bezahlten.

In das Verfahren bin ich dann gegangen nachdem ich meine Firma geschlossen habe und eine Anstellung im öffentlichen Dienst gefunden habe. Jetzt zu meiner Frage:

Was passiert wenn sich ein ehemaliger Kunde mit Gewährleistungsmängeln meldet, der nicht als Gläubiger genannt wurde? Bei einem sogenannten verdeckten Mangel wären das immerhin 30 Jahre für die ein Unternehmer haftet. Hätte man zur Sicherheit alle Kunden melden müssen?

grüße von HausH
Titel: Re: Nachträgliche Forderungen im Insolvenzverfahren
Beitrag von: Insokalle am 27. Dezember 2012, 18:18:24
Nein, das wäre nicht nötig gewesen. Die Kunden waren zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht als Gläubiger bekannt. Oder wussten Sie damals schon von Mängeln? Reichen Sie den Gläubiger beim Verwalter nach.

Mit der Schuldrechtsreform haben sich die Verjährungsfristen geändert, das mit der 30jährigen Verjährung ist längst nicht mehr aktuell.